Ausgabe Nr. 7 · 14. Februar 2001 |
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Selbstbestimmt Wohnen - am liebsten zu Hause |
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Wie Seniorinnen und Senioren sich ihr Leben noch lebenswerter gestalten können Jede und jeden kann es irgendwann treffen: Eine akute Krankheit, eine Behinderung - oder weil die Kräfte mit zunehmendem Alter abnehmen - können die gewohnte Selbstständigkeit plötzlich drastisch einschränken. Man kann seine bisherigen Versorgungsmöglichkeiten nicht mehr wie gewohnt nutzen oder man braucht sogar fremde Hilfe, um den Alltag zu bewältigen. Wie lässt sich in solchen Fällen die Versorgung im häuslichen Bereich sicherstellen? Wo erhält man Unterstützung und wo die erforderlichen Informationen über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten? Das Projektbüro Selbstbestimmt Wohnen im Alter bei der Akademie für Ältere hat einige Hinweise zusammengestellt, wie Seniorinnen und Senioren sich ihr Leben auch im dritten Lebensabschnitt noch lebenswert gestalten können:
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Vom richtigen Umgang mit Ladendieben |
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Polizei gab Einzelhändler-Nachwuchs einen "Einblick" in Diebstahltricks
und Rechtsfragen Rund hundert Auszubildende des Einzelhandels, die in der Julius-Springer-Schule ihren Berufsschulunterricht erhalten, wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizeidirektion Heidelberg in den vergangenen Wochen in allen Fragen geschult, die mit dem Thema Ladendiebstahl zusammenhängen. Der Heidelberger Polizei waren allein im vergangenen Jahr über 1.400 Ladendiebstähle gemeldet worden. Davon konnten fast alle aufgeklärt werden, berichtet die Polizei nicht ohne Stolz. Sie räumt jedoch ein, dass auf jeden bekannten Diebstahl etwa neun Fälle kommen, die unerkannt bleiben. Bei einer solchen Vielzahl von Ladendiebstählen - die allermeisten betreffen nach den Erfahrungen der Polizei Waren wie Kosmetika, Textilien oder Elektrogräte im Wert bis zu 100 Mark - ist fast jede Verkäuferin oder jeder Verkäufer irgendwann einmal mit einem Ladendieb oder einer Ladendiebin konfrontiert. Auch jene Nachwuchskräfte, die sich derzeit noch praktisch und theoretisch in den Geschäften und in der Berufsschule auf ihren Einzelhandelsberuf vorbereiten. Wie erkennt man Ladendiebe und wie verhält man sich ihnen gegenüber? Antwort auf diese Fragen gaben die Fachleute der Polizei während der vier Vormittagsseminare unter dem Stichwort "Einblick", zu denen jeweils rund 25 Schülerinnen und Schüler der Julius-Springer-Schule in den Lehrsaal der Polizeidirektion gekommen waren. Unter anderem informierten Heinz Baader, Klaus Rensch, Hartmut Tiede und Karlheinz Bartmann die Auszubildenden über Tricks und Verhaltensweisen von Ladendieben, über Warensicherung und über den Ablauf eines Strafverfahrens. "Entscheidend ist, den Auszubildenden Rechtssicherzeit zu vermitteln", betonte Rainer Greulich vom Sachgebiet Kriminalprävention. Deshalb wurden Fragen "Wie spreche ich einen vermeintlichen Ladendieb an?", "Welche Rechte habe ich, jemanden fest zu halten?" und "Welche Pflichten habe ich als Zeuge einer Straftat?" ebenso angesprochen und diskutiert wie der Umgang mit den Opfern von Taschen- oder Trickdiebstählen. Der Unterricht im Polizei-Lehrsaal kam bei Schülerinnen und Schülern gut an: "Ich weiß jetzt, was zu tun ist" oder "...was Verhältnismäßigkeit bedeutet", konnte man von ihnen hören. Und auch die Lehrkräfte der Julius-Springer-Schule zeigten sich mit dem Seminarablauf sehr zufrieden: "Die Zivilcourage wird gefördert", stellte Carmilla Schuster fest. Und Jürgen Pelzer wünschte sich, dass dieses Angebot der Polizei zur ständigen Einrichtung wird: "Eine optimale Ergänzung des Lehrplans." Den Polizeibeamten sei es gelungen, "eine nicht immer aufmerksame Klasse ruhig zu stellen und zu fesseln", lobte Fachlehrerin Ute Kirsch. Patricia Wickert von der polizeilichen Kriminalprävention gab das Lob an die Seminarteilnehmer zurück: "Das ist sehr gut gelaufen. Die jungen Leute haben sehr viel selbst erarbeitet." (br.) |
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Summer Science School wird aufgewertet |
