Stadt und Leute

Ausgabe Nr. 33 · 14. August 2002



Hannelore Zöller zu Gast bei "Erlebte Geschichte - erzählt". (Foto: Rothe)

Pionierin in Männerdomäne

Hannelore Zöller im Gespräch mit Michael Buselmeier


Die erste "Bürgerbeauftragte der Stadt Heidelberg", Hannelore Zöller, wurde 1922 in Heidelberg in der Landhausstraße geboren. Aufgewachsen aber ist sie in Karlsruhe in einem sozialdemokratischen Elternhaus. Der Vater war Direktor einer Tabakfabrik und Tabak sollte in ihrem weiteren Leben noch eine wichtige Rolle spielen.

Nach dem Abitur 1940 absolvierte Hannelore Zöller den Arbeitsdienst auf einem Bauernhof im Schwarzwald und anschließend den Kriegshilfsdienst als Schaffnerin bei der Karlsruher Straßenbahn. Eigentlich wollte sie Musik studieren, begann aber 1943 ein Studium der Volkswirtschaft in München und sammelte dort erste Eindrücke von der Juristerei. An die Zeit der Gruppe der "Weißen Rose" um Sophie Scholl kann sie sich gut erinnern, an Zeilen auf Häuserwänden wie "Nieder mit Hitler" und an die Flugblätter, die in den Ehrenhof der Universität flatterten.

1944 wechselt sie zur Universität nach Freiburg und sattelt um auf Jura. Nach Kriegsende ist die Hochschule in Freiburg so zerstört, dass zuerst Steine geklopft werden müssen. Die Seminarräume sind stark unterkühlt. Es fehlt an allem. Jetzt hilft die Beziehung zum Tabak, denn Tabak war gegen Kriegsende begehrte Mangelware. Mit diesem Tauschmittel konnte Hannelore Zöller sich und andere Leute mit Lebensmitteln versorgen.

Im Jahr der Währungsreform legt sie das erste Staatexamen ab und allmählich normalisieren sich die Lebensumstände. Nach ihrer Referendarzeit in Karlsruhe folgt 1952 das zweite Staatsexamen. Ihre erste Anstellung als Richterin erhält sie am Landgericht Heidelberg. Als erste Frau in dieser Männerdomäne hat sie einen schweren Stand. Sie wird (wie um sie abzuschrecken) dermaßen mit Sittlichkeitsfällen eingedeckt, dass sie schon allgemein die "Sitten-Zöller" genannt wird.

1953 beschließt sie nach Karlsruhe zu wechseln, wo ihr der "ganze großherzogliche Beamtenmief in den Gerichtsräumen" entgegenschlägt. Von 1955 bis zu ihrer Pensionierung arbeitet sie schließlich am Landgericht Mannheim.

1959 zog Hannelore Zöller wieder nach Heidelberg und trat hier der SPD bei, "dem linken Flügel", wie sie betont. In den bewegten siebziger Jahren war sie im Vorstand des Ortsvereins Neuenheim und des Kreisvorstands der SPD. 25 Jahre lang saß sie in der Landesschiedskommission der SPD, zuletzt als Vorsitzende. Von 1991 bis 1997 wurde Hannelore Zöller vom Gemeinderat in das Ehrenamt der Bürgerbeauftragten gewählt.

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Bürgermeister Dr. Jürgen Beß mit den Goldmedaillengewinnerinnen (v.l.) Alessa Riese, Simone Weiler und Petra Dallmann. (Foto: Rothe)

Glückwünsche für Gold

Goldschwimmerinnen bei der EM wurden im Rathaus empfangen


Bevor es in den wohlverdienten Urlaub ging, stand noch ein offizieller Empfang im Heidelberger Rathaus auf dem Programm. Bürgermeister Dr. Jürgen Beß begrüßte die Goldschwimmerinnen vom SV Nikar Heidelberg, Petra Dallmann und Simone Weiler, und Alessa Ries von der TG Heddesheim.

