Ausgabe Nr. 7 · 16. Februar 2000 |
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Mit dem 1. März beginnt die Vegetationszeit |
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Zum Schutz von Pflanzen und Tieren sind besondere Vorschriften zu beachten Der Schutz und die Erhaltung von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen ist oberstes Ziel des Naturschutzes. Die nachhaltige Sicherung unserer Umwelt hängt wesentlich von einem intakten Naturhaushalt ab. Hierbei übernimmt die Tier- und Pflanzenwelt eine unersetzbare Rolle. In besiedelten Gebieten sind Gärten oft die letzten Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen. Insbesondere Vögel sind zur Aufzucht ihrer Jungen auf Hecken, Sträucher und Bäume angewiesen. Nur wenn sie ungestört bleiben, haben diese Tiere eine Chance zu überleben. Das Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg schützt solche Vegetationen, die ökologisch wertvolle Lebensräume darstellen und sichert so Vögeln, Insekten und Pflanzen Unterschlupf und Überlebensmöglichkeiten. Aus diesem Grunde werden alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aufgerufen, verantwortungsbewusst mit der Natur umzugehen und insbesondere die folgenden, zum Schutz unserer Umwelt erlassenen Vorschriften, zu beachten. Nicht fällen, nicht roden Vom 1. März bis 30. September (Vegetationszeit) ist es nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören sowie Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu fällen oder zu besteigen. Diese Verbote des Naturschutzes, die für die besiedelte und unbesiedelte Landschaft gleichermaßen gelten, betreffen Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Vegetation führen. In Heidelberg gilt zudem eine speziell zum Schutz von Bäumen bestehende Satzung. Hiernach ist es das ganze Jahr über verboten, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs rechtswirksamer Bebauungspläne sowie in wenigen in der Satzung genannten Randzonen von Wohn-, Gewerbe- oder Verkehrsbereichen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimetern - gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden - zu fällen, sonst zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder wesentlich zu verändern. Auch für mehrstämmige Bäume gelten die oben genannten Bestimmungen, wenn entweder ein Stamm mehr als 60 Zentimeter Umfang hat oder wenn die Summe der Stammumfänge aller Stämme - in Höhe eines Meters über dem Erdboden gemessen - mehr als 80 Zentimeter ergibt. Eine wesentliche Veränderung liegt beispielsweise dann vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen erheblich verändern oder das weitere Wachstum beeinträchtigen können. Ausnahmen sind möglich Auf Antrag können Befreiungen vom Verbot erteilt werden. Fachgerechte Rückschnitte, die der Erhaltung des Gehölzes dienen, fallen nicht unter die Verbotsbestimmungen des Naturschutzgesetzes und der Baumschutzsatzung. Bei diesen sogenannten Pflegeschnitten ist jedoch darauf zu achten, dass keine brütenden oder sich sammelnden Tiere gestört werden. Das Umweltamt weist außerdem darauf hin, dass es ganzjährig verboten ist, die Vegetation auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken, Hängen und Böschungen sowie lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände abzubrennen. Bei Nichtbeachten dieser Schutzbestimmungen können empfindliche Geldbußen in Betracht kommen. |
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Information |
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Fragen zum Thema beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes
unter den Telefonnummern 0 62 21/58-18 12 und 58-18 13. Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung -Untere Naturschutzbehörde- |
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Vier Wochen ohne Auto |
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Das Agenda-Büro und die Volkshochschule bieten Kurs für Umsteiger an Eine "persönliche Herausforderung der besonderen Art" bietet das Agenda-Büro der Stadt Heidelberg in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Heidelberg an: das "Leben ohne Auto" im Rahmen eines Workshops vier Wochen lang zu testen. Damit der Ausstieg leichter fällt, erhalten die Teilnehmer für den Zeitraum ein VRN-Ticket für die Region. Das Auto vier Wochen stehen zu lassen ist leichter gesagt als getan: "Wie komme ich dann zur Arbeit oder zum Einkaufen? Wie organisiere ich das mit den Kindern? Gibt es überhaupt einen Bus dorthin, wo ich hinkommen muss? Was kostet das alles? Wie bekomme ich meine Getränkekisten nach Hause?" Solche und ähnliche Fragen halten viele davon ab, es tatsächlich einmal ohne Auto auszuprobieren. Auf der anderen Seite sind die vielfältigen Belastungen unserer Städte durch den starken Autoverkehr und die Auswirkungen auf unsere Umwelt den meisten Menschen durchaus bewusst. "Unabhängig davon, wie Politiker und Planer mit diesem Problem umgehen", so Frank Zimmermann, Leiter des Agenda-Büros, "haben die meisten von uns durchaus die Möglichkeit, umwelt- und sozialverträglicher unterwegs zu sein, indem sie das Auto häufiger stehenlassen und sich mehr zu Fuß, per Rad oder mit Bus und Bahn fortbewegen." Der Workshop will Mut machen, dies einfach einmal für sich selbst auszuprobieren. Er beginnt damit, dass die Teilnehmer ihre alltäglichen Wege dokumentieren, um genauer festzustellen, wann und zu welchen Gelegenheiten sie ihr Auto nutzen. Vor dem Einstieg in die vier autofreien Wochen gibt es dann - mit Unterstützung der HSB und ihrer Mobilitätszentrale - noch ausführliche Informationen über das ÖPNV-Angebot in Heidelberg und Umgebung. Als besondere Zugabe stellt der VRN allen Teilnehmern für die autofreie Zeit kostenlos ein Ticket für die Region zur Verfügung. Während der gesamten Zeit haben die Teilnehmer des Workshops die Möglichkeit, sich in der Gruppe über die Erfahrungen und entstehende Probleme auszutauschen. "Dieser Erfahrungsaustausch", so der Leiter des Workshops, Diplom-Psychologe Klaus-Peter Kalwitzki, "macht den Teilnehmern erfahrungsgemäß viel Spaß und hilft, die Tücken des autofreien Alltags zu bewältigen." |
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Anmeldung |
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Zum Auftakt des Workshops findet am 12. April um 19.30 Uhr ein offener Informationsabend in der Volkshochschule statt. Eine Anmeldung zum Workshop ist ab sofort bei der Volkshochschule Heidelberg möglich, Telefon 0 62 21/91 19 11. Die Teilnahmegebühr beträgt 60 Mark. Die autofreie Zeit beginnt am 20. Mai und endet am 18. Juni. Weitere Infos gibt es beim Agenda-Büro der Stadt Heidelberg, Telefon 0 62 21/58 21 21. | |
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