Ausgabe Nr. 3 · 17. Januar 2001 |
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Verkehrsfreigabe der neu gestalteten Kreisverkehrsplätze Haberstraße/Hertzstraße (Bild) und Haberstraße/Tullastraße. Der von größeren Fahrzeugen überfahrbare Ring ist in "Street Print" ausgeführt, der erhöhte innere Kreis erhält eine Bepflanzung. (Foto: Rothe) |
Rundherum - das ist nicht schwer |
Kreisverkehrsplätze verbessern Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit - Zwei
Kreisel in Rohrbach-Süd eingeweiht
In Deutschland war Anfang der achtziger Jahre der Kreisel aus dem Straßennetz
verschwunden. Ampelkreuzungen bestimmten das Bild. Der Kreisverkehr als Mittel zur
weitgehend reibungslosen Selbstregulierung des Verkehrs an Knotenpunkten war in Vergessenheit
geraten. Nur ältere Führerscheininhaber werden sich noch daran erinnern,
dass es ein Verkehrszeichen "Kreisverkehr" gab, drei weiße Pfeile
auf blauem Grund. Es kennzeichnete die Fahrtrichtung und gab dem Verkehr im Kreis
Vorfahrt. Das Schild wurde 1970 ersatzlos aus der Straßenverkehrsordnung (StVO)
gestrichen. |
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Wiedergeburt eines Schildes |
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die zum 1. Februar 2001
in Kraft treten soll, sieht den nachstehenden neuen Paragraphen 9a vor: § 9a Kreisverkehr "(1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten. (2) eine bauliche Fahrbahnbegrenzung oder eine Fahrbahnbegrenzungslinie (Zeichen 295) im Kreisverkehr darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." |
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Sperrung der Marstallstraße |
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Busse nehmen andere Route vom Bismarckplatz in die Altstadt Wie im letzten Jahr bereits angekündigt, beginnen im Januar die dringend notwendigen Kanalbauarbeiten in der Marstallstraße. Die Straße ist seit vergangenem Montag bis voraussichtlich Ende November für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Radfahrer und Fußgänger können die Marstallstraße nach wie vor nutzen. Für den Anliegerverkehr ist die Marstallstraße bis zur Baustelle frei. Die Zufahrt zum Universitätsplatz ist über die Grabengasse möglich. Die HSB ändert wegen der Sperrung die Fahrtrouten der Buslinien 41 und 42 vom Bismarckplatz in die Altstadt: Die Busse fahren vom Bismarckplatz über Rohrbacher Straße, Gaisbergtunnel, Friedrich-Ebert-Anlage und Schlossbergtunnel zum Karlstor. Von dort fahren sie über die B 37 wieder zurück zum Bismarckplatz. Die Busse halten an allen Haltestellen auf dieser Strecke sowie zusätzlich an einer Ersatzhaltestelle auf der B 37 in Höhe der Marstallstraße. Da zum Erreichen der Ersatzhaltestelle "Marstallstraße" die stark befahrene Bundesstraße überquert werden muss, wird hier in Kürze eine Fußgängerampel installiert. Die Haltestelle Universitätsplatz kann nicht bedient werden. Es werden dort Schilder mit Hinweisen auf die beiden nächstgelegenen Haltestellen aufgestellt. Die Friedrich-Ebert-Anlage wird in Richtung Adenauerplatz/Bismarckplatz nur noch von den Buslinien 11 und 33 befahren. Die Linie 12 fährt über den Neckarstaden zum Karlstor und ebenso zurück zum Bismarckplatz. |
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