Umwelt und Gesundheit

Ausgabe Nr. 24 · 16. Juni 1999



Klettern am Riesenstein ist erlaubt. (Foto: Rothe)
Kompromiss zwischen Sport und Naturschutz gefunden

Wo Felsklettern erlaubt ist

Eigentlich ist es ja verboten, an Felsen hinauf zu klettern, denn offene Felsen sind nach dem Naturschutzgesetz geschützt. Im Einzelfall kann aber eine Ausnahme von diesem Verbot erteilt werden.

Dies ist in Heidelberg passiert, wurde vor einiger Zeit der Umweltausschuss informiert. In Heidelberg gibt es insgesamt drei Felsgelände, an denen die sportlichen Kraxler die glatte Wand hochgehen können. Dazu gehören die zwei Felsen vom Riesenstein 1am Johannes-Hoops-Weg oberhalb der Altstadt, der Riesenstein 2, eine ehemaliges Steinbruchgelände südlich des Johannes-Hoops-Weges und die Felsen Ziegelhausen 1 und 2 nördlich der Kleingemünder Straße. Zudem hat die Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Karlsruhe in Ziegelhausen 3, dem ehemaligen Buntsandsteinbruch oberhalb der Schleuse Neckargemünd, eine Kletterregelung erlassen. Für alle sonstigen Felsformationen auf Heidelberger Gemarkung besteht keine Klettererlaubnis.

Die Vertreter der Kletterverbände haben eine Konzeption vorgelegt, die als Antrag zur Erteilung einer Ausnahme vom Kletterverbot galt. Behörde, Naturschutzverbände, Forstverwaltung und die Kletterfreunde haben gemeinsam eine Regelung gefunden, die einen Kompromiss zwischen sportlichen Interessen und den Anforderungen des Biotopschutzes darstellt.
Kletterführer
Die Anlaufstelle für Sportkletterer in Heidelberg ist der zwar nicht sonderlich hohe, aber durch den glatten Buntsandstein sehr anspruchsvolle Riesenstein. Die Kletterregelungen für Heidelberg stehen im neuen Kletterführer "Odenwald", den die AG Klettern und Naturschutz im Odenwald e.V. herausgegeben hat. Er ist im Panico-Alpin-Verlag erscheinen und ist über den Buchhandel oder in Sportgeschäften erhältlich. (neu)

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Stand: 15. Juni 1999