Ausgabe Nr. 19 · 10. Mai 2000 |
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Frauen der Zukunftswerkstatt Rohrbach hatten im vergangenen Jahr einmal die im Stadtteil herumliegenden Hundehaufen markiert. Sie fanden an einem Samstag 350 Stück... (Foto: Hirscher) |
"Herrchen" werden ist nicht schwer... |
Von Hundebesitzer/innen und ihren Problemen mit Hundekot am falschen Ort Der Nachbar hat einen Hund aus dem Tierheim geholt und hat viel Freude an dem Tier. Er spielt mit ihm, bringt ihm Kunststücke bei und geht mit ihm spazieren. Und da beginnt das Problem: weil es der Vierbeiner nicht immer bis zum angrenzenden Waldstück schafft, kann es passieren, dass er sich auf dem Bürgersteig erleichtert. Das an sich wäre kein großes Malheur. Aber der Nachbar hat es leider noch nicht geschafft, den Hundekot danach wieder zu beseitigen. Darüber beschweren sich natürlich auch andere Anwohner/innen. Zumal dieser Nachbar nicht der einzige nachlässige Hundebesitzer ist. Die Häufchen summieren sich. Dabei ist die Entsorgung des Hundekots gar nicht so schwer: Am besten ist es, den Hund von Anfang an so zu erziehen, dass er sein Geschäft ausschließlich abseits von allen Straßen und Gehwegen, im eigenen Garten, beziehungsweise auf der Hundewiese verrichtet. Wenn es gar nicht anders geht, darf auch mal in den Rinnstein gemacht werden, was in Heidelberg gestattet ist. Vielleicht ist einigen Hundebesitzer/innen gar nicht bewusst, dass es ihre Pflicht ist, den Kot ihrer Lieblinge selbst zu entfernen. Wer seinem Hund erlaubt, das Geschäft auf öffentlichem Gelände zu hinterlassen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Aber auch ohne diese Androhung sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass man mit seinem Hund nicht zur Belästigung für andere wird. Falls doch ein Häufchen auf dem Bürgersteig landet, gibt es spezielle Hundekotbeutel (so genannte Fititüten), die in den Bürgerämtern und in Geschäften erhältlich sind oder an einem Automaten gezogen werden können. Der Hinweis, schließlich zahle man ja Hundesteuer, ist hingegen nicht angebracht. Die Hundesteuer hat nicht den Zweck, die Reinigung der Stadt vom Hundekot zu finanzieren. Besteuert wird die Tatsache, dass jemand einen Hund hält. Die Stadt Heidelberg versucht seit Jahren, das Problem in den Griff zu bekommen. Nach anfänglich guter "Mitarbeit" der Hundebesitzer/innen hat deren Resonanz auf Hundewiesen, Hundetoiletten und Kotbeutel wieder stark nachgelassen. So wurden im vergangenen Jahr nur ca. 350 Fifitüten erworben, obwohl es in der Stadt etwa 3.500 Hunde gibt, die täglich ihr Geschäft verrichten. Nicht nur unangenehm, sondern auch gesundheitsgefährdend ist Hundekot auf Spielplätzen, weil Kinder die davon ausgehenden Gefahren nicht überblicken können. Unzumutbare Belastung ist es auf Dauer auch für die Mitarbeiter der Stadtreinigung, ständig Hundekot entfernen zu müssen. Es scheint, als müsse sich die Einstellung der Hundebesitzer/innen grundlegend ändern. Erst wenn ihnen das Liegenlassen des Hundekots peinlicher ist als das Aufheben und Entsorgen, wird man wieder erhobenen Hauptes spazieren gehen können. Hier hilft die soziale Kontrolle mehr als gesetzliche Regelungen. Wer immer sich einen Hund anschaffen möchte, sollte sich vorher klar machen, dass so ein Tier zwar Freude bereitet, aber auch die Pflicht seine Spuren zu beseitigen. Das heißt: Zum Gassigehen gehört eine entsprechende Ausrüstung wie Schäufelchen, Hundekotbeutel oder Plastiktüte. |
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Mehrweg spart Abfall |
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Pfandzahlungen sollen den Kreislauf der Verpackungen fördern Grüner Punkt, Wiederverwendung, Wiederverwertung, Wiederbefüllung, Recycling, Nachfüllpackung, Pfand - eine verwirrende Vielfalt von Begriffen! Der folgende Beitrag möchte helfen, die Begriffe zu ordnen. Der Grüne Punkt auf Verpackungen bedeutet, dass für ihr Einsammeln in gelben Säcken oder Tonnen, für die Materialsortierung und Verwertung bezahlt wurde. Diese Verpackungen waren nur einmal befüllt, sie werden weggeworfen, sortiert, zerkleinert und gereinigt und - soweit es möglich ist - als Rohstoff für andere Verpackungen oder Gegenstände wiederverwertet. Der Grüne Punkt bezeichnet also Einwegverpackungen, die Abfall erzeugen. Mehrwegverpackungen können hingegen viele Male befüllt werden. Ein richtiges Mehrwegsystem hat zwei geschlossene Kreisläufe: zwischen Geschäft und Verbraucher und zwischen Geschäft und Hersteller. Die Glasflaschen für Mineralwasser im Transportkasten sind ein Beispiel dafür. Die Flaschen und Kästen werden bis zu 60 mal eingesammelt, gesäubert und wiederbefüllt. Nicht nur für Lebensmittel, auch für Wasch- und Reinigungsmittel gibt es Mehrwegsysteme, indem die Behälter zum Wiederbefüllen in das Geschäft gebracht werden. Im weitesten Sinne gehören somit auch Stofftaschen, Dosen oder Schüsseln zu den Mehrwegsystemen, die Abfall vermeiden. Pfand ist der Geldbetrag, der bei Rückgabe von Verpackungen - üblicherweise von Glasflaschen - an die Käufer/innen zurückgezahlt wird und so den Rücklauf der Verpackung zum Geschäft garantieren soll. Pfand ist in der Regel ein Teil des Mehrwegsystems. Es gibt allerdings auch Gefäße, die zwar wiederbefüllt werden, für die aber kein Pfand verlangt wird. Und es gibt Verpackungen, auf die Pfand erhoben wird, die aber dem Hersteller nur als Rohmaterial für neue Verpackungen dienen, ohne wiederbefüllt zu werden. Nachfüllpackungen sind kein Mehrwegsystem, weil der Behälter, aus dem wiederbefüllt wird, weggeworfen wird (grüner Punkt!). Bei Nachfüllpackungen wird der Kreislauf zweimal unterbrochen: Die Verpackung kann nicht mehr zum Händler zurückgebracht und wiederbefüllt werden und wandert nicht mehr zum Abfüller zurück. Es entsteht Abfall. Echte Mehrwegsysteme erzeugen kaum Abfall: Die Umlaufzahl, das heißt die Anzahl der Wiederbefüllungen, bestimmt wesentlich die Umweltfreundlichkeit. Umweltfreundlich ist auch die Standardisierung der Verpackungen, wie die einheitliche Flaschenform für Mineralwasser. Sie ermöglicht überall in der Bundesrepublik eine Wiederbefüllung und verkürzt die Transportwege; Voraussetzung für eine gute Ökobilanz. Weitere Fragen beantwortet gerne die Abfallberatung unter der Telefonnummer 06221/58-2958. |
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