Stadt und Leute

Ausgabe Nr. 21 · 26. Mai 1999

  Wettbewerb des Innenministeriums Baden-Württemberg

Kommunale Bürgeraktionen

Mit einem Wettbewerb zur Auszeichnung kommunaler Bürgeraktionen will das Innenministerium Baden-Württemberg vorbildliche Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern im Dienste der Gemeinschaft öffentlich anerkennen.

Teilnehmen können Personen oder Personengruppen, Vereine, Netzwerke und Verbände, die im örtlichen Bereich gemeinnützige Aktivitäten verfolgen. Ausgeschlossen sind Bürgeraktionen, die finanziell und organisatorisch überwiegend von Trägern öffentlicher Aufgaben durchgeführt werden.

Die Teilnahme erfolgt auf Vorschlag einer Gemeinde, von Privatpersonen aber auch durch eine eigene Bewerbung der an der Bürgeraktion Beteiligten. Wird von einem Dritten eine Aktion vorgeschlagen, sollte das Einverständnis für den Vorschlag bei den Beteiligten eingeholt werden.

Schwerpunkt in diesem Jahr
Schwerpunkt 1999 ist das Thema "Sicher leben ó gemeinsam gegen Kriminalität". Auszeichnungswürdig sind Aktivitäten zur Kriminalitätsverhütung und Bekämpfung, in der kommunalen Präventionsarbeit, bei der Drogenhilfe, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche oder das Engagement in der Straffälligenhilfe. Aber auch Aktivitäten im kommunalen, sozialen Umwelt- oder kulturellen Bereich sind zur Teilnahme zugelassen und auszeichnungswürdig.

Teilnahmebedingungen
Beteiligen können sich derzeit tätige Bürgeraktionen und solche, deren Abschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Natürlich können sich auch Bürgeraktionen beteiligen, die schon früher an einem Wettbewerb teilgenommen haben.

Notwendige Unterlagen
Zur Teilnahme sind folgende Unterlagen und Angaben erforderlich: Ein möglichst mit Anschauungsmaterial versehener Bericht über Ziele, Arbeit und Leistungen der Bürgeraktion. Auch die Finanzierung und die Folgelasten sollten dargestellt werden. Zudem sollte ein gesetzlicher Vertreter oder eine Vertrauensperson der Bürgeraktion benannt werden. Mit der Teilnahme am Wettbewerb willigt die Bürgeraktion in die öffentliche Darstellung ihrer Tätigkeit ein.

Einsendeschluss: 25. Juni
Die Bewerbungen müssen bis spätestens 25. Juni 1999 bei der
  Stadt Heidelberg,
  Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
  Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg,
  Stichwort: "Kommunale Bürgeraktion"
  eingegangen sein. Unter der Telefonnummer 58-1200 kann der gesamte Text der Teilnahmebedingungen angefordert werden. Die Unterlagen werden geprüft und bis zum 15. Juli 1999 beim Regierungspräsidium eingereicht.

Alle Bürgeraktionen, die am Wettbewerb teilnehmen, erhalten eine Urkunde der Regierungspräsidentin. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden bei einer Abschlussveranstaltung vom Ministerpräsidenten Erwin Teufel mit Urkunde und Zinnplakette ausgezeichnet. Geldpreise sind 1999 nicht vorgesehen.

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Stand: 25. Mai 1999