VerkehrPlanen und Bauen

Ausgabe Nr. 11 · 14. März 2001



Friedrich-Ebert-Anlage: Tempo 30 gilt. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt bestätigt. (Archivfoto: Rothe)

Verkehrszeichen sind verbindlich

Oberlandesgericht Karlsruhe weist Beschwerde eines Autofahrers und der Staatsanwaltschaft zurück


"Die Vorschriftzeichen der Straßenverkehrsordnung sind aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs vom Bürger grundsätzlich zu befolgen, selbst wenn ihre Aufstellung im Einzelfall rechtswidrig erfolgt sein sollte" so das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einer Pressemitteilung, die einen Heidelberger Fall betrifft. Der 2. Strafsenat des OLG hat damit eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Heidelberg dem Grunde nach bestätigt.

Worum ging es? Ein zwanzigjähriger Heidelberger hatte im Oktober 1998 die Friedrich-Ebert-Anlage in Richtung Adenauerplatz mit 62 Stundenkilometern befahren, 32 Kilometer mehr als dort erlaubt. Dabei geriet er in eine Geschwindigkeitskontrolle, die mit einem geeichten Lichtschrankengerät durchgeführt wurde.

Die Bußgeldbehörde der Stadt erließ daraufhin im Februar 1999 gegen ihn einen Bußgeldbescheid in Höhe von 200 Mark - mit der weiteren Folge von drei Punkten in Flensburg - sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Nachdem der Betroffene hiergegen Einspruch eingelegt hatte, fand im Januar 2000 vor dem Amtsgericht Heidelberg die Verhandlung statt. Dort brachte der Temposünder vor, die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Friedrich-Ebert-Anlage sei rechtswidrig. Er habe sie deshalb nicht befolgen müssen. Es handle sich um eine vierspurig ausgebaute Hauptdurchgangsstraße , weshalb mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 50 Stundenkilometern nicht zu rechnen sei.

Denkzettel Fahrverbot
Dieser Argumentation ist das Amtsgericht Heidelberg nicht gefolgt. Es hat den jungen Autofahrer zu einer Geldbuße von 200 Mark verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Nach Ansicht des Amtsgerichts hat die Stadt Heidelberg die Geschwindigkeitsbeschränkung aus sachlichen Gründen angeordnet. Im Übrigen unterlägen Verkehrzeichen im Bußgeldverfahren nur eingeschränkt einer gerichtlichen Kontrolle.

Diese Rechtsansicht hat der 2. Bußgeldsenat des OLG Karlsruhe jetzt bestätigt und die eingelegten Rechtsbeschwerden des Betroffenen und der Staatsanwaltschaft Heidelberg zurückgewiesen. Der Senat weist darauf hin, dass es sich bei Verkehrszeichen um Verwaltungsakte in Gestalt von Allgemeinverfügungen handelt, die kraft Gesetzes zu befolgen seien. Dies gelte auch dann, wenn das Verkehrszeichen im Einzelfall rechtswidrig aufgestellt worden sei.

Beitrag zur Sicherheit
Es würde nämlich, so der Senat, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs führen, wenn dem einzelnen Verkehrsteilnehmer die Bewertung überlassen bleibe, ob ein Verkehrszeichen gültig oder ungültig sei. Verkehrszeichen sind danach grundsätzlich verbindlich, solange sie aufgestellt sind. Anders sei die Rechtslage nur, wenn ein Verkehrszeichen auf offensichtlicher Willkür beruht oder unklare oder sinnwidrige Anordnungen trifft. Dies sei hier aber nicht der Fall.

Hinsicht des Rechtsfolgenausspruchs hat der Senat das Urteil jedoch wegen eines Fehlers in der Urteilsbegründung aufgehoben und das Verfahren insoweit an das Amtsgericht Heidelberg zurückgegeben. Der Senat stellt aber klar, dass bei einer innerörtlichen Überschreitung der Geschwindigkeit von 32 Stundenkilometern der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot ausdrücklich vorsieht, "so dass es im Regelfall der Denkzettel- und Besinnungsfunktion eines Fahrverbotes bedürfe". Seitens der Stadt Heidelberg wird die Entscheidung des Oberlandesgerichtes, die einen Beitrag zur Rechtsklarheit ebenso wie zur Sicherheit im Straßenverkehr darstellt, ausdrücklich begrüßt.

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Eine von der Beleuchtungsfirma erarbeitete CAD-Darstellung des Synagogenplatzes, die die Details der künftigen Gestaltung allerdings eher nur erahnen lässt. (Graphik: Dinnebier Licht-GmbH)

Würdige Gestaltung

Gemeinderat stimmt der Planung für den Synagogenplatz zu


In den letzten Jahren wurde zunehmend Kritik am Zustand des Synagogenplatzes laut: er sei nicht vereinbar mit der Würde des Ortes, die diesem angesichts seiner besonderen Geschichte zukommen müsse. Gemeinsam mit einer Bürgerinitiative hat die Stadt einen Plan zur Umgestaltung entwickelt, der jetzt breiteste Zustimmung im Gemeinderat fand.

Die Kritik aus den Reihen der Jüdischen Gemeinde und von Nachbarn richtet sich gegen Verschmutzungen und insbesondere gegen die Nutzung des Platzes für Trinkgelage. Mehrfach hatten sich Anwohner/innen und Familien, deren Kinder den Platz auf dem Weg zur Schule passieren, über Pöbeleien beschwert.

Mit den jetzt vorgesehenen Maßnahmen soll der Platz - den mancher vielleicht gar nicht kennt: er befindet sich an der Ecke Lauerstraße/Große Mantelgasse - zu einem würdigen Ort des Gedenkens umgestaltet werden. Das Konzept sieht vor, den Standort der früheren Synagoge durch eine Pflasterung hervorzuheben, den Grundriss markiert künftig weißer Marmor. Wo einst Fenstern und Türen waren, zeigt graues Granitpflaster an.

Auch an das Innere der zerstörten Synagoge wird erinnert: Frauenempore und Orgelempore werden durch ein Marmorband markiert. Zwölf Sandsteinwürfel stehen stellvertretend für die Sitzbänke. Den Platz des Thora-Schreins zeigt künftig ein Podest, zu dem drei Stufen hinaufführen. An der Nordwestecke des Platzes wird eine Erläuterungstafel in deutscher und englischer Sprache über die Geschichte des Synagogenplatzes informieren. Später soll noch an der Nordwand des Hauses Große Mantelgasse 3, dem ehemaligen Rabbinerhaus, eine Tafel mit den Namen der 292 im September 1940 aus Heidelberg deportierten jüdischen Bürgerinnen und Bürger angebracht werden.

Besonders hervorzuheben ist das von einer Fachfirma erarbeitete Lichtkonzept. Sechs der zwölf Quader erhalten eine Innenbeleuchtung. Die drei vorhandenen Bäume werden ebenso wie der Gedenkstein durch Bodenstrahler beleuchtet. Eine Beleuchtung erhalten ferner der Podestbereich, der Gedenkstein und die vorgesehene Tafel mit den Namen der Deportierten.

Der Platzbereich außerhalb der Synagoge bekommt eine wassergebundene Decke. Die großen Bäume, die den Platz stark verschatten, sollen auf Anregung des Bezirksbeirates Altstadt einen Kastenschnitt erhalten. Die Neugestaltung wird kurzfristig erfolgen und bis Oktober abgeschlossen sein, damit sich der Platz zur Gedenkveranstaltung am 9. November bereits in neuer, würdiger Gestalt präsentiert. (rie)

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Stand: 13. März 2001