Verkehr

Ausgabe Nr. 22 · 30. Mai 2001



Hier gilt künftig Tempo 50: Friedrich-Ebert-Anlage von Tunnelende bis Schießtorstraße und zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Sofienstraße (Foto: Rothe)

Änderungen bei Tempo 30-Zonen

Novellierte Straßenverkehrsordnung macht Anpassungen erforderlich - OB Weber: "Schwächere Verkehrsteilnehmer auch weiterhin besonders schützen"


Heidelberg regelt einige Tempo 30-Zonen neu. Notwendig macht das die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die zum 1. Februar 2001 in Kraft getreten ist. Danach dürfen Tempo 30-Zonen künftig weder auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen noch auf Vorfahrtsstraßen, Straßen mit benutzungspflichtigen Radwegen, Fahrbahnmarkierungen oder ampelgeregelten Kreuzungen und Einmündungen angeordnet werden. Für Heidelberg heißt das: Der größte Teil der Tempo 30-Zonen bleibt bestehen, ein kleiner Teil muss den Neuregelungen der Straßenverkehrsordnung angepasst werden.

Betroffen sind davon vor allem viel befahrene Straßen wie die Neuenheimer Landstraße bis zur Brückenstraße (Alte Brücke bis B3) und die Schwetzinger Straße vom Kirchheimer Weg kommend bis zur Alstater Straße. Auswirkungen hat die geänderte StVO auch auf die Friedrich-Ebert-Anlage von Tunnelende bis Schießtorstraße und vom Friedrich-Ebert-Platz West bis zur Sofienstraße. Hier gilt künftig Tempo 50.

Oberbürgermeisterin Beate Weber: "Die Änderung der Straßenverkehrsordnung ist leider in Teilen hinter unseren und den Erwartungen des Städtetags zurückgeblieben, der seit Jahren schon die Einführung von 30 Stundenkilometern als Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gefordert hatte. Dennoch werden wir künftig in Heidelberg die schwächeren Verkehrsteilnehmer, vor allem Kinder und ältere Menschen, schützen, indem wir dort, wo Gefahrenstellen bestehen, Streckenverbote mit Tempo 30 einrichten werden. Diese Vorgehensweise haben wir bereits mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Polizeidirektion Heidelberg abgeklärt. Nach den Diskussionen der vergangenen Monate hoffen wir nun, mit der Neuregelung, allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden."

Die Neuregelungen im Einzelnen:
Betroffen von den Veränderungen sind, so Heiner Bernhard, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, insgesamt rund dreizehn Straßenkilometer im Stadtgebiet. Für rund sechs Kilometer davon bleibt es bei Tempo 30; es erfolgt lediglich eine Umbeschilderung als 30-Kilometer-Strecke statt 30 Kilometer-Zone. Auf den anderen rund sieben Straßenkilometern gilt Tempo 50, sobald die neuen Schilder stehen.

Nachfolgend sind die neuen Regelungen getrennt nach Stadtteilen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Zum leichteren Verständnis werden jeweils zunächst die betroffenenTempo-30-Zonen genannt, dann wird die Art der Neuregelung dargestellt und als drittes sind die Straßen(abschnitte) aufgelistet, für die nach der Umbeschilderung eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern gilt, soweit das der Fall ist.
   
  Altstadt

Änderung von Tempo 30-Zonen:
Klingenteichstraße
Die Klingenteichstraße ist in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Auf Grund ihrer Klassifizierung als Kreisstraße (K 9708) muss die Tempo 30-Zone aufgehoben werden.

Neuregelung:
a) Klingenteichstraße
Aus Sicherheitsgründen wird ein Streckenverbot auf 30 km/h angeordnet. Gründe hierfür sind die unübersichtliche kurvenreiche Streckenführung mit starkem Gefälle bzw. Steigungen sowie teilweise einseitigem, sehr eingeschränktem Gehwegquerschnitt.
b) Friedrich-Ebert-Anlage
Auf der nördlichen Fahrbahn gilt zurzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung (Streckenverbot) auf 30 km/h. Das Streckenverbot soll auf den Bereich zwischen Schießtorstraße und Friedrich-Ebert-Platz verkürzt werden. In diesem Bereich wären bei 50km/h Nachteile für die Verkehrssicherheit zu erwarten. Dort ist der Gehweg teilweise eingeschränkt, der Fahrbahnverlauf unübersichtlich und es finden zahlreiche Fußgängerquerungen im Bereich der Schule und der Bushaltestellen statt. Es besteht Einigung mit der Polizei und dem Regierungspräsidium darüber, dass 30 km/h zwischen Schießtorstraße und Friedrich-Ebert-Platz bestehen bleibt; im Übrigen gilt dann 50 km/h.

Künftig Tempo 50:
Friedrich-Ebert-Anlage von Tunnelende bis Schießtorstraße, von Friedrich-Ebert-Platz West bis Sofienstraße.
 
  Grenzhof

Änderung von Tempo 30-Zonen:
Wegen der Klassifizierung der durch den Grenzhof führenden Straßen als Kreisstraßen (K 9703, K 9704, K 4146) muss die dortige Tempo 30-Zone aufgehoben werden.

Neuregelung:
Aus Sicherheitsgründen wird ein Streckenverbot auf 30 km/h angeordnet. Gründe hierfür sind die teilweise schwierigen Sichtverhältnisse, die beengten Straßenverhältnisse und fehlende Gehwege.
 