Dr. Beß überbrachte den drei Athletinnen die Glückwünsche der Stadt Heidelberg für ihre hervorragenden Leistungen bei der Europameisterschaft. Zeit, den Erfolg zu genießen hatten sie bislang recht wenig, dafür sind sie schon bald richtige Medienprofis. Ständig klingele das Handy, daheim laufe der Anrufbeantworter voll und dann gebe es noch Interviewtermine und Auftritte in Sportsendungen, erzählt Simone Weiler.

Für den Erfolg wurde im Vorfeld hart gearbeitet. Rund 50 Schwimmkilometer legen die Sportlerinnen pro Woche zurück, dazu kommt tägliches Krafttraining. Ohne eiserne Disziplin und den guten Zusammenhalt in der Trainingsgruppe wäre dies nicht möglich, da sind sich die drei einig. Viel Zeit für Freizeit und Freunde bleibt da nicht mehr. Ab September beginnt dann wieder die neue Trainingssaison. Ehrgeiziges Ziel der Athletinnen ist die Weltmeisterschaft 2003 in Barcelona und natürlich die Teilnahme an Olympia 2004 in Athen. Doch jetzt ist erst mal Urlaub angesagt, natürlich in Wassernähe.

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Hinweise zur Bundestagswahl am Sonntag, 22. September 2002

Allgemeines
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 22.09.2002 sind

  • Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes,
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl, also seit dem 22.06.2002 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Dieser Personenkreis erhält bis spätestens 01.09.2002 eine Wahlbenachrichtigungskarte, auf der Wahlbezirk und Wahlraum eingetragen sind. Liegt die Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr vor, so kann die Wahlteilnahme auch durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Das zuständige Wahllokal kann bei Bedarf bei der Wahldienststelle erfragt werden.

Beantragen von Briefwahlunterlagen
Wer am Sonntag nicht in seinem Wahllokal wählen kann, weil er z.B. krank, verreist oder beruflich verhindert ist, kann Briefwahl beantragen. Bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg sind die Briefwahlunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich (Die Wahl kann dann dort auch direkt erledigt werden).

Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht zulässig.

Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 20.09.2002 18.00 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Str. 69, eingehen, um noch bearbeitet werden zu können.

In den Außenstellen des Bürgeramtes können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 20.09.2002, 16.00 Uhr abgegeben werden (ausgenommen das Bürgeramt Boxberg, das vor der Wahl letztmalig am Donnerstag, 19.09.2002 bis 16.00 Uhr erreichbar ist).

Wer den Antrag für eine/n Andere/n stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt oder amtlich überbracht.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen durch eine andere Person ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, sofern die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem/der Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können.

Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen einer Hilfsperson bedienen, die auch bei der Stimmabgabe behilflich sein kann. Die Hilfsperson muss dann auf dem Wahlschein die eidesstattliche Versicherung bzw. die Erklärungen unterzeichnen. Hierbei erklärt die Hilfsperson, dass die Stimmabgabe nach dem erklärten Wille des Wählers/der Wählerin erfolgt ist.

Durchführung der Briefwahl
Wer durch Briefwahl wählt,

  • kennzeichnet persönlich den Stimmzettel,
  • legt ihn in den amtlichen blauen Wahlumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen,
  • unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl (Angabe von Ort und Tag nicht vergessen),
  • steckt den verschlossenen amtlichen blauen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
  • verschließt den roten Wahlbriefumschlag und
  • übersendet den Wahlbrief durch die Post oder auf andere Weise an die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg. Die persönliche Abgabe dort oder auf jedem Bürgeramt ist ebenfalls möglich.

Bitte beachten: Die roten Wahlbriefumschläge müssen der Stadt bis zum Ende der Wahlzeit am Sonntag, 22.09.2002, 18.00 Uhr zugehen. Die Abgabe ist bis dahin auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle oder im Rathaus, Marktplatz 10 (Altstadt) möglich. Später eingehende Unterlagen dürfen zur Stimmenauszählung nicht mehr gewertet werden.

