Stadt und Leute

Ausgabe Nr. 27 · 4. Juli 2001

 

Plus von über 52 Millionen Mark

Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2000: Zuführung stieg auf mehr als das Dreifache


"Hervorragend", nannte Oberbürgermeisterin Beate Weber die Informationen aus dem Kämmereiamt, und niemand im Gemeinderat mochte widersprechen: Der jetzt dem Gemeinderat vorgelegte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2000 enthält gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen Verbesserungen um mehr als 52 Millionen Mark.

Dadurch erhöht sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt von zunächst beschlossenen 24,4 Millionen auf fast 76,6 Millionen Mark. Das heißt: Im vergangenen Jahr mussten keine neuen Kredite für die Finanzierung von Investitionen aufgenommen werden. Bestehende Kredite wurden aber weiter getilgt, wodurch sich der Schuldenstand der Stadt um 7,5 Millionen Mark (von 223,4 auf 215,9 Millionen) verringerte. Somit beträgt die Verschuldung der Stadt jetzt 1.546 Mark pro Einwohner.

Daneben konnten mehr als 25,6 Millionen Mark der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, die dadurch von 61,6 auf 87,2 Millionen steigt. Bei der Verabschiedung des Haushaltsplans 2000 war noch geplant, der allgemeinen Rücklage zehn Millionen Mark zu entnehmen.

Die erfreuliche Entwicklung ihrer finanziellen Situation verdankt die Stadt Heidelberg vor allem Mehreinnahmen bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen sowie geringeren Ausgaben bei den Personal- und Sachaufwendungen und bei der Sozialhilfe.

Rund 20 Millionen Mark mehr als erwartet wurden auf Grund von Nachveranlagungen aus den Jahren 1997 und 1998 bei der Gewerbesteuer eingenommen, die damit auf 130,2 Millionen stieg. Der Anteil der Stadt Heidelberg an der Einkommen- und Umsatzsteuer lag um 2,3 Millionen Mark höher (jetzt insgesamt 101,7 Millionen) und bei den Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz flossen 9,6 Millionen Mark mehr in die Kassen der Stadt (131,8 statt 122,2 Millionen). Grund: Die vom Statistischen Landesamt festgestellte Einwohnerzahl wurde nachträglich erhöht und eine fehlerhafte Bemessungsgrundlage bei der Anzahl der Stationierungsstreitkräfte wurde korrigiert.

Sechs Millionen Mark mehr als veranschlagt (18,5 statt 12,5 Millionen) nahm die Stadt bei der Grunderwerbssteuer ein und liegt damit deutlich über dem Durchschnitt im Land. Dagegen entsprachen die Einnahmen aus der Grundsteuer (37,7 Millionen) ziemlich genau dem Haushaltsplan. Mindereinnahmen (statt 120,5 Millionen nur 117,8 Millionen Mark) gab es bei den Gebühren (vor allem für Abwasser- und Abfallbeseitigung).

Rund 2,3 Millionen Mark unter dem Ansatz blieben die Personalausgaben (200,4 Millionen). Sechs Millionen Mark weniger (insgesamt 30,2 Millionen) wurden für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen ausgegeben und um rund 5,9 Millionen wurde der Haushaltsansatz für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (111,0 statt 116,9 Millionen) unterschritten.

Rückläufige Fallzahlen und erfolgreiche Anstrengungen bei der Hilfe zur Arbeit haben dazu beigetragen, dass für Leistungen der Sozialhilfe "nur" 73,3 Millionen Mark aufgewendet werden mussten. Neun Millionen weniger als im Haushalt 2000 vorgesehen waren.

Wer mehr Steuern einnimmt muss dafür höhere Umlagen zahlen. Die stiegen denn auch um 5,2 Millionen auf insgesamt 113, 8 Millionen Mark. Für die Finanzexperten ein Grund die Euphorie zu dämpfen: "Von den Mehreinnahmen wird uns in den nächsten Jahren über den kommunalen Finanzausgleich vieles wieder abgeschöpft."

Und Oberbürgermeisterin Beate Weber: "Das finanzielle Polster ist gut, aber auch wichtig im Hinblick auf die sich wieder abschwächenden Entwicklungen." (br.)

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Heidelberg-Pass ab 1. August

Familien- und Seniorenpass unter neuen Kriterien und Einkommensgrenzen zusammengefasst


Der bisherige Familienpass der Stadt Heidelberg und der bisherige Seniorenpass haben ausgedient. Sie werden allerdings nicht ersatzlos gestrichen, sondern unter der neuen Bezeichnung Heidelberg-Pass zusammengefasst. Der Heidelberg-Pass gilt - das beschloss jetzt der Gemeinderat einstimmig - ab 1. August dieses Jahres.

Mit dem Namen ändern sich auch die Anspruchskriterien und Einkommensgrenzen. Am wichtigsten aber ist, so Oberbürgermeisterin Beate Weber, dass die Bezeichnung Heidelberg-Pass künftig "weder Rückschlüsse auf das Alter noch auf die soziale oder familiäre Situation der Anspruchsberechtigten ermöglicht".

