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Ausgabe Nr. 43 · 24. Oktober 2001 |
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Alle Abgaben in Euro |
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Neue Satzung der Stadt weist die bisherigen Gebühren in der künftigen Währung
aus Nur noch 68 Tage ó das sind weniger als zehn Wochen ó dann beginnt unwiderruflich die Zeit des Euro (¤). Ab 1. Januar 2002 wird der Euro als Bargeld eingeführt und ist dann das einzige gültige Zahlungsmittel in zwölf europäischen Ländern. Nach den Übergangsfristen gehören spätestens am 1. März nächsten Jahres die bisherigen Währungen Deutsche Mark, Belgischer, Luxemburgischer und Französischer Franc, Finnmark, Griechische Drachme, Irisches Pfund, Italienische Lira, Niederländischer Gulden, Österreichischer Schilling, Portugiesischer Escudo und Spanische Peseta endgültig der Vergangenheit an. Wenn ab dem Neujahrstag 2002 alle Einkäufe, Warenlieferungen und sonstigen Rechnungen in Euro bezahlt werden müssen, dann gilt das selbstverständlich auch für die an die Stadt Heidelberg zu zahlenden Abgaben und Gebühren. Und das stellt einige Bürgerinnen und Bürger, vor allem jene, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, eventuell vor Probleme: Welcher genaue Euro-Betrag ist künftig auf der Überweisung der Abfallgebühren oder der Hundesteuer einzutragen? Selbst wer schon lange dem bargeldlosen Zahlungsverkehr den Vorzug gibt, steht möglicherweise vor der Frage: Entspricht der auf der Gebührenrechnung genannte Euro-Betrag tatsächlich dem Gegenwert in D-Mark? Eigentlich lässt sich das an Hand der bisher in Mark angegeben Gebührensätze leicht ausrechnen: 1 Euro = 1,95583 Mark beziehungsweise 1 Mark = 0,51129 Euro. Aber so leicht ist es halt doch wieder nicht, weil die auf fünf Stellen hinter dem Komma errechneten Beträge gerundet beziehungsweise "geglättet" werden müssen. Um den Gebührenzahlern diese Mühe zu ersparen und um jeder möglichen Verwirrung vorzubeugen, haben die städtischen Finanzexpertinnen und -experten das Umrechnen bereits erledigt und zwar nach dem Grundsatz der Kostenneutralität. Kostenneutral heißt: ï Die Umstellung auf Euro darf keine Erhöhung der städtischen Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben nach sich ziehen. ï Die Glättung der Euro-Beträge soll nicht zur Verminderung der städtischen Einnahmen führen. Das Ergebnis dieser offiziellen Umrechnung ist eine umfangreiche Satzung, die alle bisher in Mark ausgewiesenen Satzungen und Gebührenverzeichnisse der Stadt Heidelberg in Euro wiedergibt. Der Gemeinderat hat diese Satzung am 25. Juli ó in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien ó beschlossen und ebenso alle privatrechtlichen Gebührenregelungen der Stadt in der Eurofassung genehmigt. Das STADTBLATT veröffentlicht in dieser Ausgabe auf den Seiten 8 bis 16 die Satzung über die in Euro umgerechneten städtischen Satzungen und Gebührenverzeichnisse, die Rechtsverordnung über die Parkgebühren und die privatrechtlichen und sonstigen Entgeltregelungen der Stadt Heidelberg in Euro-Beträgen. Sie erlangen mit dieser Veröffentlichung Rechtskraft und treten am 1. Januar 2002 in Kraft. Paragraf 27 der neuen Satzung (er betrifft die Abfallgebühren) ist allerdings schon teilweise überholt. Der Gemeinderat stimmte am 26. September einer Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung zum 1. Oktober zu, die im STADTBLATT am 4. Oktober 2001 (Seite 9/10) veröffentlicht worden ist. Der Vergleich der bisherigen und neu ausgewiesenen Abgabe- und Gebührensätze (Mark/Euro) bestätigt: Die Einführung des Euro ist keine Währungsreform, sondern eine Währungsumstellung, die niemanden reicher oder ärmer macht. Alle Geldwerte, Guthaben, Schulden, Mieten oder Einkommen (und hoffentlich auch die Preise) ändern sich nicht, sondern werden lediglich künftig in Euro ausgedrückt. br. |
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