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Ein Beirat aus Wissenschaftlern sorgt für noch bessere Betreuung und Förderung Ende Januar haben sich hochrangige Wissenschaftler Heidelberger Forschungseinrichtungen mit Oberbürgermeisterin Beate Weber getroffen, um einen wissenschaftlichen Beirat für die International Summer Science School Heidelberg (ISH) zu gründen. Bei diesem Gründungstreffen diskutierten die Wissenschaftler auch eine Änderung der Lehrinhalte. Bisher waren Abiturienten aus den Partnerstädten Heidelbergs vier Wochen lang bei einer der Forschungseinrichtungen in den Bereichen Biologie, Bioinformatik, Molekularbiologie und so weiter als Praktikanten tätig und konnte Spitzenforschern bei ihre Arbeit über die Schulter schauen. Jetzt einigten sich die Mitglieder des neuen Beirates auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin darauf, dass die Teilnehmer drei Wochen bei einer Institution arbeiten und in der letzten Woche in einem der Lehrlabors der Forschungseinrichtungen gemeinsam an einem Projekt arbeiten. Am Ende der Summer School erhalten sie eine Urkunde. Maximal drei Jahre will man dieses System testen. In diesen drei Jahren will man auch die Zahl der Teilnehmer auf 15 erhöhen. Um dies zu erreichen, erklärte sich Dr. Bernd Martin vom Max-Planck-Institut für Kernphysik bereit, zwei Stipendien von jeweils 1.500 Mark bereit zu stellen. Dr. Hans Peter Blaschkowski vom Zentrum für Molekulare Biologie der Universität sagte die Übernahme der Flugkosten für eine Person zu und auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) stellt 1.500 Mark zur Verfügung. Voraussichtlich kommen diese Stipendien Abiturienten aus Simferopol und Kumamoto zugute, da sie hohe Flugkosten zu tragen hätten. Die Stadt Heidelberg bezuschusst die ISH jedes Jahr mit 2.000 Mark pro Teilnehmer beziehungsweise Teilnehmerin. Diese müssen 500 Mark für Unterkunft und Verpflegung aufbringen. In diesem Jahr werden die Institutionen wir in den Vorjahren im August Praktikumplätze zur Verfügung stellen. Das DKFZ reserviert für eine Woche das Lehrlabor für die Summer Science School. Mehrere Wissenschaftler haben ihre Bereitschaft erklärt, diese gemeinsame Praktikumswoche der Abiturienten inhaltlich vorzubereiten. Summer Science School Seit 1996 kommen jedes Jahr aus den Partnerstädten Abiturienten nach Heidelberg, um in der International Summer Science School (ISH) mit europäischen Spitzenforschern vor allem in den Bereichen Biologie, Bioinformatik oder Molekularbiologie zusammen zu arbeiten. Gleichzeitig können sie etwas über Heidelberg und Deutschland erfahren. Der neue Beirat soll den Lehrplan für die ISH erstellen, Empfehlungen für Praktikumplätze geben, einen Vortragsplan erstellen und sich um finanzielle Unterstützung und Stipendien bemühen. (neu) |
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Filmproduzent Yilmaz Arslan (re.) will einen Kurzfilm drehen über einen Überfall von Rechtsradikalen, dem der Schauspieler Shabaz Öz (li.) zum Opfer fiel. (Foto: Gruber) |
Angst isst Seele auf |
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Filmproduzent Yilmaz Arslan sucht für einen Kurzfilm über eine wahre Begebenheit
noch Förderer Der Heidelberger Schauspieler Shabaz Öz ist auf dem Weg ins Stadttheater Meiningen. Rechtsradikale Jugendliche greifen ihn an und schlagen ihn zusammen. Viele beobachten den Vorfall, keiner schreitet ein. Trotz des Überfalls tritt Shabaz Öz am Abend im Stadttheater auf. Er spielt die Hauptrolle in Rainer Werner Fassbinders Theaterstück "Angst essen Seele auf". Dieses Ereignis will Shabaz Öz noch einmal nachspielen und der Heidelberger Filmproduzent Yilmaz Arslan will daraus einen 15 Minuten langen Kurzfilm produzieren. "Die Kamera ist der Hauptdarsteller, das Opfer ist nicht zu sehen", beschreibt Arslan die subjektive Sichtweise des Films, durch die der Zuschauer selbst zum Geschlagenen wird. Für Drehbuch und Regie ist Shabaz Öz verantwortlich. Als Kameramann hat Jürgen Jürgens zugesagt, der schon bei Fassbinders Film die Kamera bediente. Auch Brigitte Mira, sie spielte damals die weibliche Hauptrolle, hat sich bereit erklärt, mitzuwirken. Gezeigt werden soll der Film, so der Produzent, bei internationalen Filmfestivals und als Vorfilm in öffentlichen Kinos. Kürzlich hat der Kulturausschuss einstimmig 15.000 Mark für das Filmprojekt bereit gestellt. Auch die Bundesregierung hat über ihren Beauftragten für Angelegenheiten der Kultur und der Medien einen Förderbeitrag von 25.000 Mark zugesagt. Yilmaz Arslan hat zudem beim Land Rheinland-Pfalz und in Hessen Zuschüsse für sein rund 150.000 Mark teures Filmprojekt beantragt. Da er nicht weiß, ob die Mittel in der gewünschten Höhe fließen, sucht der Produzent weitere Förderer in der Rhein-Neckar-Region. Yilmaz Arslan hat bisher zwei Filme als Autor, Regisseur und Produzent gedreht. 