Umwelt

Ausgabe Nr. 12 · 19. März 2003

 

Missstände bei der Schweinehaltung

Landwirtschaftlicher Betrieb in Heidelberg wird künftig strengen Kontrollen unterzogen - Stadt erstattet Strafanzeige


Zu der beanstandeten Schweinehaltung eines Heidelberger Landwirts, dessen Tiere teilweise unter Abszessen und Geschwüren litten, gibt die Stadt Heidelberg folgende Information.

Am Dienstag, 11. März, stellte der Amtsveterinär der Stadt Heidelberg auf dem Hof eines Heidelberger Landwirts - anlässlich einer Protestaktion von Tierschützern - bei der dortigen Schweinehaltung mit dem Tierschutzgesetz unvereinbare Zustände fest.

Aufgrund des schlechten Zustands des Spaltenbodens im Stall, der von der Beschaffenheit als solcher den gesetzlichen Vorgaben der Tierhaltung entspricht, wurden bei etwa zehn Prozent der gehaltenen Schweine Abszesse und Geschwüre festgestellt. Bei drei Tieren musste wegen der Schwere der Verletzungen zur Vermeidung weiterer Leiden die sofortige Tötung (Betäubung der Tiere durch Bolzenschuss und anschließende tierschutzgerechte Tötung) an Ort und Stelle erfolgen. Am Mittwoch, 12. März, mussten zur Vermeidung weiterer Leiden nochmals sechzehn Schweine getötet werden. Derzeit sind rund fünfundzwanzig weitere Tiere erkrankt, die jedoch nicht getötet werden müssen.

Bei der letzten regelmäßigen Kontrolle des landwirtschaftlichen Betriebs durch den Amtsveterinär im Herbst 2002 hatte es noch keinen Anlass für weiter reichende Maßnahmen gegeben. Damals war durch den Landwirt die baldige Sanierung des Stalls und die Erneuerung des Spaltenbodens zugesagt worden.

Die aktuelle Entwicklung, die zum Zeitpunkt dieser letzten routinemäßigen Kontrolle nicht absehbar war, wurde durch folgende Faktoren bedingt: eine dichte Belegung des Stalls, eine weitere Verschlechterung des Spaltenbodens und in erster Linie die mangelnde Kontrolle des Gesundheitszustands der Schweine durch den Landwirt.

Am Mittwoch, 12. März, fand eine weitere Kontrolle des landwirtschaftlichen Betriebs durch den Amtsveterinär der Stadt Heidelberg unter Hinzuziehung der Stabsstelle Ernährungssicherheit des Regierungspräsidiums Tübingen statt. Zur Durchsetzung des Tierschutzes wurden von der Stadt Heidelberg neben der Tötung der schwerwiegend erkrankten Tiere folgende Maßnahmen und Anordnungen getroffen:

  • Durch die aus Tierschutzgründen erforderliche Tötung von insgesamt neunzehn Schweinen wurde die Belegdichte des Stalls sofort reduziert.
  • Die lebenden noch erkrankten Tiere wurden von den übrigen Tieren getrennt und artgerecht untergebracht.
  • Der Stall war bei der Nachkontrolle gereinigt worden.
  • Die Belegungsdichte des Stalls darf ab sofort nicht mehr erhöht werden.
  • Es wird ein zeitnaher Umbau des Stalls erfolgen.

Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Heidelberg hat die Anordnung getroffen, dass der Schweinestall innerhalb von vier Wochen vollständig zu leeren ist, der Umbau des Stalls erst nach vollständiger Leerung erfolgen darf und erst nach Beendigung der Umbaumaßnahmen eine Neubelegung des Stalls stattfindet. Der landwirtschaftliche Betrieb wird ab sofort bis auf weiteres einer dauernden und intensiven behördlichen Kontrolle vor allem durch den Amtsveterinär unterliegen.

