Verkehr

Ausgabe Nr. 37 · 13. September 2000

Nummer gegen Diebe

Fahrradkode macht das Rad unverwechselbar


Fahrräder tragen keine Kennzeichen. Aber man kann den Rahmen mit einer Kennzeichnung versehen lassen, die es ermöglicht, ein aufgefundenes Rad zum Eigentümer zurückzubringen: den Fahrradkode. Auf potenzielle Fahrraddiebe wirkt die Kodierung abschreckend.

Die Polizei empfiehlt deshalb diese Methode der Kennzeichnung und führt selbst Fahrradkodierungen durch. Die Vorteile:

- Das Rad ist für Außenstehende deutlich gekennzeichnet. Das kann den potenziellen Täter von seinem Vorhaben abbringen.
- Der Kode ist die bessere Alternative zur Rahmennummer, da diese nicht unbedingt individuell ist. Zwischen den Herstellern kann es zu Überschneidungen kommen, weil es keine Abstimmung gibt.
- Falls das Rad keine Rahmennummer hat (was auch bei teuren Bikes möglich ist), so ist durch die Fahrradkodierung eine eindeutige individuelle Kennzeichnung gewährleistet.
- Wenn das Rad nach einem Diebstahl aufgefunden wird, ist es der Polizei aufgrund des Kodes möglich, dieses Rad wieder dem Eigentümer zuzuordnen.

Wie funktioniert die Fahrradkodierung?
Mittels einer Fräsvorrichtung wird ein selbsterklärender Kode in den Rahmen eingraviert. Die Gravur wird 0,2 Millimeter tief eingefräst und danach mit einem speziellen Aufkleber versiegelt. Diese Art der Fahrradkodierung ist dauerhaft und nur mit erheblichem Aufwand zu entfernen oder zu manipulieren. Als Beispiel die Erläuterung des Kodes "HD 00 00643 002 EM":

HD wie amtliches Autokennzeichen
00 Ortskennzahl
00643 Straßenkennzahl
002 Hausnummer
EM Anfangsbuchstaben des Vor- und Zunamens

Auf diese Art und Weise können Räder mit Stahl- oder Alurahmen ohne Probleme gekennzeichnet werden. Carbonrahmen sind für die Gravur ungeeignet. Die Kodierung erfolgt gegen Vorlage des Ausweises und eines Eigentumsnachweises, zum Beispiel des Kaufbelegs. Räder von Kindern werden nur im Beisein von (oder mit Einverständniserklärung der) Eltern kodiert. Zusätzlich sollte man sich für den Fall der Fälle Rahmennummern und Typbezeichnungen des Rades und der Anbauteile notieren. Auch ein Foto des Rades kann bei einem Diebstahl für die Ermittlungen hilfreich sein (Fahrradpass).

Die Polizei führt die nächsten kostenlosen Fahrradkodierungen an folgenden Tagen durch:
  - Freitag, 15. September, 14 bis 19 Uhr,
beim "2nd Street Contest" der Theodor-Heuss-Schule, Plöck 100

- Samstag, 23. September, 11 bis 16 Uhr,
beim Kinderspielplatz auf der Neckarwiese (beim DLRG-Häuschen)

- Samstag, 23. September, 15 bis 17 Uhr,
in der Jugendverkehrsschule der Kreisverkehrswacht, Stettiner Straße 1.
  Auch mehrere Fahrradhändler in der Region bieten die Kodierung an. Beim Neukauf eines Rades ist sie in der Regel kostenlos. (rie)

  Zum Seitenanfang



Oft fehlt noch der Überblick: Schulanfänger im Verkehr. (Foto: ADAC)

Schule hat begonnen

Besondere Rücksicht ist gefragt - Schulweg gemeinsam üben


Für die meisten Schüler hat der Schulalltag schon begonnen, für die Erstklässler geht es am Samstag los. "Achtung Kinder! Die Erwachsenen sind wieder unterwegs" titelte eine Zeitung gegen Ende der Ferien nicht ganz unbegründet. Gefragt vor allem: Rücksichtnahme der Autofahrer auf die Verkehrsanfänger.

Schulanfänger sind den schwierigen Situationen des Straßenverkehrs oft noch nicht gewachsen, schnell überfordert, leicht abzulenken und daher besonders gefährdet. Sie benötigen die zweieinhalb- bis dreifache Zeit eines Erwachsenen, um reagieren zu können, darauf weist der ADAC zu Schulbeginn hin. Die meisten Unfälle passieren beim Überqueren der Fahrbahn.

