Ausgabe Nr. 12 · 17. März 2004 |
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Entwicklung der Fahrgastzahlen (in Millionen) (Graphik: VRN) Entwicklung der Einnahmen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (in Millionen Euro) (Graphik: VRN) |
Mehr Fahrgäste, mehr Einnahmen | |||||||||||||||||
Verkehrsverbund Rhein-Neckar auch im wirtschaftlich schwierigen Jahr 2003 auf Erfolgskurs Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kann auch im wirtschaftlich schwierigen Jahr 2003 auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. Wie die nun vorliegenden Zahlen für das letzte Jahr belegen, konnten die Fahrgastzahlen im 14. Verbundjahr um 2,7 Prozent gesteigert werden. Insgesamt nutzten im letzten Jahr 255 Millionen Menschen die Busse und Bahnen der 36 im VRN zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen. Auch bei den Einnahmen aus Fahrausweisverkäufen konnte der VRN eine Steigerung erreichen. Mit 154 Millionen Euro Einnahmen aus Ticket-Verkäufen wurde gegenüber dem Jahr 2002 eine Steigerung von 6,7 Prozent erreicht. Dies entspricht Mehreinnahmen im letzten Jahr von fast neun Millionen Euro. Bereinigt um die zum 1. April 2003 erfolgte Integration des Main-Tauber-Kreises in den VRN resultiert ein geringeres Wachstum bei den Einnahmen und Fahrgastzahlen für das "Altgebiet" des VRN. Mit einer leicht positiven Steigerung der Fahrgastzahlen um 0,36 Prozent auf 249 Millionen konnte der Verkehrsverbund die Fahrgastzahlen auf einem hohen Niveau halten. Mit 149 Millionen Euro Einnahmen aus Fahrscheinverkäufen im "Altgebiet" stiegen die Einnahmen um 3,72 Prozent. Ein Rückblick auf das erste Verbundjahr 1990 zeigt, dass die Einnahmen aus Ticketverkäufen mehr als verdoppelt wurden. Neben den Verbesserungen im Leistungsangebot und den Gebietserweiterungen sind die vom VRN entwickelten innovativen zielgruppenorientierten Ticketangebote der Motor des Erfolges. 90 Prozent mit Zeitkarte Betrachtet man die Fahrgastzahlen des VRN in Hinblick auf die Fahrausweisarten, so konnte die Anzahl der Kunden, die im Besitz einer Zeitkarte sind, auf 90,5 Prozent gesteigert werden. Ein weiterer Zuwachs ist hier nicht mehr in größerem Rahmen zu erwarten, da es immer Kunden geben wird, die sich nur kurzzeitig im Verbundgebiet aufhalten und daher einen Einzelfahrschein oder Tageskarten kaufen. Bei den verbundweit gültigen Zeitkarten, mit denen bereits 76 Prozent der Fahrgäste die öffentlichen Verkehrsmittel im VRN benutzen, ergibt eine genauere Betrachtung der Verkaufszahlen einen leichten Zuwachs bei nahezu allen Ticketangeboten. Beim Job-Ticket konnten trotz der ungünstigen Wirtschaftslage im Jahr 2003 die Verkaufszahlen gesichert werden. Neben dem Job-Ticket und den Zeitkarten für Jedermann sind die Ticketangebote im Ausbildungsverkehr, das MAXX-Ticket und das Semester-Ticket, mit einem Anteil von 58 Prozent bei den Gesamtfahrgastzahlen ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Erfolges des VRN. Erfolgsstory MAXX-Ticket Seit Einführung des MAXX-Tickets im Jahr 1998 stieg die Nutzung kontinuierlich an. Über 107 Millionen Mal waren Schüler und Auszubildende mit dem MAXX-Ticket unterwegs. Dies bedeutet ein Plus von 6,5 Prozent bei den Fahrgastzahlen gegenüber dem Vorjahr. Mit einem Anteil von 10,5 Prozent an den Gesamtfahrgastzahlen trägt auch die Karte ab 60 zur positiven Gesamtentwicklung des Verkehrsverbundes bei. Bei den Zeitkarten "Jedermann" wurde ein leichter Rückgang der Verkaufszahlen von 0,93 Prozent verzeichnet. Lediglich im Bereich der Mehrfahrtenkarten und der Tageskartenangebote waren Rückgänge zu verzeichnen. Sie sind ein Spiegelbild der positiven Entwicklung im Zeitkartenbereich. Immer mehr Kunden entscheiden sich langfristig für die Nutzung der VRN-Verkehrsmittel durch den Kauf preislich attraktiver Zeitkartenangebote oder nutzen den öffentlichen Nahverkehr nur sporadisch, wie die Zunahme der Verkaufszahlen bei den Einzelfahrscheinen von 6,85 Prozent belegt. (vrn) |
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Verkehrstipp | ||||||||||||||||||
Warnblinken kein Freibrief für Falschparken Man sieht es sehr häufig im Straßenverkehr: Um "nur mal kurz" Zigaretten oder eine Pizza zu holen, wird das Auto mit eingeschaltetem Warnblinker im absoluten Halteverbot oder in der zweiten Reihe abgestellt. Das Einschalten des Warnblinklichts macht die Sache dabei nicht besser. Ob mit oder ohne Warnblinker: Wer hält oder parkt, wo es verboten ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wann der Warnblinker zu benutzen ist, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt: Einer dieser Fälle ist der technische Defekt: "Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten." (§ 15). Danach ist das Fahrzeug in ausreichender Entfernung zusätzlich abzusichern, etwa mit einem Warndreieck. Der zweite Fall betrifft das Abschleppen. Während des Abschleppens müssen beide Fahrzeuge Warnblinklicht einschalten, schreibt Paragraph 15a der Straßenverkehrsordnung vor. Der dritte Fall betrifft Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und von Schulbussen. An allen Haltestellen, an denen die Straßenverkehrsbehörde es vorgeschrieben hat, muss der Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer solchen Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen. Diese Haltestellen sind an einem kleinen Blinklichtsymbol am Haltestellenschild erkennbar. Für die anderen Fahrzeuge bedeutet dies, besondere Vorsichtsmaßregeln zu beachten (§ 16 StVO): Linienbusse und Schulbusse, die sich einer Haltestelle mit Warnblinklicht näher, dürfen nicht überholt werden. Man darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeifahren. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen nicht behindert werden. Wenn nötig, müssen die anderen Fahrzeuge warten. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben und beim Abschleppen von Fahrzeugen Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will. Damit sind aber nicht Gefahren gemeint, die man durch vorsätzliches Falschparken selbst geschaffen hat. |
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