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Ausgabe Nr. 21 · 21. Mai 2003 |
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Aufstellung des Bebauungsplans Handschuhsheim Handschuhsheimer Feld |
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Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 05.12.2002
gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für
den Bereich des Handschuhsheimer Felds einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung ökologisch wertvoller Bereiche, die Bildung von Zonen mit landwirtschaftlicher Nutzung, die Ausweisung von Kleingärten, die Sicherung und Stärkung von Flächen für die Naherholung sowie die Verlegung des Reitervereins Heidelberg e.V. geschaffen werden. Heidelberg, 09.05.2003 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt |
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Aufstellung des Bebauungsplans Neuenheim Universitätsgebiet-Süd/Neckarufer |
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Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09.04.2003
gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für
den Bereich des Universitätsgebietes entlang des Neckars bis zum Parkplatz des
Tiergartenschwimmbades einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Straßenbahntrasse im Universitätsgebiet Neuenheimer Feld, den Ausbau der Tiergartenstraße mit Sicherung von öffentlichen Parkplätzen, die Erweiterung des Zoogeländes, die Sicherung einer Grünfläche entlang des Neckars sowie eine Freihaltetrasse für künftige Fachplanungen im Zusammenhang mit der 5. Neckarquerung geschaffen werden. Heidelberg, 09.05.2003 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt |
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Aufstellung des Bebauungsplans Handschuhsheim Baublock Amselgasse/Rolloßweg/Handschuhsheimer Landstraße/Mühltalstraße |
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Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2000
gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für
den Bereich des Baublocks Amselgasse/Rolloßweg/Handschuhsheimer Landstraße/Mühltalstraße
im Ortskern in Handschuhsheim einen Bebauungsplan aufzustellen. Technisches Bürgeramt, Öffnungszeiten: |
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Vorhaben- und Erschließungsplan "Bergheim - Vangerowstraße 14" |
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Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09. April
2003 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für
den Bereich der Vangerowstraße Nr. 14 ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Die Einleitung des Planverfahrens wurde am 30. April 2003 im Heidelberger Stadtblatt
- Ausgabe Nr. 18 - öffentlich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans ist aus dem Übersichtsplan zu entnehmen. Bürgerbeteiligung Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Die Planungsabsichten sowie der Vorentwurf sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB während einer Informationsveranstaltung am 28. Mai 2003 um 18:00 Uhr im Gebäude Vangerowstraße 14, Besprechungsraum 42 im ersten Obergeschoss öffentlich erläutert werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit zur Anhörung und Erörterung. Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden darüber hinaus unter der Telefonnummer 06221/58-2312 erteilt. Heidelberg, den 12. Mai 2003 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt |
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