Umwelt

Ausgabe Nr. 32 · 6. August 2003



Tagesmaxima (grau) und -mittelwerte der Ozonkonzentration an der
Messstation Tiergartenschwimmbad, Frühjahr/Sommer 2003

Ozon: Rekordwert am 12. Juni

Aber seit 1990 nehmen auch in Heidelberg die Ozonkonzentrationen kontinuierlich ab


In der warmen Jahreszeit besteht die Gefahr erhöhter Ozonkonzentrationen, die bei empfindlichen Personen, Kindern und alten Menschen Schleimhautreizungen hervorrufen können.

In diesem Sommer wurde an mehreren Tagen an den Heidelberger Messstationen Berliner Straße und Tiergarten-Schwimmbad der Achtstundenmittelwert von 110 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3) überschritten. Am 12. Juni wurde am Schwimmbad mit 205 µg/m3 der in diesem Jahr bisher höchste Halbstundenwert gemessen.

Rückläufiger Trend
Die Vorläuferstoffe von Ozon nahmen in Deutschland und anderen europäischen Staaten ab: Die Stickoxide um 42 Prozent (sie entstehen bei Verbrennungsprozessen) und leichtflüchtige organische Verbindungen ohne Methan (sie entweichen vor allem bei hohen Temperaturen aus Tanks) um 50 Prozent zwischen 1990 und 2001. Seit 1990 sinken auch die Ozon-Spitzenkonzentrationen deutlich. Allerdings nahmen die Jahresmittelwerte im gleichen Zeitraum zu, was überwiegend durch die meteorologischen Bedingungen zu erklären ist.

Gesetzliche Regelungen
Seit dem Jahr 2000 gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr für Sofortmaßnahmen bei erhöhten Ozonwerten, wie beispielsweise Fahrverbote. Stattdessen wurde im Jahr 2000 vom Umweltbundesministerium ein "Sofortprogramm zur Verminderung der Ozonbelastung" vorgelegt, das aus einer Vielzahl von mittelfristig bis langfristig wirkenden Maßnahmen besteht. Im Verkehrsbereich handelt es sich hierbei unter anderem um höhere Kraftfahrzeugsteuer für Pkw ohne Katalysator, emissionsbezogene Steuern für schwere und leichte Nutzfahrzeuge, die Einführung einer streckenbezogenen Autobahngebühr für Nutzfahrzeuge (Maut) mit emissionsabhängiger Komponente, Förderung des ÖPNV und des Gütertransports mit Schiff und Bahn.

Europäische Richtline
Die aktuelle gesetzliche Grundlage zur Beurteilung der Ozonkonzentration ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie enthält Zielwerte, Langfristziele, eine Informationsschwelle und eine Alarmschwelle für bodennahes Ozon. Die Öffentlichkeit ist bei Überschreiten der Informations- (180 µg/m3) und Alarmschwellen (240 µg/m3) zu warnen. Aktionspläne sind nicht gefordert.

Ozon-Informationen
Die Stadt Heidelberg bietet unter der Telefon 58-4545 einen Ozon-Ansagedienst, der die aktuellen Werte der Heidelberger Messstationen, Prognosen und Verhaltensempfehlungen mitteilt.

Für alle Messstationen Baden-Württembergs sind die aktuellen Werte bei der UMEG unter der Telefon-Nummer 0721-751076 abzufragen. Außerdem sind die aktuellen Werte über Videotext - SWR Tafeln 174-177 (stündliche Aktualisierung, 12 bis 21 Uhr, Mai bis September) - und Internet - unter www.umeg.de/messwerte/index.html - abrufbar.

Das Umweltbundesamt bietet unter der Internet-Adresse www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/aod.htm einen bundesweit gültigen Ozon-Service. Unter www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/sommersmog.htm kann man außerdem die ausführliche "Hintergrundinformation Sommersmog" herunterladen.

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Stand: 5. August 2003