  Kirchheim

Änderung von Tempo 30-Zonen:
a) Pleikartsförster Straße
Die Pleikartsförster Straße ist derzeit in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Auf Grund der Klassifizierung als Kreisstraße kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten werden. Es ist jedoch vorgesehen, die Abstufung zur Gemeindestraße zu betreiben. Die Tempo 30-Zone kann aus rechtlichen Gründen deshalb nur bei dieser Abstufung Bestand haben.
b) Sandhäuser Straße
Die Sandhäuser Straße ist derzeit in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Wegen der Klassifizierung der Straße (L 598) kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten werden.
c) Heuauerweg
Der Heuauerweg ist als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet. Auch auf Grund ihres Ausbauzustandes ist die Straße nicht als Tempo 30-Zone geeignet.
d) Kirchheimer Weg
Der Kirchheimer Weg ist derzeit teilweise in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Wegen der Klassifizierung der Straße (L 598), der Vorfahrtsbeschilderungen und der Markierungen kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten werden.
e) Schwetzinger Straße
Die Schwetzinger Straße ist derzeit in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Wegen der Klassifizierung der Straße (L 598) kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten werden.

Neuregelung:
Schwetzinger Straße
Im Kernbereich der Schwetzinger Straße zwischen Alstater Straße und "Kirchheimer Spinne" wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als Streckenverbot eingerichtet. Gründe sind die beengten Straßen- und Gehwegverhältnisse, hohe Fußgängerfrequenz mit häufigen Fußgängerquerungen und entsprechende Radverkehrsdichte.

Künftig Tempo 50:
Sandhäuser Straße, Heuauerweg, Kirchheimer Weg, Schwetzinger Straße vom Kirchheimer Weg kommend bis Alstater Straße.
 
  Neuenheim

Änderung von Tempo 30-Zonen:
a) Ziegelhäuser Landstraße, Neuenheimer Landstraße, Brückenkopfstraße, Uferstraße
Der rund vier km lange Straßenzug der L 534 ist in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Dies kann wegen der Klassifizierung, der Vorfahrtsstraßenbeschilderung und den Markierungen keinen Bestand haben. Die Tempo 30-Zone ist daher aufzuheben.
b) Neuenheimer Feld, Tiergartenstraße
Der Bereich ist komplett in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Die Bebauung ist von der Straße deutlich abgesetzt. Fußgängerquerungen können gesichert an Fußgängerfurten erfolgen. Die Tempo 30-Zone ist deshalb aufzuheben.

Neuregelung:
a) Ziegelhäuser Landstraße, Neuenheimer Landstraße, Brückenkopfstraße, Uferstraße
Aus Verkehrssicherheitsgründen wird in folgenden Straßenabschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung als Streckenverbot auf 30 km/h angeordnet.
- Ziegelhäuser Landstraße ab Ortseingang bis Alte Brücke
Die Beschränkung wird auf Grund eingeschränkten Fahrbahnquerschnitts, zur Sicherheit des Radverkehrs und wegen des einseitigen Gehwegs mit eingeschränktem Querschnitt als erforderlich angesehen.
- Uferstraße zwischen Brückenkopfstraße und Quinckestraße
Der Streckenabschnitt weist eine hohe Fußgängerfrequenz und zahlreiche Fußgängerquerungen auf. Ferner ist das Neckarvorland beliebter Freizeittreff und entsprechend hoch frequentiert.
b) Neuenheimer Feld, Tiergartenstraße
Zum Schutz der zahlreichen Fußgänger wird im Bereich des Zoos und des Tiergartenschwimmbades ein Streckenverbot auf 30 km/h angeordnet.

Künftig Tempo 50:
Neuenheimer Landstraße bis Brückenstraße (Alte Brücke - B 3), Posseltstraße zwischen Uferstraße und Ernst-Walz-Brücke, Im Neuenheimer Feld.
 
  Rohrbach

Änderung von Tempo 30-Zonen:
Freiburger Straße
Die Freiburger Straße ist zurzeit als Vorfahrtsstraße beschildert. Tempo 30-Zonen dürfen dort nicht eingerichtet sein. In ihrem östlichen Teil ist die Straße auch wegen des Ausbauzustandes nicht als Tempo 30-Zone geeignet. Es erfolgt deshalb eine Verkürzung der Tempo 30-Zone bis zur Behindertenwerkstatt.
 
  Ziegelhausen

Änderung von Tempo 30-Zonen:
a) Peterstaler Straße
Die Peterstaler Straße ist derzeit in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Wegen der Klassifizierung der Straße (L 596) kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten werden.
b) Kleingemünder Straße und Ziegelhäuser Brücke
Beide Straßen sind derzeit in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Wegen der Klassifizierung der Straße (L 534a) kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten werden.

Neuregelung:
Peterstaler Straße
Im Kernbereich wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als Streckenverbot eingerichtet. Grund hierfür sind die dortige Schule, der Schulweg, eingeschränkter Gehwegquerschnitt und eingeschränkte Sichtbeziehungen. Das Streckenverbot beginnt im Süden an der L 534 und endet nördlich der Schule.

Künftig Tempo 50:
Kleingemünder Straße und Ziegelhäuser Brücke (der früher in die Tempo 30-Zone einbezogene Teil).

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Stand: 29. Mai 2001