Abfall/Umwelt

Ausgabe Nr. 36 · 6. September 2000

Schulranzen packen - umweltfreundlich

Abfallberatung gibt Tipps für einen abfallarmen Schuljahresbeginn


Die Sommerferien gehen dem Ende zu, das neue Schuljahr beginnt schon in der nächsten Woche. Die Schulranzen werden vorbereitet. Die Abfallberatung des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg empfiehlt, den Ranzen unter ökologischen Aspekten zu packen und möchte mit einigen Tipps den Eltern beim Einkauf abfallarmer Produkte helfen.

Umweltfreundliche Schulmaterialien bestehen aus natürlichen, schon recycelten oder zumindest gut wieder verwertbaren Materialien. Sie sind in der Regel stabiler, wodurch eine Menge Abfall vermieden wird.

Schultüten für die Schulanfänger sind ein alter Brauch, um den Kindern einen gesunden und leckeren Kräfteschub mit auf den Weg zu geben. Selbstgebastelte Schultüten, gefüllt mit honiggesüßten Leckereien oder frischem Obst, ist für Kinder ein attraktives und gleichzeitig gesundes Angebot.

Umweltverträgliche Schulranzen und -mäppchen bestehen zumeist aus Leder oder Leinen. Sie überzeugen durch ihre Haltbarkeit und Reparaturfreundlichkeit. Gut gepflegt hält ein Schulranzen oft ein ganzes Schulleben lang. Bedenklich ist sein Gewicht. Tägliches Aussortieren von unnötigen Dingen ist deshalb eine Voraussetzung, um die Rücken der Kinder zu schonen. Der Ranzen sollte nicht mehr als ein Zehntel des Körpergewichts betragen.

Praktisch ist ein geräumiges und übersichtlich angelegtes Schulmäppchen. Bei der Wahl des Materials sollte auf Stabilität, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit geachtet werden. Auch darauf, dass die mitgekauften Schreibmaterialien (Stifte, Lineal, Spitzer, Radiergummi) aus unlackiertem Holz, beziehungsweise aus Kautschuk bestehen.

Bleistifte und Buntstifte aus unlackiertem Holz sowie Wachskreiden zum Malen werden immer öfter anstelle von Filzstiften oder Faserschreibern verwendet. Sie können bis zum Ende aufgebraucht werden und lassen keine leeren Kunststoffhülsen zurück. Dadurch wird nicht nur unnötiger Abfall vermieden. Filzstifte können nämlich gesundheitsschädliche Lösungsmittel enthalten.

Auch Markierstifte gibt es in unlackiertem Holz. Sie sind sinnvolle Arbeitshilfen. Ein Textmarker aus Holz in leuchtender Farbe ist ein umweltfreundlicher Ersatz für die Einwegprodukte aus Kunststoff.

Die unzähligen leeren Tintenpatronen die im Laufe eines Schülerlebens anfallen, können durch einen Kolbenfüller vermieden werden. Der Tintenkolben wird immer wieder befüllt. Ein Füller aus Holz oder Metall hält doppelt so lange, wie einer aus Kunststoff.

Um das Geschriebene oder Gezeichnete zu löschen, ist einfaches Durchstreichen oder Ausradieren gesünder und umweltfreundlicher als die Benutzung so genannter Tintenkiller oder anderer Löschstifte, in denen die Experten häufig ein verheerendes Chemikaliengemisch vermuten. Sie raten von dem Gebrauch ab.

Radiergummis aus PVC können Weichmacher enthalten, die Gesundheit und Umwelt belasten. Die Alternative sind Radiergummis aus Naturkautschuk.

Umweltfreundlich ist die Verwendung von Schreibpapier, das zu 100 Prozent aus Altpapier hergestellt wird. Erkennbar an der leicht grauen oder braunen Farbe, gibt es Recyclingpapiere in verschiedenen Qualitäten. Beim Kauf sollte man auf eine glatte Oberfläche achten, damit das mit Tinte Geschriebene nicht verläuft. So werden Ressourcen geschont und unnötige Bleichmittel eingespart. Aber auch mit Umweltschutzpapier sollte sparsam umgegangen werden. Papier lässt sich nicht unendlich oft recyceln Holz- und Metallprodukte - zum Beispiel Lineale aus Holz - sind in der Regel sehr haltbar. Auch Spitzer aus Holz oder Metall mit einem Messerchen zum Austauschen, halten eine halbe Ewigkeit. Leim und Kleister aus Naturprodukten und auf Wasserbasis kleben ebenso gut, wie Alleskleber oder Spezialkleber mit oder ohne Lösungsmittel.

