Ausgabe Nr. 30 · 28. Juli 1999 |
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Die Hausaufgabenhilfe mit Schulsozialarbeiter Georg Kaiser an der Emmertsgrund-Schule macht Spaß und wirkt sich positiv auf die Leistungen im Unterricht aus. (Foto: Rothe) |
Hausaufgabenhilfe an der Emmertsgrund-Schule konnte ausgebaut werden. |
Hausaufgabenhilfe kommt an |
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Bei dem Modellprojekt "Schulsozialarbeit an der Emmertsgrund-Schule", das
mit Beginn des Schuljahres 97/98 startete, arbeiten Sozialpädagogen erfolgreich
mit Kindern, Eltern und Lehrern zusammen, um den Schulalltag für alle Beteiligten
angenehmer zu gestalten. Teil des Angebotes ist die Hausaufgabenhilfe, die von anfänglich
22 Kindern auf 56 Kinder erweitert werden konnte. Kurz vor 14 Uhr geht es noch einmal lebhaft zu in der Emmertsgrund-Schule. Gruppen von Kindern versammeln sich am Eingang bis die Betreuer/innen mit ihnen in die jeweiligen Klassenzimmer gehen. Dort haben sie bis 16 Uhr Zeit ihre Hausaufgaben unter Anleitung zu erledigen. Anschließend spielen sie gemeinsam. Den Kindern macht es Spaß. Sie kommen gerne und die Regelmäßigkeit tut ihnen gut. "Positivspirale" Für 75 Prozent dieser Kinder ist Deutsch nicht die Muttersprache. Weitere 20 Prozent sind Aussiedlerkinder. Die Eltern können sie nicht ausreichend bei den Hausaufgaben unterstützen und sind froh über dieses Angebot. "Bei den Kindern, die regelmäßig teilnehmen, sind im Unterricht deutliche Fortschritte zu spüren", so Georg Kaiser, Mitarbeiter bei dem Projekt Schulsozialarbeit. Er steht in engem Kontakt mit Lehrer/innen und Eltern und spricht von einer "Positivspirale", die durch die Betreuung der Hausaufgaben ausgelöst wird. Bessere Leistungen in der Schule stärken das Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen der Kinder. Sie fassen immer mehr Zutrauen etwas selbständig erarbeiten zu können. Dank einer durch Konrektorin Gitta Beiner-Schulitz vermittelten Spende von Radio Regenbogen konnte die Hausaufgabenhilfe von päd-aktiv e.V. im Rahmen der Schulsozialarbeit weiter ausgebaut werden. Jetzt stehen 56 Plätze für die Schüler/innen der Emmertsgrund- Schule zur Verfügung. An allen Schultagen betreuen elf pädagogische Fachkräfte insgesamt sieben Gruppen zu je acht Kindern. Eine weitere Spende des Rotary-Clubs wird zur intensiven Sprachförderung von zehn Schüler/innen der zweiten und dritten Klassen genutzt, so dass sie in Zukunft dem Unterricht besser folgen können. Die Schulsozialarbeit umfasst nicht nur die Hausaufgabenhilfe. Unter dem Motto "Aktive Pause" werden in den großen Pausen Spielgeräte für alle Kinder bereitgestellt. Immer dienstags und freitags machen zwei Sozialarbeiter besondere Spielangebote auf dem Pausenhof. Im Rahmen der "Klassenbetreuung" gehen zwei Sozialarbeiter im Abstand von vierzehn Tagen in "ihre Klassen", nehmen Teil am Unterricht und beraten, wenn es Probleme gibt. Sie üben mit den Kindern, wie sie mit Konflikten besser umgehen und Streit schlichten können. Hilfe fürs Leben Durch ihre ständige Anwesenheit in der Schule - im Unterricht wie in den Pausen - kennen die Schulsozialarbeiter die Kinder gut. Als Ansprechpartner haben sie immer ein offenes Ohr und vermitteln zwischen Eltern, Kindern und Lehrern. Sie sehen ihre Aufgabe darin "Kommunikation herzustellen und aufrechtzuerhalten". Die Schulsozialarbeit an der Emmertsgrund-Schule ist eine Förderung, die den Kindern helfen will, nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrem weiteren Leben besser zurechtzukommen. (doh) |
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Zur Inhaltsangabe STADTBLATT | |
