Thema der Woche

Ausgabe Nr. 2 · 10. Januar 2001



Die Familie Mohr aus Rohrbach ließ die Außenwand ihres Hauses dämmen. Dafür gab es 6.500 Mark Zuschuss aus dem "Förderprogramm Rationelle Energieverwendung". (Foto: Schmitt)

Energiesparförderung ausgeweitet

Jetzt können auch Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften Fördergelder für energiesparende Sanierungsmaßnahmen abrufen


In seiner Sitzung am 20. Dezember vergangenen Jahres hat der Gemeinderat beschlossen, das "Förderprogramm Rationelle Energieverwendung" so auszuweiten, dass jetzt auch Bauträger, Sanierungsgesellschaften und Eigentümer großer Wohnanlagen energiesparend sanieren, Solaranlagen installieren oder Niedrigenergie- oder Passivhäuser bauen können - mit Fördergeldern der Stadt.

Bisher war dies teilweise aus formalen Gründen nicht möglich. Zudem rechneten sich die Investitionen für die Eigentümer großer Mietshäuser häufig nicht. Dadurch aber war ein bedeutender Teil der Wohngebäude von energiesparenden Sanierungen oder Modernisierungen ausgeschlossen. Immerhin befinden sich in Heidelberg rund 77 Prozent der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und nur 12 Prozent in Zweifamilienhäusern und 11 Prozent in Einfamilienhäusern. Unter den geförderten Objekten waren aber Einfamilienhäuser am häufigsten vertreten.

Rund 10.000 Wohnungen sind allein im Besitz der vier großen Wohnungsbaugesellschaften städtischen Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz (GGH), Familienheim (FH HD), Bauhütte Heidelberg (BHH), Flüwo und Neu Heidelberg. Gespräche von Vertretern der Wohnbaugesellschaften mit der Stadt und der Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden (KLiBA) haben gezeigt, dass großes Interesse an einer erweiterten Förderung besteht.

Auch von Bauträgern oder Sanierungsgesellschaften gab es in der Vergangenheit Anfragen zur Förderung von Niedrigenergiehäusern, zur Altbausanierung oder zu Solaranlagen. Mit der Änderung des Förderprogramms möchte die Stadt Heidelberg auch das Energieeinsparpotenzial in größeren Mehrfamilienhäusern erschließen.

Die geänderten Förderbedingungen

Erhöhung der maximalen Höhe der Förderung je Haus auf 25.000 DM (12.782,30 Euro)


Bisher gab es separate Obergrenzen für die verschiedenen Maßnahmen in Höhe von 8.000 Mark für die Außenwanddämmung, 4.000 Mark für die Dachdämmung und 2.500 Mark für die Fenstererneuerung. Mit der neuen höheren Obergrenze von 25.000 Mark (12.782,30 Euro) kann auch für größere Mehrfamilienhäuser ein attraktiver Anreiz geschaffen werden.

Diese Förderobergrenze kann für ein Haus nur einmal ausgeschöpft werden. Die auf den Quadratmeter Bauteilfläche bezogenen Fördersätze bleiben bestehen. Unverändert bleibt auch die prozentuale Begrenzung der Förderung auf maximal 25 Prozent der nachgewiesenen Kosten.

Ausweitung auf Bauträger und andere Firmen
Der Ausschluss von "Firmen, die die bei den geplanten Maßnahmen verwendeten Materialien oder Bauteile herstellen, damit Handel treiben, Planungsleistungen hierfür oder für Niedrigenergiehäuser erbringen beziehungsweise Projekte ausführen" entfällt ersatzlos. Weiterhin entfällt der bisherige Ausschluss von Antragstellern mit mehr als 30 Millionen Mark Vorjahresumsatz.

Vor allem werden durch diese Änderung Bauträger, die einen großen Anteil am Neubau in Heidelberg realisieren, als Antragsteller zugelassen und damit als Partner gewonnen. Bauträger sollen jedoch die Förderung nicht ausgezahlt bekommen, sondern die Auszahlung soll direkt an den Hauskäufer erfolgen. Dennoch könnte der Bauträger die Förderzusage in seine Vermarktung einbeziehen.

Einhaltung der Kriterien des neuen RAL-Gütezeichens Niedrigenergie-Bauweise
Zur weiteren verbesserten Qualitätssicherung beim Bau von Niedrigenergiehäusern wird in Ergänzung zu den bisher geltenden Anforderungen die Einhaltung der Kriterien des neuen RAL-Gütezeichens Niedrigenergie-Bauweise gefordert. Das Gütezeichen fasst die Anforderungen an Wärmedämmung, Dichtigkeit und Haustechnik zusammen und fordert insbesondere den Einbau einer Lüftungsanlage, die eine gute Luftqualität gewährleistet, und die Durchführung eines "Blower-Door Tests" zum Nachweis einer korrekten Fugenabdichtung. Die Anforderungen entsprechen damit dem Standard, der beim Niedrigenergiehaus am Dorf in Kirchheim bereits im sozialen Wohnungsbau verwirklicht wurde. Die Fördersätze bleiben unverändert.