Akkus lassen sich wiederaufladen, Batterien dagegen nur wegwerfen. Akkus wie Altbatterien müssen am Ende aber in den Sondermüll. Am besten ist es deshalb, auf Sonnenenergie umzusteigen und beispielsweise einen Solarrechner zu benutzen.

Damit das zur Schule mitgenommene Vesper oder Getränk nicht im Schulranzen ausläuft, ist eine sichere Verpackung notwendig. Die abfallarme Variante dafür sind Brotdose und Getränkeflasche. Sie ersetzen einen Berg von Papier, Plastiktütchen, Alufolien und Getränkedosen.

Auf die Dauer gesehen lohnt sich der Trend zur Umwelt. Die zunächst höheren Anschaffungskosten gleichen sich aus, weil die Produkte länger halten. Ist der abfallarme Schulranzen gepackt, kann die Schule getrost beginnen. Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten Schulanfang. (mst)

  Zum Seitenanfang

Auch Gehwege brauchen Pflege

Die Reinigungspflicht des Trottoirs ist in einer städtischen Satzung geregelt


Die Kehrwoche ist allgemein bekannt: Mieterinnen und Mieter eines Hauses teilen sich die Reinigung des gemeinsamen Hausflurs und die Pflege des Treppenhauses. Aber wer macht den öffentlichen Gehweg vor der Haustür sauber? Was für den Hausflur gilt, lässt sich auch auf den Gehweg vor dem Grundstück übertragen.

Es ist jedoch nicht immer ganz eindeutig, was alles gereinigt werden muss, wie häufig oder wann. Ist man von der Reinigungspflicht befreit, wenn es keinen Gehweg vor der Haustüre gibt? Wer muss die Hundehaufen vor der Türe wegmachen?

Zur Beantwortung dieser Fragen lohnt sich ein Blick in die Sammlung städtischer Satzungen. Darin gibt es eine über die Reinigung, das Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, in der die Reinigungspflicht klar geregelt ist.

Was muss gereinigt werden?
Generell müssen die Wege und Straßen gereinigt werden, die der Öffentlichkeit gewidmet sind und die vor, hinter und an den Seiten eines Grundstück entlang führen. Dazu zählen auch reine Fuß- oder Fahrradwege und kleine Plätze. Verantwortlich für die Reinigung dieser Bereiche ist der oder die Anlieger/in; das heißt: der oder die Eigentümer/in oder Besitzer/in des Grundstücks.

Nicht gekehrt werden muss, wenn die Stadt die Reinigung der Straßen und Wege gegen die Bezahlung von Gebühren übernommen hat. Zur Zeit überlegt man bei der Stadtreinigung, weitere Straßen gegen Gebühren künftig durch die Stadtreinigung säubern zu lassen.

Anlieger/innen einer schmalen Straße ohne Gehweg oder mit Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite haben ebenfalls ihren Teil zu reinigen. Auf zwei Meter Breite, ausgehend von der Grundstücksgrenze, muss die Straße oder der Weg gesäubert werden.

Wann müssen Sie reinigen?
Gereinigt werden muss, wenn es nötig ist. Empfohlen wird, vor Sonn- und Feiertagen zum Besen zu greifen. Generell gilt, dass die Wege frei sein müssen von Abfällen, Schmutz, Unkraut und Laub.

Straßenkehricht gehört übrigens in die eigene Restmülltonne und auf keinen Fall in die Bioabfalltonne oder in den Rinnstein. Leider sind die Anlieger und Grundstücksbesitzer auch für die Beseitigung des Hundekots vor ihrer Haustüre zuständig. Die eigene Restmülltonne ist auch dafür der richtige Entsorgungsweg.

Wenn die zu reinigenden Flächen besonders trocken sind, sollte man sie anfeuchten, um beim Kehren eine übermäßige Staubentwicklung zu vermeiden. (mst)

  Zum Seitenanfang
  Zur Inhaltsangabe STADTBLATT



Copyright © Stadt Heidelberg 1999, All Rights Reserved
Stand: 5. September 2000