Umwelt und Gesundheit

Ausgabe Nr. 28 · 14. Juli 1999

Keine Besorgnis erregenden Schadstoffgehalte im Heidelberger Boden festgestellt

Der Bodenzustandsbericht

Ein umfangreiches Werk lag dem Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17. Juni zur Information vor: der Bodenzustandsbericht für den Großraum Mannheim/Heidelberg. Er gibt erstmals einen Gesamtüberblick über die Schadstoffgehalte in den Böden der Region.

Ergebnis für Heidelberg: Von 42 untersuchten Stellen zeigen 14 Überschreitungen des jeweiligen Grenzwertes. Doch seien dies keine Besorgnis erregenden Bodenbelastungen, heißt es in der Vorlage für den Ausschuss. Es handelt sich um Werte, bei denen die städtische Bodenschutzbehörde beim Umweltamt vor allem hinsichtlich der Nutzung prüfen muss, ob weitere Untersuchungen notwendig sind. Diese könnten, je nach Ergebnis, in Handlungsmaßnahmen münden.

Im Bodenzustandsbericht wird unterschieden nach den Schutzgütern "Mensch", "Pflanzen und Tiere" und "Grundwasser". Die Ausschussvorlage beschreibt im Einzelnen die Stellen mit erhöhten Schadstoffgehalten und beinhaltet auch konkret die bereits eingeleiteten ergänzenden Untersuchungen.

Schutzgut Mensch
Zum Schutz der Menschen zieht der Bericht vorsorglich die strengeren Prüfwerte für Kinderspielflächen auch für andere Flächen heran.

Im Grahamgarten, auf dem Neckarvorland, dem Werderplatz, im Stadtgarten, im Schlossgarten und in den Kleingartenanlagen Bahnhof Wieblingen und "See" Kirchheim fanden sich Überschreitungen der Prüfwerte bei einzelnen Schadstoffen. Nachuntersuchungen werden durchgeführt auf dem Neckarvorland (wegen Benzo(a)pyren), am Werderplatz (Blei, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, Benzo(a)pyren), im Schlossgarten (u. a. Blei) sowie in den Kleingartenanlagen Bahnhof Wieblingen (PAK, Benzo(a)pyren) und "See" Kirchheim (Blei, Benzo(a)pyren). Im Grahamgarten und im Stadtgarten sind aufgrund der Schadstoffhöhe und der Nutzung keine weiter gehenden Maßnahmen erforderlich.

Schutzgut Pflanzen und Tiere
Im Gewann Pfädelsäcker (DDT), Gewann Münchberg (Kupfer, DDT, Thallium), Gewann Köpfel (Thallium, Cadmium, Zink), Gewann Pfehlig (Thallium, DDT), auf dem Bierhelderhof (Thallium) sowie in den Kleingartenanlagen Bahnhof Wieblingen (DDT) und "See" Kirchheim (DDT) fanden sich Überschreitungen der Grenzwerte. Bei allen Flächen, außer im Gewann Köpfel (nur geringfügige Überschreitung, keine sensible Nutzung) folgen weitere Untersuchungen.

Schutzgut Grundwasser
Im Neurott (DDT), am Rizal-Ufer (Benzo(a)pyren), im Schlossgarten (Zink) und im Wald (Blei und Zink durch Bodenversauerung) wurden zum Teil hohe Werte gemessen. Im Neurott wird das Grundwasser beobachtet, im Schlossgarten folgen Nachuntersuchungen und im Wald hat man schon mit Kalkungen das Problem zu lösen versucht. Am Rizal-Ufer erübrigen sich aufgrund der Lage weitere Untersuchungen bezüglich des Grundwassers.

Bürgermeister Schaller erklärte, der Bodenzustandsbericht stelle eine Bestandsaufnahme dar, die es erlaube, bei künftigen Wiederholungsuntersuchungen an denselben Stellen Vergleiche zu ziehen und zu überprüfen, ob sich die Situation verbessert oder verschlechtert habe. Zu einem Teil sei der Autoverkehr "wesentlicher Verursacher" der Schadstoffbelastung. Für die Stadt Heidelberg werde die Bodenüberwachung auch in Zukunft einen hohen Stellenwert einnehmen.
   
 

PAK und Co

  Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), dazu gehört auch das Benzo(a)pyren, entstehen bei unvollständiger Verbrennung und gelten zum Teil als Krebs erregend. DDT ist in Deutschland mit anderen Pestiziden seit vielen Jahren verboten. Schwermetalle wie Blei, Thallium oder Cadmium können wie auch andere Schadstoffe über Gemüse, Salate und sonstige Pflanzen von Mensch und Tier aufgenommen werden und gelten ebenfalls als gesundheitsschädlich; deshalb mussten durch die Bodenschutzbehörde für ein bestimmtes Gebiet im Heidelberger Süden Anbaubeschränkungen festgesetzt werden. Problematisch: Die Schadstoffe können sich größtenteils im Laufe der Zeit im Boden anreichern und sind dort oft schwer oder überhaupt nicht abbaubar bzw. wandern sogar ins Grundwasser.

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Stand: 13. Juli 1999