Ausgabe Nr. 28 · 08. Juli 2003

Bebauungsplan Rohrbach, Ehemalige Waggonfabrik Fuchs

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2002 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Rohrbach, Ehemalige Waggonfabrik Fuchs einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Öffentliche Ausleung
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 26.06.2003 dem Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung – beide in der Fassung vom 24.03.2003 – zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beschlossen.

Es besteht Gelegenheit, die Planunterlagen in der Zeit vom 21.07.2003 bis einschließlich 20.08.2003 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen und sich zur Planung zu äußern.

Technisches Bürgeramt,
Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221-58 2525

Öffnungszeiten:
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Anregungen zum Bebauungsplan können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der genannten Stelle vorgebracht werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer (06221) 58-2310 auch zu anderen Zeiten erteilt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Informationen zur Planung im PDF-Format per E-Mail unter folgender Adresse anzufordern: Stadtplanungsamt@ heidelberg.de.

Hilfsweise können der Bebauungsplanentwurf und die Begründung im o.g. Zeitraum auch im Bürgeramt Rohrbach eingesehen werden.

Heidelberg, 09.07.2003

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt


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Stand: 08. Juli 2003