1992 entstand sein Film "Langer Gang", der im Neckargemünder Rehabilitationszentrum gedreht wurde. 1998/99 drehte er den Film "Yara", die Geschichte einer Deutschland geborenen Türkin, die in die Heimat ihrer Eltern zurück muss, die es aber in ihr Geburtsland zurück zieht. Beide Filme wurden auf internationalen Filmfestspielen gezeigt und erhielten mehrere Preise. Kontakt Wer an einer Förderung des Kurzfilms interessiert ist, kann Yilmaz Arslan unter der Telefonnummer 402565 kontaktieren. (neu) |
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Die Vegetationszeit beginnt am 1. März |
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Bis Ende September genießen Pflanzen und Tiere wieder besonderen Schutz Ab 1. März beginnt wieder die Vegetationszeit. Das bedeutet: Bis zu ihrem Ende am 30. September stehen Tiere und Pflanzen unter besonderem Schutz. Weil diese Schutzbestimmungen oft aus Unkenntnis missachtet werden, weist das Amt für Umweltschutz und Gesundheitsförderung der Stadt Heidelberg auf die naturschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vegetationszeit hin. Nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg ist es in der Vegetationszeit verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören sowie Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu fällen oder zu besteigen. Diese Verbote gelten für besiedelte und unbesiedelte Landschaften gleichermaßen und sollen eine nachhaltige Beeinträchtigung der Vegetation verhindern. In diesem Zusammenhang weist das Umweltamt auf die in Heidelberg speziell zum Schutz von Bäumen bestehende Satzung hin. Hiernach ist es verboten, innerhalb bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne sowie in wenigen in der Satzung genannten Randzonen von Wohn-, Gewerbe- oder Verkehrsbereichen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimeter zu fällen oder wesentlich zu verändern. Gemessen wird die Dicke in einem Meter Höhe über dem Erdboden. Auch für mehrstämmige Bäume gelten die oben genannten Bestimmungen, wenn entweder ein Stamm mehr als 60 Zentimeter Umfang hat oder wenn die Summe der Stammumfänge aller Stämme - ein Meter über dem Erdboden gemessen - mehr als 80 Zentimeter ergibt. Eine wesentliche Veränderung liegt zum Beispiel dann vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen erheblich verändern oder das weitere Wachstum beeinträchtigen können. Auf Antrag können von den naturschutzrechtlichen Verbotsbestimmungen Befreiungen erteilt werden. Fachgerechte Rückschnitte, die der Erhaltung des Gehölzes dienen, fallen nicht unter die Verbotsbestimmungen des Naturschutzgesetzes und der Satzung zum Schutz von Bäumen. Bei diesen so genannten Pflegeschnitten ist jedoch darauf zu achten, dass keine brütenden oder sich sammelnden Tiere gestört werden. Das Umweltamt weist in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass es ganzjährig verboten ist, die Vegetation auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken, Hängen und Böschungen sowie lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände abzubrennen. Die im Naturschutzgesetz geschützte Vegetation sichert Vögeln, Insekten und Pflanzen Unterschlupf und Überlebensmöglichkeiten. In stark besiedelten Gebieten sind private Gärten oft die letzten Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen. Insbesondere Vögel sind zur Aufzucht ihrer Jungen auf Hecken, Sträucher und Bäume angewiesen. Nur wenn sie ungestört bleiben, haben diese Tiere auch in Zukunft eine Chance zu überleben. Aus diesem Grunde und im Hinblick auf die Erhaltung eines intakten Naturhaushalts - auch für die nachfolgenden Generationen- sollten alle Mitbürgerinnen und Mitbürger verantwortungsbewusst mit der Natur umgehen und die zum Schutze der Umwelt erlassenen Vorschriften beachten. Wer die Bestimmungen missachtet, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Fragen dazu beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes unter den Telefonnummern 58 18 12 und 58 18 13. Stadt Heidelberg Untere Naturschutzbehörde |
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Zur Inhaltsangabe STADTBLATT | ||||||||||||||||||||||
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