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Ausgabe Nr. 3 · 15. Januar 2003 |
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Aufstellung des Bebauungsplans Sandhäuser Weg |
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Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 05.12.02
gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für
den Bereich südlich der B535 und östlich der L 598 einen Bebauungsplan
aufzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Kleingartenanlage "Sandhäuser Weg" in Kirchheim dauerhaft planerisch gesichert und die planerische Vorraussetzung für die Erweiterung nach Süden geschaffen werden! Heidelberg, den 27.12.02 Stadt Heidelberg |
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