Ausgabe Nr. 18 · 30. April 2003

 

Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren Straßenbahn nach Kirchheim

Planfeststellungsverfahren gemäß § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), § 9 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. V. m. §§ 72 ff Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVerfG)

Vorhaben:
Bau einer Straßenbahn von Heidelberg nach Kirchheim (Römerkreis - Ringstraße - Montpellier-Brücke - Carl-Benz-Straße - Hebelstraße - Kirchheimer Weg - Schwetzinger Straße - Heuauer Weg - Friedhof Kirchheim).

  1. Die Heidelberger Straßen- und Bergbahn AG (HSB), Postfach 10 55 40, 69045 Heidelberg, beabsichtigt den Bau einer Straßenbahn von Heidelberg (Römerkreis/Hauptbahnhof) nach Kirchheim (Friedhof) und hat für diese Maßnahme das Planfeststellungsverfahren 1998 beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt. Eine 1. Offenlage fand in der Zeit vom 23.11.1998 bis einschließlich 22.12.1998 bei der Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt, statt. Die Einwendungsfrist hierzu endete am 05.01.1999.

    Die seinerzeit vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen haben die HSB veranlasst, die Planunterlagen unter Berücksichtigung der sich geänderten Rahmenbedingungen zu überarbeiten.

  2. Die überarbeiteten Planunterlagen lagen in einer zweiten Offenlage in der Zeit vom 28.10.2002 bis einschließlich 27.11.2002 bei der Stadt Heidelberg, Kornmarkt 1, Erdgeschoss, Technisches Bürgeramt, während der allgemeinen Dienststunden (Montag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 - 17.30 Uhr) zur Einsicht aus.

  3. Einwendungen gegen den und Stellungnahmen zu dem ausgelegten Plan waren in der Zeit vom 28.10.2002 bis einschließlich 11.12.2002, vorzubringen.

  4. Die im Rahmen der ersten und der zweiten Offenlage rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden am Dienstag, 13.05.2003, und Mittwoch, 14.05.2003, jeweils ab 9.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Kirchheim, Hegenichstraße 22, 69124 Kirchheim


erörtert.

Der Einlass erfolgt ab 8.30 Uhr.

Die Erörterungsverhandlung gliedert sich grundsätzlich nach Sachthemen. Es ist vorgesehen, die wichtigsten Themenbereiche in folgender Reihenfolge zu erörtern (Tagesordnung):

Begrüßung
TOP 1 Verfahrensfragen
TOP 2 Planungsgrundlagen und Bedarf
TOP 3 Technische Ausführung und Linienführung der Straßenbahn
TOP 4 Bauzeit
TOP 5 Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischer Begleitplan
TOP 6 Eigentum
TOP 7 Sonstiges

Die Anhörungsbehörde weist darauf hin, dass die o. g. Tagesordnung nicht verbindlich ist. Änderungen bleiben für den Fall vorbehalten, dass eine sachgemäße Fortführung der Verhandlung dies erfordern sollte.

5. Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. am Erörterungstermin die Behörden, die von dem Vorhaben Betroffen und diejenigen Personen teilnehmen können, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben.
  2. eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich ist. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
  3. die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten nicht erstattet werden.
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung beendet.
  5. der Erörterungstermin nicht öffentlich ist. Anderen Personen kann der Verhandlungsleiter die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht.
  6. ein Beteiligter verlangen kann, dass mit ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter verhandelt wird, soweit er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft macht.


Heidelberg, 30.04.2003

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt


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Aufstellung des Bebauungsplans "Weststadt - Konferenzzentrum"

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09. April 2003 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich der ehemaligen Hauptpost zwischen der Kurfürsten-Anlage und der Belfortstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziele der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konferenzzentrums geschaffen werden.

Heidelberg, 23.04.2003

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt

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Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans "Bergheim - Vangerowstraße 14"

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09. April 2003 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich der Vangerowstraße Nr. 14 ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Die Einleitung des Planverfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziele der Planung
Mit der Einleitung des Planverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstockung des vorhandenen Gebäudes von 2 auf 3 Geschosse geschaffen werden.

Heidelberg, 23.04.2003

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt

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Planunterlagen zum Betrieb einer Fähre auf dem Neckar zur Einsichtnahme

Die Firma SAS Institute GmbH, Neuenheimer Landstraße 28-30, 69120 Heidelberg, beantragte die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Fähre sowie zur Errichtung und Betrieb von Landestellen am linken Neckarufer bei km 24,89 und am rechten Neckarufer bei km 24,87 (ehemals Fährbetrieb Rohrmann).

Für das Vorhaben ist eine Erlaubnis gem. § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung der Stadt Heidelberg eingereicht.

Der Antrag, die Beschreibung und die Planunterlagen liegen

von Donnerstag, 08.05.2003
bis einschließlich
Dienstag, 10.06.2003

bei der

Stadtverwaltung Heidelberg,
Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer-Nr. 320 a,

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass

1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist, und bis zu zwei Wochen danach, also vom 08.05.2003 bis einschließlich 24.06.2003 bei der Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung - schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können; das Einwendungsschreiben muss unterschrieben sein und die vollständige Adresse des Einwenders enthalten,

2.über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und nicht fristgemäß erhobene Einwendungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf vertraglichen Ansprüchen beruhen,

4. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteiliger Wirkungen der Benutzung Auflagen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte,

5. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden,

6. wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten oder bewilligten Benutzung gegen den Inhaber der Erlaubnis oder Bewilligung nur vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Heidelberg, 09.04.2003

Stadt Heidelberg
Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung
- Untere Wasserbehörde -


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Stand: 29. April 2003