Das war bisher anders: Der Seniorenpass, den es seit 1975 gab, sprach die älteren Menschen an; der 1985 eingeführte Familienpass war für Familien mit mindestens drei Kindern oder einem behinderten Kind, für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, für Arbeitslose mit Kindern und für Sozialhilfeempfänger/innen.

Eine Einkommensgrenze gab es für den Familienpass zunächst gar nicht, was soziale Ungerechtigkeiten nach sich zog. Aber auch die 1994 beschlossene Obergrenze von monatlich 7.600 Mark brutto (plus jeweils 300 Mark für das zweite und jedes weitere Kind) hielt einer neuerlichen Überprüfung unter sozialen Gesichtspunkten nicht stand.

Die neuen Einkommensgrenzen orientieren sich nun an den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und betragen für

  • alleinstehende Seniorinnen und Senioren (ab 65. Lebensjahr) sowie Rentnerinnen und Rentner 1.900 Mark,
  • 2-Personen-Haushalt (Alleinerziehende oder Rentnerehepaar) 2.550 Mark,
  • 3-Pers.-Haush. 3.200 Mark
  • 4-Pers.-Haush. 3.850 Mark
  • 5-Pers.-Haush. 4.500 Mark
  • 6-Pers.-Haush. 5.150 Mark
  • 7-Pers.-Haush. 5.800 Mark
  • jede weitere Person 500 Mark.

Bei der Beantragung des Heidelberg-Passes sind die Nachweise über die Einkommensverhältnisse vorzulegen.

Berechtigter Personenkreis
Zum berechtigten Personenkreis gehören künftig:

  • Familien und Lebensgemeinschaften mit mindestens zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft,
  • Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, mit dem sie allein in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien und Lebensgemeinschaften mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind,
  • Sozialhilfeempfänger/innen (Bezieher/innen von laufender Hilfe nach dem BSHG sowie Empfänger/innen von Kriegsopferfürsorgeleistungen),
  • Bürgerinnen und Bürger ab dem 65. Lebensjahr sowie Rentnerinnen und Rentner.

Der Heidelberg-Pass wird für jeweils ein Jahr ausgestellt, für Seniorinnen und Senioren unbefristet.

   
 

Die Vergünstigungen

  Bäder: Schwimmbad Tiergartenstraße und Hallenbäder: Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren haben freien, Erwachsene ermäßigten Eintritt. Thermalbad: Erwachsene zahlen ermäßigten Eintritt für ganztägige Benutzung, Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahre den jeweils gültigen Eintritt. Kinder unter 6 Jahren haben in allen Bädern freien Eintritt.

Kurpfälzisches Museum: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren frei, Erwachsene erhalten ermäßigten Eintritt.

Tiergarten: freier Eintritt für alle.

Stadtbücherei: Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist der Leseausweis kostenlos, Erwachsene zahlen 50 Prozent.

Theater, Orchester und Jugendtheater der Stadt Heidelberg: Alle erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf den jeweiligen Eintrittspreis. Keine Vergünstigungen gibt es bei Vorstellungen an Weihnachten und Silvester, bei Gastspielen und Märchen (weil bei Märchen bereits ermäßigte Preise gelten).

Volkshochschule: Kursgebühren von mehr als 150 Mark ermäßigen sich um 20 Prozent.

HSB: Bei Fahrten innerhalb der Großwabe Heidelberg können Erwachsene Fahrausweise für Kinder benutzen.

Musik- und Singschule: 50 Prozent Ermäßigung.

Akademie für Ältere: 50 Prozent Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag.

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Szenen aus Idomeneo. (Foto: Theater)

Stadt in Festspiel-Stimmung

Buntes Musikprogramm begleitet den Familien-Einkaufssamstag am 7. Juli in Heidelberg


Die Heidelberger Schlossfestspiele steigen vom Berg herunter und kommen in die Stadt: Am Samstag, 7. Juli, präsentieren Chöre und Solisten den einkaufenden und sonstigen Besuchern der Heidelberger Innenstadt Lieder, Arien und Choreographien aus dem Festspielprogramm.

Am Abend zuvor, am Freitag, 6. Juli, beginnen die Festspiele auf dem Schloss mit der A-Premiere der Mozart-Oper "Idomeneo" (die am Samstag, 7. Juli, als B-Premiere wiederholt wird). Der Verein Pro Heidelberg - Stadtmarketing e.V. macht es in Zusammenarbeit mit dem Theater der Stadt Heidelberg möglich, dass Arien und Duette aus diesem Werk am Samstag auch in der Heidelberger Altstadt zu hören sind. Und ebenso Chöre aus Rombergs "The Student Prince" und Tanz-Szenen aus "Jedermann".

