Ausgabe Nr. 33 · 16. August 2000 |
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Eigentlich selbstverständlich: Radfahren auf dem Bergfriedhof ist verboten. (Foto: Rothe) |
Der Friedhof ist kein Fahrrad-Parcours |
Besucher/innen des Bergfriedhofs klagen über rücksichtslose Radfahrer auf
den Friedhofswegen Friedhofswege als Fahrrad-Parcours oder Trainingsstrecke für Mountainbiker? Eigentlich undenkbar, aber leider eine Tatsache. Vor allem auf dem Bergfriedhof fühlen sich immer mehr Friedhofsbesucher/innen durch Radler/innen erheblich belästigt und beschweren sich beim Landschaftsamt der Stadt Heidelberg über die gestörte Friedhofsruhe. Wir stellen eine zunehmend sinkende Hemmschwelle fest, was die Einhaltung der Friedhofsregeln angeht", bedauert Michael Schwarz, Leiter des Landschaftsamtes. Sind doch Räder auf dem Friedhofsgelände verboten, worauf durch Piktogramme an sämtlichen Friedhofseingängen auch deutlich hingewiesen wird. "Gerade ältere Leute fühlen sich durch die leise herankommenden Radler regelrecht bedroht", informiert Schwarz, zumal, so die empörten Anrufer, die meisten Radfahrer mit üblen Beschimpfungen auf den Hinweis des Fahrradfahrverbots reagieren. Eine Erfahrung, die die Anrufer/innen mit den Mitarbeiter/innen des Landschaftsamtes, die auf den Friedhöfen ihre Arbeit tun, teilen. Auch die Friedhofsgärtner klagten in letzter Zeit vermehrt über unerfreuliche Begegnungen mit unverschämten Radlern, die sich verbal vehement gegen die Erinnerung an geltende Vorschriften zur Wehr setzen. Schwarz: "Es ist keineswegs so, dass die Regeln nicht bekannt wären - sie werden nur einfach nicht beachtet." Dass einige Radler die Friedhofswege auf dem Bergfriedhof als bequeme und autofreie Abkürzung zwischen Görresstraße und Steigerweg benutzen, kann Michael Schwarz nachvollziehen, "aber wenn schon, dann nur schiebend!" Rasende Radler würden genau so wenig der Würde und Bedeutung des Ortes gerecht wie gassigehende Hundehalter. "Ein Friedhof ist weder ein Trainingsgelände noch ein Freizeitpark", erinnert Schwarz an die von einigen offensichtlich verdrängte Selbstverständlichkeit. Auch auf den anderen Heidelberger Friedhöfen sind die geschilderten Probleme nicht unbekannt - der Ehrenfriedhof wird sogar als Grillstätte benutzt. "Wir wollen mit der öffentlichen Thematisierung des Problems den Friedhofsbesuchern, die sich zu Recht gestört fühlen, den Rücken stärken. Deswegen sind auch Kontrollen vorgesehen", erläutert Michael Schwarz das weitere Vorgehen in Sachen Friedhofsruhe. Auf dem Bergfriedhof wird in Zukunft der Gemeindevollzugsdienst nach dem Rechten sehen. "Wir hoffen aber", so Schwarz, "dass die Radler/innen auch ohne juristische Belehrung einsehen werden, dass ein Friedhof ein Ort der Besinnung und Ruhe ist und keine Rennstrecke." (brö) |
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Marstallstraße gesperrt |
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Bevor im kommenden Jahr dringend notwendige Kanalbauarbeiten in der Marstallstraße ausgeführt werden, müssen dort Fernwärmeleitungen umverlegt werden. Die Straße muss deshalb ab 21. August für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Radfahrer und Fußgänger können sie nach wie vor nutzen. Für den Anliegerverkehr ist die Marstallstraße bis zur Baustelle frei. Die Zufahrt zum Universitätsplatz ist über die Grabengasse möglich. Die HSB ändert wegen der Sperrung die Fahrtrouten der Buslinien 12, 41 und 42 vom Bismarckplatz in die Altstadt: Die Busse fahren vom Bismarckplatz über Rohrbacher Straße, Gaisbergtunnel, Friedrich-Ebert-Anlage und Schlossbergtunnel zum Karlstor. Von dort fahren sie über die B 37 wieder zurück zum Bismarckplatz. Die Busse halten an allen Haltestellen auf dieser Strecke sowie zusätzlich an einer Ersatzhaltestelle auf der B 37 in Höhe der Marstallstraße. Die Haltestelle Universitätsplatz kann nicht bedient werden. Die Friedrich-Ebert-Anlage wird in Richtung Adenauerplatz nur noch von den Buslinien 11 und 33 befahren. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November beendet sein. | |
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Neue Temporegelungen |
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Unabhängig von der im nächsten Jahr bevorstehenden Gesetzesänderung zum Thema "Tempo-30-Zonen" hebt die Stadt Heidelberg in den Gewerbegebieten Rohrbach-Süd und Wieblingen sowie im Industriegebiet Pfaffengrund die bestehenden Tempo-30-Zonen auf. Im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd gilt Tempo 50 außerhalb der Haberstraße, der Hertzstraße, der Englerstraße bis zur Einmündung der Tullastraße, wo aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Streckengebot von 30 Stundenkilometern angeordnet wird. Im Industriegebiet Pfaffengrund wird in der Henkel-Teroson-Straße zwischen Eppelheimer Straße und Hans-Bunte-Straße ein Streckengebot von 30 Stundenkilometern angeordnet, im übrigen Bereich gilt künftig Tempo 50. Im Gewerbegebiet Wieblingen wird die Tempo-30-Zone auf die Straßen mit Wohnbebauung beschränkt. Die Tempo-30-Zone im Gewerbegebiet des Grenzhöfer Weges westlich der Waldhofer Straße wird aufgehoben. | |
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