Der Schulweg sollte deshalb frühzeitig und unter realen Bedingungen geübt, das richtige Verhalten an Gefahrenstellen ausführlich besprochen werden. In den ersten Tagen sollten die Kinder auf dem Weg zur Schule begleitet werden. Ratschläge für das Schulwegtraining enthält eine kleine Broschüre des Automobilclubs und der Shell AG, die in allen ADAC-Geschäftsstellen erhältlich ist. Mit dem Rad zur Schule zu fahren überfordert Sechs- bis Siebenjährige noch. Hiermit sollte bis zur Fahrradprüfung, die in der vierten Klasse abgelegt wird, gewartet werden.

Wer sein Kind im Auto zur Schule bringt, meint es meist besonders gut. Er (oder in der Regel wohl: sie) trägt aber dazu bei, dass rund um die Schule mehr Verkehr entsteht und damit zusätzliche Gefahrenquellen. Auch ist der Platz im Auto nicht sicher: Ein Drittel der 1999 in Deutschland im Straßenverkehr verunglückten Kinder waren Mitfahrer im Auto.

Die Stadt Heidelberg weist mit Transparenten und Plakaten auf den Schulbeginn hin. Gemeindevollzugsdienst und Polizei richten ihr besonderes Augenmerk auf Schulwege und unterstützen die Erstklässler beim richtigen Verhalten im Verkehr. Auch werden in der Nähe von Schulen verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. (rie)

  Zum Seitenanfang

 

Überholverbot und Schritttempo

Das richtige Verhalten von Autofahrern an Bushaltestellen


Eine typische Szene: Ein Bus nähert sich der Ersatzhaltestelle Marstallstraße an der B 37. Im letzten Moment kommt noch jemand über die Bundesstraße gerannt, um ihn nicht zu verpassen.

Um solche Gefahrensituationen zu entschärfen, gelten für die Autofahrer seit bereits fünf Jahren strengere Regeln für das Verhalten an Bushaltestellen, an denen der Bus das Warnblinklicht eingeschaltet hat. Doch sind sie weithin unbekannt. So verhält man sich richtig:

- Nähert sich ein Bus mit Warnblinklicht einer Haltestelle, darf er nicht mehr überholt werden.
- Steht ein Bus mit Warnblinklicht an einer Haltestelle, dürfen andere Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeifahren, dass eine Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Wenn nötig, muss man anhalten und warten.
- Schritttempo müssen auch Fahrzeuge einhalten, die auf der anderen Fahrspur im Gegenverkehr fahren. Wer auf der anderen Seite einen Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht sieht, muss also ebenfalls runter vom Gas. Nur wenn die beiden Richtungen durch einen Mittelstreifen getrennt sind, gilt die Regelung nicht für die Gegenrichtung.

Verstöße können teuer werden. Wer trotz Überholverbot überholt, zahlt 80 Mark und bekommt einen Punkt in Flensburg. Noch teurer wird es, wenn Fußgänger gefährdet werden. Also: Wenn der Bus an der Haltestelle blinkt, Fuß vom Gas, Schrittgeschwindigkeit und, falls nötig, anhalten. (rie)

  Zum Seitenanfang



(Foto: Rothe)

Straßburg baut Straßenbahn zügig aus.

Mit der Einweihung der neuen Linien B und C in Anwesenheit des französischen Premierministers Lionel Jospin hat Straßburg sein Straßenbahnbahnnetz verdoppelt. Neu hinzugekommen sind 12,6 Kilometer Schienenstrecke mit 24 Haltestellen. Das Ereignis wurde Anfang September zwei Tage lang gefeiert und die Straßburger Bürger/innen konnten die neuen Linien kostenlos ausprobieren. Die 1994 in Betrieb genommene Linie A (unser Foto) benutzen täglich 70.000 Menschen. Das sind dreißig Prozent mehr als bei der Planung angenommen. Bis zum Jahr 2010 will Straßburg sein Schienennetz auf 35 Kilometer Länge ausbauen. Weitere Informationen: www.mairie-strasbourg.fr.

  Zum Seitenanfang
Zur Inhaltsangabe STADTBLATT



Copyright © Stadt Heidelberg 1999, All Rights Reserved
Stand: 12. September 2000