Stadt und Leute

Ausgabe Nr. 13 · 26. März 2003

 

Erklärung von Oberbürgermeisterin Beate Weber

Krieg ist keine Lösung


"Der Krieg, den US-Präsident George W. Bush in diesen Tagen gegen den Irak begonnen hat, ist unverantwortlich und hätte vermieden werden können. Ziel des UN-Auftrags war die Entwaffnung des Irak, und das hätte erreicht werden können durch die Inspekteure der Vereinten Nationen. Stattdessen sterben nun Tausende von Unschuldigen im Irak und viele Soldaten auf beiden Seiten.

Im letzten Jahrhundert hat die Völkergemeinschaft nach den beiden Weltkriegen mühsam das Vertrauen in Diskussionen, Verträge, das Völkerrecht und internationale Organisationen aufgebaut, dies wird nun erheblich verletzt. Das Völkerrecht als befriedendes und progressives Instrument der Weltgemeinschaft aber wird auch in Zukunft dringend gebraucht.

Es ist leider davon auszugehen, dass dieser Krieg die Konflikte in der Region weiter verschärft. Damit werden auch die Auseinandersetzungen zwischen Israel und den Palästinensern auf unabsehbare Zeit andauern. Schließlich gibt dieser Krieg auch allen Fundamentalisten und von ihnen ausgehendem Terror weltweit neue Nahrung. Um so unverständlicher ist es, dass nicht alle friedlichen Möglichkeiten, für die sich nicht nur die Bundesregierung mit großem Engagement eingesetzt hat, restlos ausgeschöpft wurden.

Auch wenn wir in einer so entscheidenden Frage unterschiedlicher Meinung sind, wird die deutsch-amerikanische Freundschaft fortbestehen. Als Oberbürgermeisterin werde ich alles in meiner Kraft Stehende dafür tun, dass das langjährige gute und konstruktive Zusammenleben in Heidelberg erhalten bleibt."

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Oberbürgermeisterin Beate Weber begrüßte die Teilnehmer/innen der Konferenz "Politikberatung in der Demokratie" im Spiegelsaal des Prinz Carl. (Foto: Rothe)

Regeln für Politikberatung gesucht

Die deutschen Akademien der Wissenschaften veranstalteten Konferenz in Heidelberg


Die deutschen Akademien der Wissenschaften haben von 17. bis 19. März in Heidelberg eine Konferenz zum Thema "Wissenschaftliche Politikberatung in der Demokratie" durchgeführt. Organisiert wurde die Tagung von der Heidelberger Akademie. Unter den Teilnehmern war auch der frühere sächsische Ministerpräsident Professor Dr. Kurt Biedenkopf.

Es ging den Akademien bei ihrer Initiative darum, ein Forum für eine grundsätzliche Erörterung der Politikberatung durch die Wissenschaft zu bieten und sich mit dem Potenzial ihrer Mitglieder an dieser Erörterung maßgeblich zu beteiligen. "Es ist hohe Zeit, dass die Wissenschaft sich systematisch die Frage stellt, nach welchen Regeln wissenschaftlicher Sachverstand in einem freiheitlichen Gemeinwesen verantwortlich in den politischen Prozess eingebracht werden kann", betonte Prof. Dr. Gisbert Freiherr zu Putlitz, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. "Das ist in einem ersten Schritt eine Sache der Selbstverständigung der Wissenschaft, in einem zweiten eine Sache des Gesprächs zwischen Wissenschaft und Politik."

"Wir stehen vor großen Herausforderungen, die ohne den Rat der Wissenschaft nicht zu bewältigen sein werden", so zu Putlitz weiter. Das Urteil des Experten dürfe in der Demokratie aber nicht an die Stelle der Entscheidung des Politikers treten. Es fehle in Deutschland an einer vernünftigen, vom Konsens der Beteiligten getragenen Praxis des Umgangs von Politik und Wissenschaft.

"Es herrscht Anarchie in der Politikberatung, viele Formen konkurrieren miteinander, ohne dass es eine Debatte darüber gibt, was angemessene oder unangemessene Formen der Politikberatung sind", sagte Prof. Dr. Peter Graf Kielmansegg, Politikwissenschaftler an der Universität Mannheim.

Einen gewisse Unübersichtlichkeit bestätigte auch Professor Dr. Ortwin Renn, Direktor der Stuttgarter Akademie für Technikfolgenabschätzung. Die erste Aufgabe einer Kommission für die Festlegung von Grenzwerten im Umweltbereich sei gewesen, überhaupt erst einmal festzustellen, wie viele Kommissionen und Arbeitsgruppen bereits in diesem Bereich tätig waren.

Graf Kielmansegg beklagte die "beliebige Art des Umgangs mit bestehenden Strukturen". Politiker neigten dazu, immer neue Kommissionen ins Leben zu rufen, um damit Tatkraft zu demonstrieren, obwohl bereits andere Expertenrunden mit denselben Aufgaben betraut sind. (rie)

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Das Waffenrecht wurde verschärft

Neue Regelungen gelten ab 1. April - Amt für öffentliche Ordnung informiert


Am 1. April tritt das bereits Ende 2002 beschlossene geänderte Waffenrecht in Kraft. Es stellt neue und strengere Anforderungen an den Waffenbesitz, um missbräuchlichen Umgang mit Waffen weiter einzuschränken.

