Ausgabe Nr. 37 · 10. September 2003

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Handschuhsheim

"Langgewann-Elisabethklinik" (Teiländerung des Bebauungsplans "Langgewann" Nr. 10.14.2)
Einstellung des Verfahrens

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 26.07.2000 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Elisabethklinik den Bebauungsplan "Langgewann" (Nr. 10.14.2) zu ändern, um den zu diesem Zeitpunkt festgestellten baulichen Erweiterungswünschen der Klinik gerecht zu werden.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Aufgrund geänderter Überlegungen der Klinik, die es erlaubten, die Bauabsichten im Bestand umzusetzen, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg in öffentlicher Sitzung am 23.07.2003 beschlossen, das Verfahren einzustellen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan "Langgewann" (Nr. 10.04.02) behält damit im Bereich Elisabethklinik seine Gültigkeit.

Heidelberg, 10.09.2003

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt

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Stand: 9. September 2003