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Die Augen des Gemeindevollzugsdienstes machen keine Unterschiede: Auch Bohrtrupps brauchen eine Straßensondernutzungserlaubnis – und müssen diese exakt einhalten. Rainer Rolle, Prokurist und Geologe der Josef Menning KG, kann eine unklare Frage jedoch schnell klären. (Foto: Stadt Heidelberg) |
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