Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher
Sitzung am 26.09.2002 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, für den Bereich Rohrbach, Ehemalige Waggonfabrik
Fuchs einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten
Lageplan zu entnehmen.
Öffentliche Ausleung
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 26.06.2003
dem Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung – beide in der
Fassung vom 24.03.2003 – zugestimmt und die öffentliche Auslegung
der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beschlossen.
Es besteht Gelegenheit, die Planunterlagen in der Zeit vom 21.07.2003
bis einschließlich 20.08.2003 im Technischen Bürgeramt der Stadt
Heidelberg einzusehen und sich zur Planung zu äußern.
Technisches Bürgeramt,
Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221-58 2525
Öffnungszeiten:
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Anregungen zum Bebauungsplan können während dieser Auslegungsfrist
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der genannten Stelle
vorgebracht werden.
Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen
Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer
Vereinbarung unter der Telefonnummer (06221) 58-2310 auch zu anderen
Zeiten erteilt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Informationen zur Planung im
PDF-Format per E-Mail unter folgender Adresse anzufordern: Stadtplanungsamt@
heidelberg.de.
Hilfsweise können der Bebauungsplanentwurf und die Begründung im
o.g. Zeitraum auch im Bürgeramt Rohrbach eingesehen werden.
Heidelberg, 09.07.2003
Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt
|