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Ausgabe Nr. 5 · 2. Februar 2000 |
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Hauptamtliche/r Erste/r Beigeordnete/r mit der Amtsbezeichnung "Erster Bürgermeister/Erste Bürgermeisterin" |
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Bei der Stadt Heidelberg ist wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers
zum 01.08.2000 die Stelle eines/einer hauptamtlichen Ersten Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung "Erster Bürgermeister/Erste Bürgermeisterin" zu besetzen. Der Geschäftskreis umfasst derzeit den technischen Bereich (Stadtplanungsamt, Vermessungsamt, Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Hochbauamt, Tiefbauamt, Amt für Wohnbauförderung, Amt für Liegenschaften, Gebäudemanagement) und den Aufgabenbereich des Sport- und Bäderamtes. Die Änderung des Geschäftskreises ist möglich und bleibt deshalb ausdrücklich vorbehalten. Der/die Erste Beigeordnete hat die Rechtsstellung eines Beamten/einer Beamtin auf Zeit. Bewerben können sich daher Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Der/die Erste Beigeordnete wird vom Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Erste Bürgermeister/die Erste Bürgermeisterin ist ständiger allgemeiner Vertreter/ständige allgemeine Vertreterin der Oberbürgermeisterin. Entsprechend unserem Leitbild für Führungskräfte erwarten wir für diese Spitzenposition fundierte fachliche und methodische Kenntnisse und eine hohe persönliche und soziale Kompetenz. Wenn Sie sich dieser Herausforderung stellen wollen, richten Sie Ihre Bewerbung mit Lichtbild, handgeschriebenem, tabellarischem Lebenslauf und beglaubigten Zeugnisabschriften bis spätestens 06.03.2000 an die Oberbürgermeisterin der Stadt Heidelberg Postfach 10 55 20 69045 Heidelberg |
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