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Vor 25 Jahren trat das Schwerbehindertengesetz in Kraft | |
Meilenstein zur Integration |
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"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Dieses Verbot
steht seit 1994 ausdrücklich auch im Grundgesetz. Aber schon am 1. Mai 1974,
also vor 25 Jahren, trat das Schwerbehindertengesetz in Kraft. Das war ein Meilenstein auf dem Weg zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration der Behinderten: Alle von Geburt an oder durch Unfall oder Krankheit behinderte Menschen können seit dem mit gleichen Chancen am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die Zahl der Schwerbehinderten steigt ständig. In Deutschland gibt es fast sieben Millionen schwerbehinderte Menschen, in Baden-Württemberg allein etwa 850.000. Das heißt: Jeder zwölfte Einwohner ist schwerbehindert. In Baden-Württemberg wurden seit 1974 über zwei Millionen Anträge auf Feststellung einer Behinderung gestellt. Diese Zahlen machen deutlich, dass der Begriff "Behinderung" nicht mehr nur auf Rollstuhlfahrer oder Blinde zutrifft. Heute sind Behinderungen vor allem bleibende Folgen von Zivilisationskrankheiten, zum Beispiel Herz-Kreislauf- oder Wirbelsäulenerkrankungen. Das Schwerbehindertengesetz und andere Gesetze sehen wichtige Hilfen vor, um Benachteiligungen und Mehraufwendungen für Behinderte auszugleichen. Voraussetzung ist eine Entscheidung des Versorgungsamtes, das auf Antrag den Grad der Behinderung feststellt. Schwerbehindert ist, wer einen Behinderungsgrad von mindestens 50 hat. Schwerbehinderte haben besonderen Kündigungsschutz, zusätzlichen Urlaubsanspruch und können mit 60 in Rente gehen. Bei der Lohn- und Einkommmensteuer werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen - zum Beispiel durch einen Pauschbetrag - berücksichtigt. Das Versorgungsamt stellt außerdem weitere Voraussetzungen zur Inanspruchnahme besonderer Nachteilsausgleiche (so genannte Merkzeichen) fest. Wessen Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist (Merkzeichen "G"), wird im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich (in der Regel allerdings gegen eine Eigenbeteiligung) befördert oder kann eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent erhalten. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) werden von der Kfz-Steuer ganz befreit und können im Straßenverkehr Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Über diese und weitere Merkzeichen, über Antragstellung und Verfahren nach dem Schwerbehindertengesetz informiert das Versorgungsamt Heidelberg, Maaßstraße 32, 69123 Heidelberg (Wieblingen) unter Telefon 829-0 oder bei persönlicher Vorsprache. Sprechtage sind Montag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 13 bis 15 Uhr. Das Versorgungsamt Heidelberg ist für alle Bewohner der Städte Heidelberg und Mannheim sowie des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises zuständig. |
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Vorbildlich! |
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Die Stadt Heidelberg kümmert sich vorbildlich um die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit und Beruf: Derzeit sind acht Prozent der bei der Stadtverwaltung beschäftigten Mitarbeiter Schwerbehinderte. Das sind zwei Prozent mehr als der Gesetzgeber verlangt. Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern, die diese Quote nicht erfüllen, müssen Ausgleichszahlungen leisten. Davon ist Heidelberg befreit. Im Schnitt werden in allen öffentlichen und privaten Heidelberger Betrieben 5,6 Prozent Schwerbehinderte beschäftigt. Landesweit sind es sogar nur 3,8 Prozent. | |
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