Umwelt

Ausgabe Nr. 38 · 17. September 2003

 

Bereits 19.852 Schreiben versandt

Ab 2004 wird Abwasser getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet


Auch die Stadt Heidelberg wird - wie zum Beispiel schon die Städte Saarbrücken, Freiburg und Münster - zum 1. Januar 2004 die Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung berechnen.

Damit folgt sie der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (zum Beispiel Verwaltungsgericht Aachen vom 1.9.1995, Aktenzeichen 7 K 1005/92, Verwaltungsgericht Freiburg, Aktenzeichen 3 K 2421/97, Verwaltungsgericht Arnsberg, Aktenzeichen 11 K 1994/00), welche die bisherige Berechnung allein anhand der bezogenen Frischwassermenge nicht mehr erlaubt, da sie erhebliche Ungerechtigkeiten verursachte.

Die Schmutzwassergebühr wird ab 2004 nach wie vor aufgrund der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmetern berechnet. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich dann nach der Quadratmetergröße der bebauten und versiegelten, also abflusswirksamen Flächen. Von diesen abflusswirksamen Flächen kann das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Weg versickern, sondern wird in die Kanalisation abgeleitet und muss dort kostenverursachend behandelt werden. Der/die Bürger/in zahlt somit genau den Anteil, in welchem er/sie die städtische Kanalisation in Anspruch nimmt. Diese neue Art der Berechnung ist somit gerechter und transparenter.

Seit April diesen Jahres hat die Stadt Heidelberg an alle Grundstückseigentümer/innen im Stadtgebiet ein ausführliches Infoschreiben über die neue Art der Berechnung verschickt. Bereits 19.852 Vorinformationen wurden von der beim Tiefbauamt der Stadt angesiedelten Arbeitsgruppe "Getrennte Abwassergebühr" versandt. Bis Mitte September haben dann fast alle der circa 20.000 Eigentümer/innen ihre Bescheide erhalten. Unter Angabe von Gründen haben diese dann die Möglichkeit, Änderungen für ihr Grundstück zu beantragen. Im Moment haben die Mitarbeiter/innen der Arbeitsgruppe alle Hände voll mit der Bearbeitung solcher Änderungsanträge zu tun. Immerhin beträgt die Rücklaufquote zwanzig Prozent! Eine rasche Bearbeitung der Änderungsanträge ist oftmals nicht möglich, da bei rund siebzig Prozent dieser Anträge exakte Angaben wie Aufmaße und Fotos fehlen, welche zur Bearbeitung notwendig sind. Dennoch ist das Team der Arbeitsgruppe um Jutta Gerber-Wagner zuversichtlich, rechtzeitig vor dem 1. Januar 2004 fast alle aufgelaufenen Änderungsanträge bearbeitet zu haben.

"Bei vielen Grundstückseigentümer/innen ist der Eindruck entstanden, dass die Stadt eine neue Gebühr erhebt oder die bisherige erhöht. Das ist nicht der Fall. Die bisherige Gebühr teilt sich zukünftig lediglich in die beiden Bestandteile Schmutz- und Niederschlagswassergebühr auf", so Gerber-Wagner. Allerdings kann es dabei in einigen Fällen zu stärkeren Gebührenverlagerungen kommen. So können sich in der Tat bei stark versiegelten Privatgrundstücken, bei Einzelpersonen mit großen Hausgrundstücken und gleichzeitig geringem Frischwasserverbrauch, bei Industriebetrieben und Einkaufszentren mit großen abflusswirksamen Parkflächen die Abwassergebühren insgesamt erhöhen.