Das Waffenrecht enthält folgende Änderungen:

  • Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer wurden verschärft.

  • In den ersten sechs Jahren ab Ersterteilung einer Waffenbesitzerlaubnis findet eine verschärfte Überprüfung des Bedürfnisses Waffen zu besitzen statt.

  • Für Sportschützen ist der Erwerb von Waffen auf eine Grundausstattung beschränkt und zwar in der Regel auf zwei Sportschusswaffen innerhalb von sechs Monaten.

  • Personen unter 18 Jahren dürfen nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen mit Waffen umgehen. Ausnahmen gibt es für das Sportschießen.

  • Für das Führen von Gas- und Schreckschusspistolen und -revolvern wurde der sogenannte kleine Waffenschein eingeführt.

  • Das Verbot für den Umgang mit gefährlichen Messern wurde erweitert.

  • Alle Arten von Waffen - und damit nicht nur Schusswaffen - müssen vom Besitzer sicher und unzugänglich aufbewahrt werden.


Heidelbergerinnen und Heidelberger, die Waffen erwerben oder damit umgehen möchten, müssen ab 1. April deshalb Folgendes beachten:

  • Das Führen (nicht der Erwerb und bloße Besitz) von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalpistolen und -revolvern (nicht von Reizgassprays öder Ähnlichem) bedarf des so genannten kleinen Waffenscheins. Den können nur Personen über 18 Jahre erhalten, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Der kleine Waffenschein ist auch erforderlich, wenn die Waffen vor dem 1. April erworben wurden oder schon im Besitz des Waffeninhabers waren. Den kleinen Waffenschein erteilt die Waffenbehörde beim Amt für öffentliche Ordnung.

  • Der Erwerb und Besitz von sogenannten Spring- und Fallmessern, Faustmessern und Butterflymessern, von Stahlruten, Totschlägern, Schlagringen, Wurfsternen, Präzisionsschleudern und Drosselwerkzeugen wie so genannte Nun-Chakus ist verboten.

  • Die Aufbewahrung von Waffen aller Art, also nicht nur von Schusswaffen, muss so erfolgen, dass ein Zugang unberechtigter Dritter oder ein Abhandenkommen der Waffen sicher auszuschließen ist.

Die Stadt Heidelberg rät, im Zweifel beim Amt für öffentliche Ordnung nachzufragen, ob der Umgang mit einer Waffe verboten oder erlaubnispflichtig ist. Es könnten sonst Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Das Amt für öffentliche Ordnung ist dafür unter Telefon 58-1780 oder 58-1700 zu erreichen. Sobald die Ausführungsvorschriften zum neuen Waffenrecht vorliegen, beabsichtigt das Amt ein Merkblatt über die wesentlichen Neuerungen des Waffenrechts herauszugeben.


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Im Denkmal wohnen

Aufruf zur Teilnahme am "Tag des offenen Denkmals"


"Geschichte hautnah - Wohnen im Baudenkmal" lautet das Thema am Tag des offenen Denkmals 2003 am Sonntag, 14. September.

Dieses europaweite Ereignis findet in Deutschland zum 11. Mal statt und erfreut sich bei Veranstaltern und Besuchern einer überaus großen Resonanz. Denn an diesem Tag stehen den kulturhistorisch interessierten Besucher/innen viele Kulturdenkmäler - meist verbunden mit qualifizierten Führungen - offen, die sonst gar nicht oder nur eingeschränkt besichtigt werden können oder sich dem Betrachter ohne fachkundige Erläuterungen nicht erschließen.

Ensembles, Einzelgebäude und Wohnungen in einer alltäglichen Nutzung (das heißt: nicht als Museum) zu bewahren und zu erhalten ist typisch für Heidelberg und liegt im besonderen Interesse von Stadt und Bürger/innen. Das diesjährige Leitthema "Geschichte hautnah - Wohnen im Baudenkmal" verdeutlicht die Möglichkeit, Baudenkmal und zeitgemäßen Wohnanspruch zu verbinden.

Das Interesse der Menschen an historischen Anlagen und Gebäuden ist groß. Im Jahr 2002 nahmen bundesweit rund 3,5 Millionen Menschen die Angebote des Denkmal-Tages wahr. In Heidelberg hatten 19 Eigentümer ihre Kulturdenkmäler zugänglich gemacht.

Wer am "Tag des offenen Denkmals 2003" ein Kulturdenkmal öffentlich präsentieren möchte, wendet sich bitte an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg. Dort sind die Meldebogen erhältlich. Meldeschluss ist (wie immer) der 31. Mai. Es besteht auch die Möglichkeit, sich direkt bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Bonn über das Internet (www.denkmalschutz.de) anzumelden.

Weitere Fragen zum "Tag des offenen Denkmals" beantworten das Amt für Baurecht und Denkmalschutz (Telefon 58-2550) oder das Technische Bürgeramt, Telefon 58-2510/11 oder 58-2569.

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Stand: 25. März 2003