Bekanntmachungen

Ausgabe Nr. 24 · 11. Juni 2003

Bebauungsplan Wieblingen Hinterer Entenpfuhl, 1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2002 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs.4 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Wieblingen Hinterer Entenpfuhl im südlichen Teilbereich zu ändern.
Die Grenze des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziele der Planung
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlängerung und Anbindung der Ludwig-Guttmann-Straße an die Umgehungsstraße geschaffen werden. Des Weiteren sollen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufwertung des Stadteingangs West Flächen für eine gewerbliche Nutzung planungsrechtlich gesichert werden.

Bürgerbeteiligung - Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Die Planungsabsichten sowie der Vorentwurf sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich dargelegt werden. Es besteht Gelegenheit, die Planunterlagen in der Zeit vom 16.06.2003 bis einschließlich 30.06.2003 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen, sich zur Planung zu äußern und sie mit sachkundigen Vertretern der Stadt zu erörtern.

Technisches Bürgeramt,
Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1, EG

Öffnungszeiten:
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Anregungen zur Planung können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der genannten Stelle vorgebracht werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Informationen zur Planung im PDF-Format per E-Mail unter folgender Adresse anzufordern: Stadtplanungsamt@Heidelberg.de

Hinweis
Hilfsweise können der Bebauungsplan und die Begründung im o.g. Zeitraum auch im Bürgeramt Wieblingen während der Öffnungszeiten des Bürgeramtes eingesehen werden

Heidelberg, 11.06.2003
Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt


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Offenlage der Antragsunterlagen im Raumordnungsverfahren

Offenlage der Antragsunterlagen im Raumordnungsverfahren nach § 13 Landesplanungsgesetz (LplG) für die geplante Erdgasfernleitung "SEL" (Süddeutsche Erdgasfernleitung) der Wingas GmbH und Ruhrgas AG (Trassenabschnitt im Regierungsbezirk Karlsruhe)

Die beiden Unternehmen, Wingas GmbH, Kassel, und Ruhrgas AG, Essen, planen den Neubau einer gemeinsamen Erdgasfernleitung zwischen Lampertheim (Hessen) und Burghausen (Landesgrenze Deutschland/Österreich). Die Nennweite soll DN 1.200 und der max. Auslegungsdruck DP 100 bar betragen. Die Leitung soll in zwei Abschnitten errichtet werden. Der erste Ausbauabschnitt verläuft zwischen Lampertheim (Hessen) und Amerdingen (Bayern). Für diesen Ausbauabschnitt haben die Unternehmen die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt.

Für den Trassenabschnitt der ersten Ausbaustufe, der innerhalb des Regierungsbezirks Karlsruhe liegt, führt das Regierungspräsidium Karlsruhe nach § 13 Landesplanungsgesetz -LplG- i.V.m. § 1 Ziff. 14 der Raumordnungsverfahrensverordnung ein Raumordnungsverfahren durch.

Ziel des anstehenden Raumordnungsverfahrens ist es, festzustellen, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt und ob das Vorhaben mit anderen möglichen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger raumordnerisch abgestimmt ist. Integraler Bestandteil dieses Raumordnungsverfahrens ist auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die von den beiden Vorhabenträgern eingereichten Unterlagen sind nach § 13 Abs. 7 LplG zur Einsicht auszulegen. Jedermann kann sich bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde zu dem Vorhaben äußern.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 18.06.2003 bis einschließlich 17.07.2003 bei der Stadt Heidelberg, Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1, EG, öffentlich aus.

Öffnungszeiten: Montag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr.

Innerhalb der genannten Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 18.06.3003 bis 31.07.2003, können Äußerungen zu diesem Vorhaben bei der Stadt Heidelberg, Technisches Bürgeramt, Kornmarkt 1, EG, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Wir weisen darauf hin, dass technische Detailfragen des Vorhabens sowie evtl. berührte private Rechte, insbesondere Enteignungs- und Entschädigungsfragen, nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind. Sie werden im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren behandelt.

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird die raumordnerische Beurteilung der Raumordnungsbehörde zur Unterrichtung der Öffentlichkeit einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Dieses wird eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Stadt Heidelberg
Amt für Stadtentwicklung und Statistik

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Stand: 10. Juni 2003