Zentraler Spielort ist die Bühne am Anatomiegarten. Dort stimmt ab 10.30 Uhr Kapellmeister Michael Klubertanz am Klavier - begleitet von Sängern und Sängerinnen - mit einem bunten Strauß bekannter Melodien auf das Festival im Schloss ein. Ab 12 Uhr treten Mitglieder des Ballettensembles unter der Regie von Irina Pauls mit choreographische Szenen aus "Jedermann" auf. Arien aus "Idomeneo" sind ab 13.30 Uhr zu hören und Kammermusik mit einem Holzbläsertrio des Philharmonischen Orchesters Heidelberg ab 14.30 Uhr. Das Musikprogramm am Bunsen-Denkmal dauert bis gegen 15 Uhr.

Musikalische Erlebnisse warten auch auf die Kaufhaus-Besucher: Auf einer Bühne vor dem Kaufhof am Bismarckplatz werden von 11.30 bis 12 Uhr Arien und Duette aus "Idomeneo" und "The Student Prince" gespielt. Im Kaufhof Hauptstraße gibt es auf einer Bühne bei den Rolltreppen von 12.15 bis 12.45 Uhr Chöre und Arien aus "The Student Prince". Das Programm vom Kaufhof Bismarckplatz wiederholt sich von 13 bis 13.30 Uhr im Modehaus Kraus und jenes vom Kaufhof Hauptstraße von 14 bis 14.30 Uhr im Darmstädter Hof Centrum.

Moderatoren begleiten die Auftritte, um den Zuhörerinnen und Zuhörern vertiefende Eindrücke der einzelnen Inszenierungen zu vermitteln. Kostümierte Festspielteilnehmer verteilen bis um 16 Uhr Programme. (br.)

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Nicht Vereinheitlichung, sondern Qualität der Außenbestuhlung ist angestrebt. (Foto: Pfeifer)

Keine Rede von Vereinheitlichung

OB Weber: Beirat zur Gesamtanlagenschutzsatzung fordert qualitätvolle Außenbestuhlung


Oberbürgermeisterin Beate Weber hat Meldungen, denen zufolge die Außenbestuhlung der Heidelberger Kneipen und Gaststätten vereinheitlicht werden soll, zurückgewiesen: "Von Vereinheitlichung kann keine Rede sein.

Den Empfehlungen des Beirates zur Gesamtanlagenschutzsatzung entsprechend, sollen im Bereich der Altstadt lediglich solche Möbel ausgeschlossen werden, die mit den Vorstellungen des Denkmalschutzes nicht vereinbar sind - dazu gehören unter anderem Kunststoffmöbel, Bierzeltgarnituren und grelle oder neonfarbige Tischdecken."

Neu ist die Diskussion um die Außenbestuhlung nicht: Bereits im November 1999 hatte der "Beirat zur Gesamtanlagenschutzsatzung", in dem Bauhandwerk, Handel, Bürgerschaft, Universität sowie zwei Architekten vertreten sind, Empfehlungen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines harmonischen Bildes auf öffentlichen Straßen und Plätzen formuliert. Danach sollten "die rechtlichen Möglichkeiten zur Einschränkung/Reduzierung der Anzahl der Außenbewirtschaftungen ausgeschöpft" und auf deren qualitätvolle Ausgestaltung geachtet werden.

"Die Einrichtungsgegenstände", so die Empfehlung des Beirates, "dürfen einzeln und in ihrer Gesamtheit hinsichtlich Form, Größe, Werkstoff und Farbe das Erscheinungsbild der sie umgebenden baulichen Anlagen und das Straßenbild nicht beeinträchtigen sowie deren historischen, künstlerischen und städtebaulichen Charakter stören."

Konkret: Tische und Stühle im Kunststoff-Monoblocksystem, Kunststoffstühle und -tische, Bierzeltgarnituren, Garnituren in Metallglanz, auffallend grelle (Neon-)Farben inklusive Tischdecken, Zelte oder Partyzeltlinge, Stehtische und Barhocker, Schirme mit Kunststoffbespannung sowie Einzäunungen sollen nicht mehr möglich sein.

Mit Beginn der Saison 2003 soll die Möblierung den Anforderungen der Gesamtanlagenschutzsatzung angepasst sein. Um die Gastwirte bei ohnehin notwendigen Neuanschaffungen vor Fehlinvestitionen zu bewahren, hat sie die Stadt bereits zweimal (Februar 2000 und Januar 2001) schriftlich auf die Empfehlung des Beirats hingewiesen und auch den Hotel- und Gaststättenverband informiert.

Der Gemeinderat hat sich bereits bei der Novellierung der "Richtlinien für Außenbewirtschaftungen" im Jahr 1995 deutlich zur Außenbestuhlung geäußert. Den Richtlinien zufolge können Sondernutzungserlaubnisse nicht erteilt werden, "wenn dadurch eine Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbildes entsteht".

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Stand: 3. Juli 2001