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Ausgabe Nr. 8 · 20. Februar 2002 |
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Drei Mal waren Eva-Maria Daut und Oliver Gauso (l.) von Arqum bei Auto Kocher, um nach Optimierungsmöglichkeiten im Betriebsablauf zu suchen. Rechts im Bild Reinhold Pfetzer, Mitglied der Geschäftsleitung. (Foto: Neudert) |
Aufschlussreiche Begehungen |
Projekt "Nachhaltiges Wirtschaften": Experten finden Einsparpotenziale
in Klein- und Mittelbetrieben Eva Maria Daut und Dr. Klaus Kessler sind im Autohaus Kocher gern gesehene "Inspektoren". Bei insgesamt vier Begehungen haben die Mitarbeiterin von Arqum, Gesellschaft für Arbeitssicherheit-, Qualitäts- und Umweltmanagement, und der Energieberater von der KliBA Heidelberg-Nachbargemeinden nach Schwachstellen im Betriebsablauf und beim Energieverbrauch gesucht. Diese Begehungen fanden im Rahmen des Projekts "Nachhaltiges Wirtschaften" (siehe Kasten) statt und sind ein Bestandteil beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems. Damit lassen sich Betriebsabläufe umweltfreundlicher gestalten und Kosten sparen. Die Begehungen bei den elf teilnehmenden Betrieben brachten schon erste Ergebnisse. Beim Autohaus Kocher fand der Energieberater Dr. Klaus Kessler einige Verbesserungsmöglichkeiten, die den Energieverbrauch und Kosten senken und damit auch die Umwelt schonen. Würde in der Lackiererei die Abwärme zurückgewonnen werden, so könnte der Autohändler pro Jahr rund 4.400 Euro sparen, bei einmaligen Investitionskosten von rund 8.700 Euro. Auch der Stromverbrauch ließe sich durch den Einsatz von Zeitschaltuhren oder Sensoren, beispielsweise im Verkaufscontainer oder im Lagerbereich, senken. Kostenersparnis pro Jahr: rund 500 Euro. Eva-Maria Daut von Arqum war auf der Suche nach Optimierungspotenzialen in den Betriebsabläufen. Dabei berücksichtigte sie den Arbeits- und Umweltschutz genauso wie die betriebswirtschaftliche Seite. Verbesserungsmöglichkeiten entdeckte sie unter anderem bei der Mülltrennung, bei der Lagerung von Gefahrstoffen oder beim Wasserverbrauch: Werden im Sozialbereich des Autohauses mit Sensoren ausgestattete Wasserhähne angebracht, kann das den Verbrauch spürbar senken. 80 Fragen zum Betrieb mussten die Beteiligten beantworten, sie nehmen an acht Workshops des ifeu-Instituts teil, das Grundlagen zum Aufbau eines Umweltmanagementsystems vermittelte und sie ließen die Experten von Arqum und KliBA ihr Firmengebäude und -gelände untersuchen. Beim jüngsten Termin im Autohaus Kocher gingen Reinhold Pfetzer, Mitglied der Geschäftsleitung, und Eva-Maria Daut eine Liste durch, um mögliche Maßnahmen auf ihre Umsetzungsmöglichkeit zu prüfen. Zuweilen ist es sinnvoller, erst im Zuge von Reparaturen auch den neuesten Umweltstandard auf einem Gebiet einzuführen. Nicht nur beim Autohaus Kocher wurden die "Prüfer" fündig, auch bei den anderen Beteiligten gab es zum Teil wesentliche Verbesserungsmöglichkeiten. "Das Projekt ist auf jeden Fall sehr hilfreich", bestätigt Reinhold Pfetzer. Man profitiere von der Sachkenntnis der Experten, die sagen könnten, ob man im Betrieb alles richtig mache. Seien doch Auflagen und Gesetze nicht unbedingt immer verständlich geschrieben. Primäres Ziel der Begehungen ist die Formulierung eines qualifizierten Umweltprogramms auf Basis der in den Workshops vermittelten Informationen. Darauf aufbauend entwickeln die Teilnehmer/innen Maßnahmen für Bereiche, die sie schwerpunktmäßig verbessern wollen. Zum Abschluss des Projekts werden die Betriebe ausgezeichnet, die sich in der Einführung von Strukturen zum nachhaltigen Umweltmanagement hervorgetan haben. Dies wird voraussichtlich im Sommer 2002 sein. (neu) |
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Kontakt Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung, Dr. Hans-Wolf Zirkwitz, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Tel. 58-1800, Fax: 58-1829, E-Mail: Umweltamt.Heidelberg@Heidelberg.de |
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Nachhaltiges Wirtschaften |
