Ausgabe Nr. 12 · 19. März 2003 |
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Missstände bei der Schweinehaltung |
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Landwirtschaftlicher Betrieb in Heidelberg wird künftig strengen Kontrollen
unterzogen - Stadt erstattet Strafanzeige
Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Heidelberg hat die Anordnung
getroffen, dass der Schweinestall innerhalb von vier Wochen vollständig zu leeren
ist, der Umbau des Stalls erst nach vollständiger Leerung erfolgen darf und
erst nach Beendigung der Umbaumaßnahmen eine Neubelegung des Stalls stattfindet.
Der landwirtschaftliche Betrieb wird ab sofort bis auf weiteres einer dauernden und
intensiven behördlichen Kontrolle vor allem durch den Amtsveterinär unterliegen. |
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Krötenhelferin Lena mit zweien ihrer Schützlinge (Foto: Rothe) |
Autofahrer aufgepasst! |
Ab jetzt sind wieder zahlreiche Amphibien und ihre Helferinnen und Helfer auf den
Straßen Wie bereits mehrfach zu lesen und zu hören war, sind die Amphibien in ihren Winterquartieren erwacht und haben zum Teil schon mit der Wanderung zu ihren Laichgewässern begonnen. Der Marsch erfolgt oft in mehreren Etappen, insbesondere bei regnerischem Wetter, Temperaturen über 5 Grad und einsetzender Dämmerung. Auf dem Weg zu ihren Laichgewässern müssen die Tiere oftmals Straßen überqueren. Viele werden überfahren, weil sie sich gerade abends in Bewegung setzen, wenn der Berufsverkehr einsetzt. Gefährdet sind auch die zahlreichen Helferinnen und Helfer, die abends und in den frühen Morgenstunden die Amphibien einfangen und sicher über die Straßen tragen. Für die mit Warnwesten bekleideten Helfer/innen kommt es mitunter zu gefährlichen Situationen, wenn Autofahrer trotz Hinweisschildern und Geschwindigkeitsgeboten nicht entsprechend langsam und aufmerksam fahren. Die Stadt Heidelberg appelliert daher an die Autofahrer/innen, sowohl auf die freiwilligen Helfer/innen als auch auf die wandernden Amphibien besondere Rücksicht zu nehmen und langsam zu fahren. Während der Amphibienwanderung, die noch bis Ende April dauern wird, gilt auf den in der Nähe des Kohlhofs gelegenen Straßen "Neuer Hilsbacher Weg", "Königsstuhlweg", "Kraussteinweg" und "Drei-Eichen-Weg" für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Zum Schutz der Helferinnen und Helfer sowie der Amphibien werden in den gefährlichen Bereichen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Im Bereich Schlierbach müssen sich die motorisierten Verkehrsteilnehmer bei verstärkter Amphibienwanderung auf vereinzelte Straßensperrungen einstellen. Von den Sperrungen betroffen sind der "Schlierbachhang", das "Rondell", die "Wolfsbrunnensteige" und der "Klingelhüttenweg" - jeweils an der Waldgrenze. Die Straßensperrungen finden zwischen 19.30 Uhr und 6.30 Uhr statt, in der Sommerzeit gilt die Regelung entsprechend von 20.30 Uhr bis 7.30 Uhr. Auf den Zeitraum der Straßensperrungen wird in der Presse kurzfristig hingewiesen. Nähere Informationen sind beim städtischen Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - unter Telefon 58-1812, 58-1813 oder 58-1817 erhältlich. Freiwillige Helfer/innen können sich unter der Telefonnummer 20731 bei der Organisatorin der Amphibienhilfe, Renate Exner, melden. Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung -untere Naturschutzbehörde- |
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