Durch diese Maßnahmen konnte den tierschutzrechtlichen Vorgaben im notwendigen Umfang genügt werden. Eine sofortige Schließung des Betriebs war nicht anzuordnen, weil die aufgezeigten Maßnahmen den sofortigen Schutz der betroffenen Schweine sicherstellen konnten. Eine Schließung des Betriebs wäre mit dem verfassungsrechtlichen Grundrecht der Berufsfreiheit unter Abwägung aller Belange nicht zu vereinbaren gewesen. Entscheidend war, dass den Anforderungen des Tierschutzgesetzes mit geeigneten Maßnahmen Geltung verschafft wurde.

Die Stadt Heidelberg wird jedoch wegen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige erstatten. Zudem nimmt die Stadt Heidelberg den aktuellen Fall zum Anlass, nochmals dahingehend zu appellieren, die Schweinehaltung mit Spaltenböden aus Gründen des Tierschutzes per Gesetz zu verbieten.


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Krötenhelferin Lena mit zweien ihrer Schützlinge (Foto: Rothe)

Autofahrer aufgepasst!

Ab jetzt sind wieder zahlreiche Amphibien und ihre Helferinnen und Helfer auf den Straßen


Wie bereits mehrfach zu lesen und zu hören war, sind die Amphibien in ihren Winterquartieren erwacht und haben zum Teil schon mit der Wanderung zu ihren Laichgewässern begonnen. Der Marsch erfolgt oft in mehreren Etappen, insbesondere bei regnerischem Wetter, Temperaturen über 5 Grad und einsetzender Dämmerung.

Auf dem Weg zu ihren Laichgewässern müssen die Tiere oftmals Straßen überqueren. Viele werden überfahren, weil sie sich gerade abends in Bewegung setzen, wenn der Berufsverkehr einsetzt. Gefährdet sind auch die zahlreichen Helferinnen und Helfer, die abends und in den frühen Morgenstunden die Amphibien einfangen und sicher über die Straßen tragen. Für die mit Warnwesten bekleideten Helfer/innen kommt es mitunter zu gefährlichen Situationen, wenn Autofahrer trotz Hinweisschildern und Geschwindigkeitsgeboten nicht entsprechend langsam und aufmerksam fahren. Die Stadt Heidelberg appelliert daher an die Autofahrer/innen, sowohl auf die freiwilligen Helfer/innen als auch auf die wandernden Amphibien besondere Rücksicht zu nehmen und langsam zu fahren.

Während der Amphibienwanderung, die noch bis Ende April dauern wird, gilt auf den in der Nähe des Kohlhofs gelegenen Straßen "Neuer Hilsbacher Weg", "Königsstuhlweg", "Kraussteinweg" und "Drei-Eichen-Weg" für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Zum Schutz der Helferinnen und Helfer sowie der Amphibien werden in den gefährlichen Bereichen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Im Bereich Schlierbach müssen sich die motorisierten Verkehrsteilnehmer bei verstärkter Amphibienwanderung auf vereinzelte Straßensperrungen einstellen. Von den Sperrungen betroffen sind der "Schlierbachhang", das "Rondell", die "Wolfsbrunnensteige" und der "Klingelhüttenweg" - jeweils an der Waldgrenze. Die Straßensperrungen finden zwischen 19.30 Uhr und 6.30 Uhr statt, in der Sommerzeit gilt die Regelung entsprechend von 20.30 Uhr bis 7.30 Uhr. Auf den Zeitraum der Straßensperrungen wird in der Presse kurzfristig hingewiesen.

Nähere Informationen sind beim städtischen Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - unter Telefon 58-1812, 58-1813 oder 58-1817 erhältlich. Freiwillige Helfer/innen können sich unter der Telefonnummer 20731 bei der Organisatorin der Amphibienhilfe, Renate Exner, melden.

Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz,
Energie und Gesundheitsförderung
-untere Naturschutzbehörde-

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Stand: 18. März 2003