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Ausgabe Nr. 14 · 2. April 2003 |
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Das Team von der "Arbeitsgruppe Getrennte Abwassergebühren": Jutta Gerber-Wagner (sitzend) mit ihrem Team (v.l.): Kai Welk, Rainer Wagner und Maggy Walczak (Foto: Rothe) Mit Rasengittersteinen ausgelegte Flächen (diese hier ließ die Stadt als Parkplatz beim Friedhof Pfaffengrund bauen) lassen Regenwasser versickern, für sie wird keine Niederschlagsgebühr berechnet. Auch Schotterrasen, Rasenfugenpflaster, Kies- und Splittdecken, Poren- und Splittfugenpflaster sowie begrünte Dachflächen werden nicht berücksichtigt. (Foto: Landschaftsamt) |
Neu ab 2004: getrennte Abwassergebühren |
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Ab nächstem Jahr gilt ein neuer Gebührenmaßstab für die Abwasserentsorgung
- Getrennte Berechnung nach Schmutz- und Regenwasserentsorgung Die Stadt Heidelberg wird zum 1. Januar 2004 die Berechnungsgrundlagen für die Abwasserentsorgung ändern. Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hatte in seiner Sitzung vom 13. März 2003 der entsprechenden Satzungsänderung zugestimmt. Bisher waren die Abwassergebühren ausschließlich an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt, zukünftig soll die Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Regenwasserentsorgung berechnet werden. Damit folgt Heidelberg der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die sich in den letzten Jahren entsprechend entwickelt hat, und die die Berechnung aufgrund des Frischwassermaßstabs nicht mehr erlaubt. |
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Keine neue Gebühr Abrechnung wird gerechter |
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Durch die neue Art der Berechnung wird keine neue oder zusätzliche Gebühr entstehen. Die Entwässerungskosten werden lediglich anteilig für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung aufgeteilt. Gerade das Regenwasser, das sich auf großen versiegelten Flächen sammelt und dann teilweise sintflutartig durch die Gullis schießt, belastet die Kanalisation am stärksten. Die Stadt Heidelberg möchte mit der neuen Abwasserberechnung größere Transparenz und mehr Gebührengerechtigkeit schaffen. Außerdem soll ein Anreiz zu umweltbewusstem Verhalten gegeben werden - zum Beispiel durch Entsiegelung von vormals undurchlässigen Flächen (betonierte Parkflächen etc.). Ein sparsamerer Umgang mit Trinkwasser und eine verstärkte Brauchwassernutzung sind weitere wünschenswerte Effekte. | |||||||||||
Schmutzwassergebühr | |||||||||||
Sie wird nach wie vor aufgrund der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmetern berechnet. | |||||||||||
Regenwasser- bzw. Niederschlagswassergebühr | |||||||||||
Sie berechnet sich nach der Quadratmetergröße der bebauten und befestigten, den so genannten abflusswirksamen Flächen. Das sind Flächen, von denen das Regenwasser nicht auf natürlichem Weg versickern kann, sondern in die Kanalisation abgeleitet wird. | |||||||||||
Wie wirkt sich die neue Gebührenstruktur aus? | |||||||||||
Der Großteil der privaten Haushalte wird von der neuen Gebührenstruktur profitieren. Gebühren einsparen werden besonders Eigentümer/innen und Mieter/innen von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, deren Grundstücke wenig versiegelte Flächen aufweisen. Stärker belastet werden künftig diejenigen Grundstücke, die einen hohen Versiegelungsgrad aufweisen, also Supermärkte, Einkaufszentren und gewerbliche Betriebe in Industriegebieten mit großen betonierten Hof- oder Parkflächen. Hier kann Regenwasser nicht in den Boden abfließen, sondern läuft ins städtische Kanalisationsnetz. Die neue getrennte Abwassergebühr berücksichtigt somit künftig die tatsächliche Inanspruchnahme der Entwässerungsanlagen. | |||||||||||
Welche Flächen werden bewertet? | |||||||||||
Zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr werden nur diejenigen Grundstücksflächen
bewertet, von denen aus das Regenwasser nicht ins Erdreich versickern kann, sondern
dem öffentlichen Kanalnetz zugeleitet wird. Dies sind bebaute und befestigte
Flächen - alles so genannte abflusswirksame Flächen. Befestigte Flächen wie beispielsweise eine Terrasse ohne Ablauf, die aber zum Garten hin geneigt ist und von der das Niederschlagswasser daher versickern kann, gelten nicht als abflusswirksame Flächen und bleiben unberücksichtigt. Ebenso zählen Grundstücksflächen mit einer wasserdurchlässigen Befestigung und einer guten Versickerungsleistung mit einem Abflussbeiwert bis zu 0,6 nach DIN 1986 nicht zu den befestigten Flächen. Dazu gehören Schotterrasen, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Kies- und Splittdecken, Poren- und Splittfugenpflaster sowie begrünte Dachflächen. Die Grundlage für die Bemessung bilden das Liegenschaftskataster der Stadt Heidelberg sowie eine Auswertung von Luftbildaufnahmen für die bebauten und befestigten Flächen der einzelnen Grundstücke. |
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Stadt versendet Informationsschreiben | |||||||||||
Auf Grundlage der auf diese Weise ermittelten Grundstücksdaten wird die Stadt Heidelberg ab April 2003 an die Grundstückseigentümer ein ausführliches Infoschreiben versenden. In diesem Anschreiben wird die abflusswirksame Fläche des jeweiligen Grundstücks mitgeteilt. Grundstückseigentümer haben dann innerhalb eines Monats die Möglichkeit, eine Änderung der getroffenen Flächenfestsetzungen zu beantragen. Soweit Verbrauchsdaten vorliegen, enthält die Information auch einen voraussichtlichen Gebührenvergleich der bisherigen und der neuen Gebühren. | |||||||||||
Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen | |||||||||||
Arbeitsgruppe Getrennte Abwassergebühren mit Sitz in der Hans-Böckler-Straße
3. Die Mitarbeiter/innen sind seit April 2003 unter den Telefonnummer 58-2480 bis
58-2483, Faxnummer 58-2484 und unter E-Mail: abwasser@heidelberg.de
erreichbar. Sprechzeiten: dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung. Technisches Bürgeramt im Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1. Die Mitarbeiter/innen sind erreichbar unter der Telefonnummer 58-2485, Faxnummer 58-2539 oder per E-Mail technisches-buergeramt@heidelberg.de. Sprechzeiten: montags und freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr oder nach Vereinbarung. |
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Stadt fördert Entsiegelung |
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Die Niederschlagsgebühr lässt sich durch Entsiegelung von Flächen reduzieren. Dafür vergibt die Stadt Fördergelder. Für die verwaltungsrechtliche Umsetzung ist das Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt zuständig. Ansprechpartner sind Norbert Großkinsky, Telefon 58-2512, und Jörg Mergenthaler, Telefon 58-2513. Fragen zur fachlichen Umsetzung beantworten im Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung Volker Mehring, Telefon 58-4554, und Michael Uhlig, Telefon 58-1805 | |||||||||||
Berechnungsbeispiele |
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