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Das Projekt "Nachhaltiges Wirtschaften für kleine und mittelständische Unternehmen in Heidelberg" läuft seit Juni 2001. Es wendet sich an Unternehmen mit 10 bis 200 Mitarbeitern. Diese Betriebe erhalten daher Hilfestellung bei der Einführung von "Umweltmanagementsystemen". Diese fördern umweltfreundliches Verhalten in den Betrieben und senken so auch Kosten. Konkret werden vor allem Abläufe bei der Abfallentsorgung oder der Energieverwendung untersucht, um neue, ressourcensparende Arbeitsweisen einzuführen. Workshops vermitteln den Teilnehmern die Grundlagen für eine nachhaltige Wirtschaftsweise. Ergänzend finden bei jedem Betrieb Begehungen statt, um individuelle Maßnahmen zu besprechen. Die erste Phase des Projekts endet im Sommer 2002. | |
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Die Vegetationszeit beginnt am 1. März |
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Bis Ende September genießen Pflanzen und Tiere wieder besonderen Schutz Ab 1. März beginnt wieder die Vegetationszeit. Bis zu ihrem Ende am 30. September stehen Tiere und Pflanzen unter besonderem Schutz. Weil diese Schutzbestimmungen oft aus Unkenntnis missachtet werden, weist das Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung der Stadt Heidelberg auf die naturschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vegetationszeit hin. Nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg ist es in der Vegetationszeit verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören sowie Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu fällen oder zu besteigen. Diese Verbote gelten für besiedelte und unbesiedelte Landschaften gleichermaßen und sollen eine nachhaltige Beeinträchtigung der Vegetation verhindern. In diesem Zusammenhang weist das Umweltamt auf die in Heidelberg speziell zum Schutz von Bäumen bestehende Satzung hin. Hiernach ist es verboten, innerhalb bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne sowie in wenigen in der Satzung genannten Randzonen von Wohn-, Gewerbe- oder Verkehrsbereichen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimeter zu fällen oder wesentlich zu verändern. Gemessen wird die Dicke in einem Meter Höhe über dem Erdboden. Auch für mehrstämmige Bäume gelten die oben genannten Bestimmungen, wenn entweder ein Stamm mehr als 60 Zentimeter Umfang hat oder wenn die Summe der Stammumfänge aller Stämme - ein Meter über dem Erdboden gemessen - mehr als 80 Zentimeter ergibt. Eine wesentliche Veränderung liegt zum Beispiel dann vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen erheblich verändern oder das weitere Wachstum beeinträchtigen können. Auf Antrag können von den naturschutzrechtlichen Verbotsbestimmungen Befreiungen erteilt werden. Fachgerechte Rückschnitte, die der Erhaltung des Gehölzes dienen, fallen nicht unter die Verbotsbestimmungen des Naturschutzgesetzes und der Satzung zum Schutz von Bäumen. Bei diesen so genannten Pflegeschnitten ist jedoch darauf zu achten, dass keine brütenden oder sich sammelnden Tiere gestört werden. Das Umweltamt weist in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass es ganzjährig verboten ist, die Vegetation auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken, Hängen und Böschungen sowie lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände abzubrennen. Die im Naturschutzgesetz geschützte Vegetation sichert Vögeln, Insekten und Pflanzen Überlebensmöglichkeiten. In stark besiedelten Gebieten sind private Gärten oft letzte Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen. Aus diesem Grunde sollten alle Mitbürgerinnen und Mitbürger verantwortungsbewusst mit der Natur umgehen. Wer die Vorschriften missachtet, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Fragen dazu beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes unter den Telefonnummern 58-1812, 58-1813 und 58-1917. Stadt Heidelberg Untere Naturschutzbehörde |
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