Verkehr

Ausgabe Nr. 5 · 31. Januar 2001

Vor 0190-Nummern wird gewarnt

Infos rund ums Auto gibt es bei der Stadtverwaltung billiger und besser


Auskünfte zum Thema Führerschein oder Kraftfahrzeugzulassung müssen nicht 3,63 Mark pro Minute kosten. Der Deutsche Städtetag und die Stadt Heidelberg warnen dringend vor dem Anruf einer so genannten "Infozentrale für Kfz-Angelegenheiten" mit einer 0190-Nummer. Beim Bürgeramt gibt es telefonische Auskünfte zum Ortstarif.

Bürgerinnen und Bürger, die Informationen über Kraftfahrzeuganmeldungen, Führerscheine oder ähnliche Fragen benötigen und hierzu eine Telefonauskunft anrufen, werden vielfach auf eine 0190-Nummer verwiesen, beispielsweise eine so genannte "Infozentrale für Kfz-Angelegenheiten", deren 0190-Nummer mittlerweile in mehr als 130 Ortsvermittlungsstellen der Bundesrepublik geschaltet ist.

Wer diese Telefonnummer anruft, hinter der sich kein städtischer Telefonanschluss und auch keine von der Stadt beauftragte Einrichtung verbirgt, bezahlt 3,63 Mark pro Minute, das entspricht 218 Mark pro Stunde. Die zu diesem Wucherpreis vermittelten "Informationen" sind dazu noch teilweise unzutreffend, teilt der Städtetag mit. Auch Heidelberger Bürgerinnen und Bürgern wurde auf diese Weise schon das Geld aus der Tasche gezogen.

Alle Auskünfte gibt es bei der Stadtverwaltung weitaus billiger und besser. Kraftfahrzeuge können in Heidelberg bei jedem Bürgeramt zugelassen, stillgelegt oder umgeschrieben werden.

Welche Unterlagen man jeweils benötigt und was es kostet, kann man im Internetangebot der Stadt (www.heidelberg.de) unter "Bürgerservice" nachlesen oder über das Bürgertelefon unter den Nummern 58-499549 (Zulassung/Umschreibung) und 58-499548 (Stilllegung) erfahren. Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes unter den Telefonnummern 58-1371 bis 58-1375.

Für alle Führerscheinangelegenheiten ist das Bürgeramt Mitte in der Bergheimer Straße 69 allein zuständig. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter den Telefonnummern 58-1340 bis 58-1346. (rie)

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StVO-Änderung

Am 1. Februar tritt die 33. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft, mit der, so das Bundesverkehrsministerium, "ein erheblicher Beitrag zu mehr Sicherheit auf unseren Straßen geleistet wird". Zu den wichtigsten Inhalten der Novelle zählen neben den Regeln zur Handy-Benutzung die Neuregelung der Tempo 30-Zonen und die neue Kreisverkehrsregelung. Der vollständige Text der Verordnung ist als PDF-Datei im Internet unter www.bmvbw.de (Verkehr) zu finden.

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Stand: 30. Januar 2001