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Ausgabe Nr. 19 · 8. Mai 2002 |
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Für Fälle von erheblichen Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten... |
Rasche und unbürokratische Unterstützung |
Stadt beteiligt sich an "Fonds für freiwillige Unterstützungsleistungen
bei großen Tiefbauarbeiten"- Erstausstattung 100.000 Euro Einstimmig beschloss der Gemeinderat am 25. April die Beteiligung der Stadt Heidelberg an einem von der Stadt, der Heidelberger Straßen- und Bergbahn AG (HSB) und der Stadtwerke Heidelberg AG (SWH) einzurichtenden "Fonds für freiwillige Unterstützungsleistungen bei großen Tiefbauarbeiten". Die finanzielle Grundausstattung liegt bei zunächst 100.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf für die Vergaberichtlinien zu und stellte für den Fonds überplanmäßige Haushaltsmittel bereit. Der Unterstützungsfonds soll rasche und unbürokratische Hilfe in Fällen ermöglichen, in denen ein Anspruch auf gesetzliche Entschädigungsleistungen nicht besteht. Oberbürgermeisterin Beate Weber: "Kleinere Gewerbebetriebe haben häufig keine Möglichkeit, in größerem Umfang Reserven aufzubauen oder für die Bauzeit auf Filialen auszuweichen. Gerade hier hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es zum Teil unbefriedigend ist, allein auf der Grundlage der sehr, sehr strengen gesetzlichen Entschädigungsregelungen entscheiden zu können." Aus den Mitteln des Fonds soll im Einzelfall Überbrückungshilfe als verlorener Zuschuss oder als andere geeignete Leistung bei erheblichen Beeinträchtigungen von Gewerbebetrieben durch Tiefbauarbeiten gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Situation über die bei vergleichbaren Maßnahmen üblicherweise hinzunehmenden Beeinträchtigungen hinaus beeinträchtigt ist, ohne dass ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch besteht. Anspruchsberechtigt sind Inhaber/innen von Gewerbebetrieben. Über die Vergabe entscheidet ein ehrenamtlich arbeitender dreiköpfiger Beirat, der von der Oberbürgermeisterin im Einvernehmen mit der HSB und der SWH berufen wird. Beate Weber: "Ich freue mich sehr, für die Mitarbeit in dem Beirat, der aus drei Personen bestehen wird, Sachverständige gewonnen zu haben, die alle drei auf dem jeweiligen Sachgebiet ausgewiesene Fachleute sind. So haben Herr Prof. Dr. Winfried Gail für den wirtschaftswissenschaftlichen Sektor, Herr Dr. Friedrich Holzwarth für den rechtlichen Sektor und Herr Manfred Ruf für den immobilienwirtschaftlichen Sektor ihre Mitarbeit zugesagt." Darüber hinaus sollen die Fondsmittel auch dazu verwendet werden, die Beeinträchtigungen von Gewerbebetrieben durch baubegleitende Maßnahmen zu verringern. Hierzu gehören Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung von Veranstaltungen vor, während und zum Ende der Bauzeit. Erste Nutznießer der neuen Regelung werden voraussichtlich die von den Bauarbeiten in der Brückenstraße betroffenen Betriebe sein. Die Geschäftsstelle des Unterstützungsfonds befindet sich bei der Heidelberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (HWE). Anträge sind aber an den für die jeweilige Baumaßnahme zuständigen Maßnahmeträger zu richten, also an die Stadt, die HSB oder die Stadtwerke. Wer im Einzelfall zuständig ist, kann bei der Geschäftsstelle erfragt werden. Oberbürgermeisterin Beate Weber zeigt sich über die einstimmige Entscheidung im Gemeinderat außerordentlich erfreut: "Mit diesem Fonds haben wir ein wirklich gutes und sicherlich tragfähiges Instrument, um unsere Gewerbebetriebe als Säulen des Wirtschaftsstandortes Heidelberg auch in durch die öffentliche Hand notwendig gewordenen Ausnahmesituationen angemessen zu unterstützen. Dieser Schritt war für die Zukunft Heidelbergs dringend erforderlich!" (rie) |
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AnsprechpartnerHWE Heidelberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon 58-1900, Telefax 58-1999. |
...steht ab sofort ein Unterstützungsfonds zur Verfügung. (Fotos: Boroffka) |
"Freiwillige Leistungen der Bauträger" |