Die Stadt Heidelberg hat durch die Einführung des getrennten Abwassergebührenmaßstabs übrigens keinerlei Mehreinnahmen, im Gegenteil. Auf sie selbst kommen durch die Bereitstellung der öffentlichen Infrastruktur etwa durch Straßen, Sportplätze und Schulen auch erhebliche Mehrkosten zu. (hö)

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Die Schüler/innen der IGH bei ihrem Ausflug nach Nußloch. (Foto: Amt für Flurneuordnung)

Ergebnis der Flurneuordnung

Schüler/innen der Internationalen Gesamtschule besuchten Obstlehrpfad in Nußloch


Was macht eigentlich das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung? Es schafft unter anderem die Voraussetzung für Naherholungseinrichtungen, erfuhr jetzt der Erdkundeleistungskurs der Internationalen Gesamtschule Heidelberg (IGH) bei einem Besuch des im Flurneuordnungsverfahren Nußloch neu entstandenen Obstlehrpfades. Dort wurde er mit seinem Lehrer Manfred Pfefferle von Michael Riede und Paul Schneider vom Flurneuordnungsamt sowie vom Naturschutzbeauftragten der Gemeinde Nussloch, Heiner Schmidt, begrüßt.

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Amts für Flurneuordnung und Landentwicklung liegt auf der Bereitstellung von Flächen für Verkehrswege, erklärte Michael Riede. Weil neue Straßen und Eisenbahnlinien vorhandene Wegenetze und Ökosysteme durchschneiden, plant das Amt in Abstimmung mit den Vertretern des Naturschutzes und der Landwirtschaft sowohl das neue Wegenetz als auch die erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen.

Weitere Ziele eines Flurneuordnungsverfahrens sind Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Naturschutzes oder der Naherholung. Den neuen Obstlehrpfad in Nußloch wertete Riede als Beweis für die Aussage: "Das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung hinterlässt blühende Landschaften!"

Bei der Führung durch den Obstlehrpfad, der einen Höhepunkt auf dem "Blütenweg Bergstraße" von Darmstadt nach Wiesloch darstellt, erläuterte Schmidt die verschiedenen Obstsorten, ihre Herkunft und die Entstehung ihrer Namen. Ausführlich ging er auf die Bedeutung der Streuobstwiesen für den Naturhaushalt ein.

Schmidt unterstrich die Unterstützung der Flurneuordnungsbehörde bei der Realisierung des Obstlehrpfades vor allem hinsichtlich der Eigentumsregelung und hob die von ihr veranlasste Obstbaumpflanzaktion hervor, bei der 800 junge Obstbäume zur Erhaltung der Streuobstwiesen kostenlos an die Grundstückeigentümer verteilt wurden.

(Übrigens: Der "Blütenweg Bergstraße" führt auch durch Heidelberg. Zwischen Handschuhsheim und Dossenheim präsentiert er sich als "Obstgartenweg"y und ruft die traditionellen Obstsorten der Bergstraße in Erinnerung.) (br.)

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Wanze befällt Bäume

Jetzt leiden Heidelbergs Platanen unter einem Schädling


Nach der Kastanienminiermotte und dem Eschenbaumschwamm setzt seit kurzem die so genannte Platanen-Netzwanze den Bäumen im Stadtgebiet zu. Deswegen werfen viele Platanen im Stadtgebiet zur Zeit gelb- und braunfleckige Blätter ab.

Schuld daran hat die in Nordamerika heimische Wanzenart, die Mitte der 60er Jahre nach Italien eingeschleppt wurde. Von dort aus hat sie sich über Südfrankreich durch das Rhônetal nach Deutschland ausgebreitet. In Baden-Württemberg tritt sie vor allem im Rhein- und Neckartal auf.

Ihren Namen hat die Wanze durch die Netzstruktur auf der Körperoberseite und den Deckflügeln erhalten. Der ausgewachsene Schädling ist drei bis vier Millimeter groß. Während der Entwicklungsstadien saugen die dunkelbraun bis schwarz gefärbten Larven ab etwa Juni auf der Blattunterseite der Platanen und hinterlassen dort schwarz glänzende Kottröpfchen. Diese können auf unter den Platanen parkenden Autos dauerhafte Lackschäden hinterlassen. Der diesjährige warme und trockene Sommer hat die Ausbreitung des Schädlings begünstigt. Eine wirksame Bekämpfung gibt es zurzeit nicht.

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Stand: 16. September 2003