Förderung von Passivhäusern
Ein Passivhaus ist ein Gebäude, in dem ein komfortables Innenklima ohne normale Heizungsanlage erreicht wird. Passivhäuser stellen eine Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses dar und sind inzwischen technisch ausgereift. Passivhäuser sind sehr gut gedämmt mit Wärmedurchgangskoeffizienten von ca. 0,15 W/m2 K für alle Außenbauteile. Die Dämmstoffdicken liegen zwischen 25 und 40 Zentimeter. Dreifachverglasungen mit zwei Beschichtungen ermöglichen solare Gewinne, die sogar Wärmeverluste in den Wintermonaten übersteigen.

Passivhäuser haben einen spezifischen Jahresheizwärmebedarf von weniger als 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m2) im Jahr. Der gesamte spezifische Primärenergiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche darf 120 kWh/m2 im Jahr für Warmwasserbereitung, Raumheizung und Stromverbrauch nicht überschreiten. Die Fördergelder betragen für ein Einfamilienhaus 10.000 Mark (5112,92 Euro) und für ein Mehrfamilienhaus 6.000 Mark (3067,75 Euro) je Wohneinheit.

Die durch die Ausweitung des Förderprogramms Rationelle Energieverwendung geplanten Zusatzausgaben sind im Haushaltsplan 2001 mit 600.000 Mark (2000: 400.000 Mark) berücksichtigt.

Informationen und Anträge
Weitere Informationen zu Förderprogramm und Förderbedingungen gibt es beim Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Sabine Lachenicht, Telefon 58-1814, oder im Internet unter www.heidelberg.de/Umwelt und Gesundheit.

Anträge zur Förderung sind einzureichen beim: Amt für Wohnbauförderung, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg.
   

Ralf Bermich

Ralf Bermich, Bereichsleiter Energie beim Umweltamt, zu den Förderbedingungen


STADTBLATT: Wer kann Gelder aus dem Förderprogramm Rationelle Energieverwendung abrufen?

Bermich: Alle Eigentümer von Häusern in Heidelberg können Zuschüsse fürs Energiesparen erhalten. Dies können sowohl Privatpersonen als auch Eigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugesellschaften oder Firmen sein.

STADTBLATT: Mit welcher Maßnahme lässt sich am meisten Energie sparen?

Bermich: Die höchsten Einsparungen lassen sich durch Wärmedämmung der Gebäude erreichen. Die wichtigsten Bauteile sind dabei Außenwände und Dächer. Wie die Heidelberger Gebäudetypologie zeigt, können allein durch diese beiden Maßnahmen je nach Art des Hauses zwischen 40 und 65 Prozent des Heizenergiebedarfes gespart werden. Wichtig ist ferner: In gut gedämmten Häusern wohnt man viel komfortabler und die Gebäude steigen im Wert.

STADTBLATT: Woran erkennt man, dass ein Haus eine energetische Sanierung braucht?

Bermich: Wenn eine Haus mehr als 150 Kilowattstunden (kWh) Heizenergie - das entspricht 15 Litern Heizöl oder 15 Kubikmetern Erdgas - je Quadratmeter benötigt, sollte man über Energiesparmaßnahmen nachdenken. Ich rate allen Hauseigentümern, sich einen kostenlosen Wärmepass der KLIBA, der Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden, ausstellen zu lassen - vor allem wenn Sanierungen und Umbauten anstehen.

STADTBLATT: Was sind die wichtigsten Änderungen im Förderprogramm?

Bermich: Für den Gebäudebestand wurden für die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern stärkere Anreize zum Energiesparen geschaffen. Im Neubau wurde eine Anpassung an die Fortschritte der Technik bei Niedrigenergiehäusern und Passivhäusern beschlossen.
   

 

Förderprogramm Rationelle Energieverwendung

Das "Förderprogramm Rationelle Energieverwendung" wurde 1993 vom Gemeinderat beschlossen. Die bisherige Bilanz kann sich sehen lassen: Mehr als 620 Förderanträge wurden gestellt. Insgesamt förderte die Stadt Heidelberg 730 Energiesparmaßnahmen. Jährlich werden zurzeit rund 150 Anträge eingereicht. Bis Ende November 2000 wurden die Dämmung von 169 Dächern und 130 Außenwänden, der Einbau von 147 wärmegeschützten Fenstern, 267 Solaranlagen und 35 Niedrigenergiehäuser (NEH) gefördert.

Die Zuschüsse der Stadt für die Altbausanierung, den Bau von Solaranlagen und Niedrigenergiehäusern betrugen seit Beginn des Förderprogramms rund 2,52 Millionen Mark. Hierdurch wurden Investitionen in Höhe von über 10 Millionen Mark ausgelöst. Davon profitierten Handwerker, Installationsbetriebe, Architekten und der Handel. Das Förderprogramm leistet damit einen wichtigen Beitrag zur lokalen Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung.

Mit der konsequenten Förderung der Wärmedämmung im Gebäudebestand hat Heidelberg bundesweit eine wegweisende Rolle gespielt. Durch die Initiative der Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden (KLiBA) werden in mehreren Gemeinden der Region nach dem Vorbild Heidelbergs nun auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes gefördert.

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Stand: 9. Januar 2001