Auszüge aus der Rede von Oberbürgermeisterin Beate Weber im Gemeinderat
am 25. April 2002 "Große Tiefbauarbeiten im Straßenbereich bringen leider immer auch nicht vermeidbare Beeinträchtigungen mit sich. Trotzdem möchte natürlich jeder und jede vor der eigenen Haustür schöne, gut ausgebaute Straßen mit gepflegten Gehwegen, funktionierende Leitungen und Kanäle und auf dem neusten Stand befindliche Versorgungssysteme. Müssen Straßen, Kanäle oder Straßenbahnschienen erneuert werden oder soll ein kompletter Neubau erfolgen, sind in der Regel nicht nur der fließende Verkehr, sondern insbesondere auch die anliegenden Haushalte und Gewerbebetriebe betroffen. (...) "Die Stadt Heidelberg.... Voraussetzung der straßenrechtlichen Vorschriften (§ 15 Abs. 3 Landesstraßengesetz und § 8 a Bundesfernstraßengesetz) ist nicht nur, dass Straßenbauarbeiten Zufahrten oder Zugänge - ohne Abhilfemöglichkeit - erheblich erschweren, nein, zusätzlich muss die wirtschaftliche Existenz eines anliegenden Betriebes unmittelbar gefährdet sein. Die Höhe der gesetzlichen Entschädigung ist zudem auf ein Minimum begrenzt. Dies ist eine Situation, deren Verbesserung mir schon lange ein Anliegen ist. Wir haben uns die "Kundenorientierung" zum Ziel gesetzt, da war es mir wichtig, dass die Stadtverwaltung eine zukunftsfähige Lösung auch für diese in der Stadterhaltung und -erneuerung notwendigen Baumaßnahmen findet. In dem Spannungsverhältnis zwischen der Durchführung von im Interesse der Allgemeinheit, aber auch der Anlieger dringend notwendigen Tiefbaumaßnahmen und der individuellen wirtschaftlichen Belastbarkeit einzelner Betriebe halte ich es für notwendig, etwas mehr Spielraum für unbürokratische, aber auch hilfreiche Unterstützung zu erhalten. ...unterstützt ihre Geschäftsbetriebe... Die Erfahrungen mit großen Tiefbaumaßnahmen der Stadt, der HSB und der SWH der letzten Jahre (zum Beispiel Bergheimer Straße, Ingrimstraße, Peterstaler Straße, Schlierbacher Landstraße) haben mich im September 2000 veranlasst, über den Deutschen Städtetag und den Städtetag Baden-Württemberg zu ermitteln, ob und welche Lösungsmöglichkeiten für dieses in allen Kommunen und Kreisen wohl bekannte Problem praktiziert werden. Zu erfahren war, dass es zum Beispiel in Berlin finanzielle Hilfe für durch außergewöhnliche Straßenbauarbeiten betroffene Betriebe gibt (sie werden dort als "Räumungsbetroffene" bezeichnet). Auch die Stadt München hat Regelungen für freiwillige Leistungen im Zusammenhang mit langwierigen (zum Teil langjährigen) U-Bahn-Neubauten geschaffen, während die Stadt Nürnberg keine freiwilligen Hilfen gewährt, die über die gesetzlichen Ansprüche hinaus gehen. ...über das gesetzliche Mindestmaß hinaus" Im Sinne einer bürger- und wirtschaftsfreundlichen Verwaltung habe ich veranlasst, dass der Entwurf einer Richtlinie für einen Fonds für freiwillige Unterstützungsleistungen bei großen Tiefbauarbeiten erarbeitet wird. (...) Gesetzliche Entschädigungen sind nicht Gegenstand des Fonds; sie sind auch weiterhin streng nach den gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und gegebenenfalls zu leisten. Bei unserem Fonds handelt es sich um freiwillige Leistungen der genannten Bauträger, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. (...) Ich hoffe sehr, dass der Gemeinderat in der heutigen Sitzung grünes Licht für diesen Unterstützungsfonds geben wird, damit wir gegenüber den direkt betroffenen Geschäftsinhabern und nach außen auch auf diesem Wege deutlich machen können, dass die Stadt Heidelberg ihre Geschäftsbetriebe auch über das gesetzliche Mindestmaß hinaus unterstützt und notwendige Tiefbaumaßnahmen so verträglich wie möglich gestaltet und abwickelt. Wie alle neuen Einrichtungen kann sich auch der Unterstützungsfonds leider nur auf zukünftige Fälle auswirken, da für abgeschlossene Maßnahmen keine Mittel zur Verfügung stehen. Dennoch denke ich, dass sich diese neue Idee langfristig bewähren wird und bei den verschiedensten Baumaßnahmen angewendet werden kann und wird." (...) |
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