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Ausgabe Nr. 9 · 25. Februar 2004 |
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Bebauungsplan Kirchheim "Ausbau der Hardtstraße zwischen der Straße Im Franzosengewann und dem S-Bahnhof Kirchheim" | |
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2002
gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für
den Bereich Kirchheim zwischen der Straße Im Franzosengewann und dem S-Bahnhof
Kirchheim einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 3.06.2002
im Heidelberger Stadtblatt öffentlich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Bürgerbeteiligung - Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Die Planungsabsichten sowie der Vorentwurf sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB während einer Informationsveranstaltung am 9.03.2004 im Gebäude Badischer Hof, Schwetzinger Straße 27, Kirchheim, öffentlich erläutert werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit zur Anhörung und Erörterung. Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden darüber hinaus unter der Telefonnummer 06221-58 2310 erteilt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Informationen zur Planung im PDF-Format per E-Mail unter folgender Adresse anzufordern: Stadtplanung@heidelberg.de. Heidelberg, 18.02.2004 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt |
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Aufstellung des Bebauungsplans Kirchheim "Anbindung der südlichen Hardtstraße an die L 598 Sandhäuser Straße" | |
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 7.11.2002
gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für
den Bereich Kirchheim zwischen dem Ausbauende der südlichen Hardtstraße
und der L 598 Sandhäuser Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Verbindungsstraße zwischen dem Ausbauende der südlichen Hardtstraße und der L 598 Sandhäuser Straße geschaffen werden. Heidelberg, 19.11.2003 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt |
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