Ausgabe Nr. 21 · 21. Mai 2003

Aufstellung des Bebauungsplans Handschuhsheim Handschuhsheimer Feld

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 05.12.2002 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich des Handschuhsheimer Felds einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziele der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung ökologisch wertvoller Bereiche, die Bildung von Zonen mit landwirtschaftlicher Nutzung, die Ausweisung von Kleingärten, die Sicherung und Stärkung von Flächen für die Naherholung sowie die Verlegung des Reitervereins Heidelberg e.V. geschaffen werden.

Heidelberg, 09.05.2003

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt

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Aufstellung des Bebauungsplans Neuenheim Universitätsgebiet-Süd/Neckarufer

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09.04.2003 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich des Universitätsgebietes entlang des Neckars bis zum Parkplatz des Tiergartenschwimmbades einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziele der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Straßenbahntrasse im Universitätsgebiet Neuenheimer Feld, den Ausbau der Tiergartenstraße mit Sicherung von öffentlichen Parkplätzen, die Erweiterung des Zoogeländes, die Sicherung einer Grünfläche entlang des Neckars sowie eine Freihaltetrasse für künftige Fachplanungen im Zusammenhang mit der 5. Neckarquerung geschaffen werden.

Heidelberg, 09.05.2003

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt

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Aufstellung des Bebauungsplans Handschuhsheim Baublock Amselgasse/Rolloßweg/Handschuhsheimer Landstraße/Mühltalstraße

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2000 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich des Baublocks Amselgasse/Rolloßweg/Handschuhsheimer Landstraße/Mühltalstraße im Ortskern in Handschuhsheim einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 15.05.2003 dem Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung - beide in der Fassung vom 12.03.2003 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beschlossen.

Es besteht Gelegenheit, die Planunterlagen in der Zeit vom 28.05.2003 bis einschließlich 30.06.2003 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen und sich zur Planung zu äußern.

Technisches Bürgeramt,
Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon 06221/58-2525

Öffnungszeiten:
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Anregungen zum Bebauungsplan können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der genannten Stelle vorgebracht werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221/58-2315 auch zu anderen Zeiten erteilt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Informationen zur Planung im PDF-Format per E-Mail unter folgender Adresse anzufordern: stadtplanung@heidelberg.de.

Heidelberg, 12.05.2003

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt


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Vorhaben- und Erschließungsplan "Bergheim - Vangerowstraße 14"

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09. April 2003 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich der Vangerowstraße Nr. 14 ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Die Einleitung des Planverfahrens wurde am 30. April 2003 im Heidelberger Stadtblatt - Ausgabe Nr. 18 - öffentlich bekannt gemacht.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans ist aus dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Bürgerbeteiligung
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung


Die Planungsabsichten sowie der Vorentwurf sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB während einer Informationsveranstaltung

am 28. Mai 2003
um 18:00 Uhr
im Gebäude Vangerowstraße 14, Besprechungsraum 42 im ersten Obergeschoss

öffentlich erläutert werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit zur Anhörung und Erörterung.

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden darüber hinaus unter der Telefonnummer 06221/58-2312 erteilt.

Heidelberg, den 12. Mai 2003

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt

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Stand: 20. Mai 2003