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Ausgabe Nr. 24 · 11. Juni 2003 |
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Bebauungsplan Wieblingen Hinterer Entenpfuhl, 1. Änderung |
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Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2002
gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §
2 Abs.4 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Wieblingen Hinterer Entenpfuhl im
südlichen Teilbereich zu ändern. Technisches Bürgeramt, Anregungen zur Planung können während dieser Auslegungsfrist schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift bei der genannten Stelle vorgebracht werden. |
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Offenlage der Antragsunterlagen im Raumordnungsverfahren |
Offenlage der Antragsunterlagen im Raumordnungsverfahren nach § 13 Landesplanungsgesetz
(LplG) für die geplante Erdgasfernleitung "SEL" (Süddeutsche
Erdgasfernleitung) der Wingas GmbH und Ruhrgas AG (Trassenabschnitt im Regierungsbezirk
Karlsruhe) Die beiden Unternehmen, Wingas GmbH, Kassel, und Ruhrgas AG, Essen, planen den Neubau einer gemeinsamen Erdgasfernleitung zwischen Lampertheim (Hessen) und Burghausen (Landesgrenze Deutschland/Österreich). Die Nennweite soll DN 1.200 und der max. Auslegungsdruck DP 100 bar betragen. Die Leitung soll in zwei Abschnitten errichtet werden. Der erste Ausbauabschnitt verläuft zwischen Lampertheim (Hessen) und Amerdingen (Bayern). Für diesen Ausbauabschnitt haben die Unternehmen die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt. Für den Trassenabschnitt der ersten Ausbaustufe, der innerhalb des Regierungsbezirks Karlsruhe liegt, führt das Regierungspräsidium Karlsruhe nach § 13 Landesplanungsgesetz -LplG- i.V.m. § 1 Ziff. 14 der Raumordnungsverfahrensverordnung ein Raumordnungsverfahren durch. Ziel des anstehenden Raumordnungsverfahrens ist es, festzustellen, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt und ob das Vorhaben mit anderen möglichen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger raumordnerisch abgestimmt ist. Integraler Bestandteil dieses Raumordnungsverfahrens ist auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung. Die von den beiden Vorhabenträgern eingereichten Unterlagen sind nach § 13 Abs. 7 LplG zur Einsicht auszulegen. Jedermann kann sich bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde zu dem Vorhaben äußern. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 18.06.2003 bis einschließlich 17.07.2003 bei der Stadt Heidelberg, Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1, EG, öffentlich aus. Öffnungszeiten: Montag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr. Innerhalb der genannten Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 18.06.3003 bis 31.07.2003, können Äußerungen zu diesem Vorhaben bei der Stadt Heidelberg, Technisches Bürgeramt, Kornmarkt 1, EG, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass technische Detailfragen des Vorhabens sowie evtl. berührte private Rechte, insbesondere Enteignungs- und Entschädigungsfragen, nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind. Sie werden im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren behandelt. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird die raumordnerische Beurteilung der Raumordnungsbehörde zur Unterrichtung der Öffentlichkeit einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Dieses wird eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Stadt Heidelberg Amt für Stadtentwicklung und Statistik |
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