Die Wahlberechtigten sollten deshalb darauf achten, den Postversand rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die Einlieferung bei den Annahmestellen der Deutschen Post AG muss spätestens am Freitag, 20.09.2002, vor den jeweils angegebenen Leerungszeiten erfolgen, damit die Wahlunterlagen noch rechtzeitig bei der Wahldienststelle eingehen.

Die Briefe werden bei Standardversand im Bundesgebiet kostenfrei befördert. Kosten für besondere Versendungsformen wie Eilbrief oder aus dem Ausland sind selbst zu tragen.

Öffnungszeiten und Rufnummern
Die Anschriften und Öffnungszeiten der Bürgerämter finden Sie auf der Seite Infos/Service.

Die Wahldienststelle beim Bürgeramt Mitte ist in der Woche vor der Wahl (38. KW) zusätzlich am Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Am Freitag, 20.09.2002, ist die Wahldienststelle in der Bergheimer Straße 69 bis 18.00 Uhr erreichbar.

Für generelle Fragen rund um das Thema "Wahl" stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahldienststelle beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Str. 69, Zi.1 zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Mo 8.00-12.00 Uhr, Di, Do 8.00-16.00 Uhr, Mi 8.00-17.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr.

Telefonisch ist die Wahldienststelle unter der Telefonnummer 58-4222 zu erreichen, per Fax unter der Nummer 58-4915.

Die Wahldienststelle ist

  • auch am Samstag, 21.09.2002 von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet; dann können bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte noch Briefwahlunterlagen beantragt werden. Auch nicht zugegangene Unterlagen können dann ersetzt werden;
  • am Wahlsonntag von 08.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Bis 15.00 Uhr können Briefwahlunterlagen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung beantragt werden.

Die vorgenannten Regelungen für die Vollmachten sind zu beachten.

Repräsentative Wahlbezirke
Bei der Bundestagswahl werden in den Wahlbezirken 003-01 (Bergheim, Schulgebäude Luisenstr. 1-3, Zi. 4), 005-04 (Südstadt, Englisches Institut, Zi. 11) und 009-06 (Wieblingen, Grundschule Hauhecke, Zi. 4) wahlstatistische Auszählungen nach Geschlecht und Geburtsjahrgruppen der Wählerinnen und Wähler durchgeführt. Hierfür werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahrgruppe der Wählerin/des Wählers zu erkennen sind. Andere Stimmzettel sind in diesen Wahlbezirken nicht zugelassen. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz vom 21.05.1999, geändert durch Gesetz vom 17.01.2002, geregelt. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.


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(Foto: Rothe)

Süßer "Bauduin"

Der Neuenheimer Konditor Robert Gantert hat das Heidelberger Baustellen-Maskottchen Bauduin nachgebildet: 30 Kilogramm wiegt der Maulwurf aus Marzipan. Jetzt wurde er über Ganterts Homepage www.chocolat.de versteigert. Den Zuschlag bekam Julian Adam, gerade einmal vier Monate alt. Seine Eltern spendeten die Riesen-Süßigkeit für die Kinder von "Heidelyork". Zusammen mit dem Riesen-Maulwurf gingen auch Miniaturausgaben über den Ladentisch. Der gesamte Erlös, den Julians Eltern großzügig auf 500 Euro aufgerundet haben, ist für die Geschwisterbetreuung "Kinder-Planet" in der Kinderklinik bestimmt. Mit dem Marzipan-Maskottchen wollte Robert Gantert aber noch zwei weitere Ziele verfolgen: "Ich wollte für die Brückenstraße werben und habe außerdem den großen Maulwurf für das Guinness-Buch der Rekorde angemeldet."

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Stand: 13. August 2002