Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: Oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 30. September 1999 |
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Mehr Bürgerservice durch längere Öffnungszeiten |
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Ämter im Verwaltungsgebäude Bergheimer Straße 69 ab 1. Oktober länger erreichbar | |
Die Stadt Heidelberg setzt weiter auf
Bürgerservice: Ab 1. Oktober sind im Verwaltungsgebäude Bergheimer Straße 69 das
Bürgeramt Mitte, das Amt für öffentliche Ordnung und das Ausgleichsamt länger
geöffnet. Oberbürgermeisterin Beate Weber: "Wir freuen uns, dass wir es geschafft
haben, unser Serviceangebot für die Heidelberger Bürgerinnen und Bürger weiter zu
verbessern". Ab sofort gelten für alle Ämter in der Bergheimer Straße 69 einheitliche Öffnungszeiten: Geöffnet ist montags von 8 bis 12 Uhr, dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 17.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. "Uns war es wichtig, niemanden vor verschlossenen Türen stehen zu lassen, auch wenn der gewohnte Ansprechpartner einmal nicht erreichbar ist", betont der Leiter des Personal- und Organisationsamtes der Stadt Heidelberg, Ludwig Fischer, "denn dies kann gerade bei Kleinteams im Amt für öffentliche Ordnung vorkommen, in denen häufig Außendienste wahrzunehmen sind." Im Interesse einer raschen, zeitnahen Bearbeitung der Bürgeranliegen richtet die Ausländerabteilung beim Amt für öffentliche Ordnung ebenfalls ab 1. Oktober einen Serviceschalter ein, bei dem es Informationen, Anträge und Beratung während der erweiterten Öffnungszeiten gibt. Die Sachbearbeiter/innen stehen jedoch neben der Servicestelle in dringenden Fällen auch während der erweiterten Öffnungszeiten zur Verfügung. Das Ausgleichsamt schließt sich den neuen Öffnungszeiten an, bittet jedoch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um vorherige Terminvereinbarung, um sicherzustellen, dass der für ihren Fall spezialisierte Sachbearbeiter auch vor Ort ist. Übrigens: Keine Regel ohne Ausnahme - Am Dienstag, 5. Oktober, ist die Führerscheinstelle des Amtes für Öffentliche Ordnung wegen einer Fortbildungsveranstaltung nur bis 12 Uhr besetzt. Ansonsten gelten an allen Tagen die neuen Öffnungszeiten. |
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Teilweise Schließung des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz |
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Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz wird auf ein neues Baugenehmigungsverfahren umgestellt und muss deshalb teilweise geschlossen werden: | |
Baubezirk 1 und 5 (Altstadt, Wieblingen,
Pfaffengrund, Neuenheimer Feld) am 05.10.1999 |
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Baubezirk 3 (Ziegelhausen, Schlierbach,
Emmertsgrund, Boxberg, Weststadt) und Denkmalschutz am 07.10.1999 |
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Baubezirk 2 und 4 (Handschuhsheim,
Neuenheim, Bergheim, Weststadt, Rohrbach, Südstadt, Kirchheim) am 12.10.1999. |
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Betriebsausflug |
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Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Prinz Carl, Kornmarkt 1, führt am Freitag, 1.10.1999, seinen diesjährigen Betriebsausflug durch und ist deshalb geschlossen. | |
Infobus zum "3-Löwen-Takt Busse und Bahnen in Baden-Württemberg" macht auf dem Heidelberger Bismarckplatz Halt |
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Kampagne des Umwelt- und Verkehrsministeriums für den ÖPNV im Land bietet interessante und unterhaltsame Information vor Ort Gewinnspiel lockt mit attraktiven Preisen | |
"Der öffentliche Personennahverkehr in Baden-Württemberg mit Bussen und Bahnen ist topp." Diese Botschaft will das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium mit seinem Infobus insbesondere an die Bürgerinnen und Bürger richten, die bisher die Vorzüge und Vorteile des ÖPNV noch nicht kennen gelernt haben. Deshalb kommt der Infobus am | |
Montag, 4. Oktober 1999, von 11 bis 13 Uhr auf den Bismarckplatz | |
und bietet neben handfesten Informationen
eine ganze Menge Spaß und Unterhaltung rund um den Nahverkehr im Land. Rund zwei Milliarden Mark jährlich investiert Baden-Württemberg seit Beginn der 90-er Jahre in den öffentlichen Personennahverkehr. "Obwohl die Fahrgastzahlen zum Beispiel auf der Schiene um durchschnittlich 17 Prozent schon sehr erfreulich gestiegen sind, erreichen die bisherigen Erfolge noch lange nicht unsere hoch gehängte Messlatte. Deshalb wollen wir für unser Spitzenprodukt ÖPNV werben, und ich bin sicher, dass uns dies mit der 3-Löwen-Takt Busse und Bahnen in Baden-Württemberg - Informationskampagne gelingen wird", erklärte Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller anlässlich des Starts der Bustour. Nach der Auftaktveranstaltung am 9. September in Stuttgart ist der 3-Löwen-Bus jetzt auf Infotour und fährt landesweit 36 Stationen an. Er ist gut zu erkennen am neuen Logo "3-Löwen-Takt". Ziel der Vorortaktion ist es, möglichst viele Bürger über die Vorzüge des ÖPNV zu informieren. Ein landesweites Gewinnspiel soll dazu anregen, sich mit diesem Thema näher zu befassen. Außerdem gibt es vor Ort bei einem Spiel mit einem Glücksrad zusätzliche attraktive Preise zu gewinnen. Jeder Stopp des Infobusses wird von einem rund zweistündigen, moderierten Programm und dem eigens für die Infotour kreierten schmissigen ÖPNV-Song begleitet. Internetfans können auch ohne Antwortkarte elektronisch über die Adresse www.3-Loewen-Takt.de am Gewinnspiel teilnehmen und über diese Adresse weitere Informationen zum ÖPNV erhalten. Im Infobus ist jedermann eingeladen, die elektronische Fahrplanauskunft EFA zu testen; mit EFA ist das umständliche Suchen von Verbindungen in dicken Fahrplanbüchern Vergangenheit. Über die Internetadresse www.efa-bw.de oder mit der passenden CD-Rom ist die Fahrplanauskunft mit dem Computer jederzeit auch von zu Haus aus möglich. |
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Oberbürgermeisterin Beate Weber teilt Bedenken gegen Erfassung und Verbreitung von Gebäudedaten auf CD-ROM |
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Städten fehlt aber rechtliche Handhabe, dagegen vorzugehen | |
Das Erscheinen einer CD-ROM mit dem Titel
"Talk Show", die eine virtuelle Fahrt durch Heidelberger Straßen ermöglicht,
hat viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer verunsichert. Oberbürgermeisterin Beate Weber teilt diese Bedenken und sieht die Aktivitäten eines norddeutschen Verlages, der eine entsprechende CD-ROM herausgebracht hat, sehr kritisch. "Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist mir ein wichtiges Anliegen", so die Oberbürgermeisterin, "ich habe mich intensiv mit dem Problem der Gebäudefotodateien beschäftigt, seit mir entsprechende Aktivitäten einer Firma bekannt geworden sind, die auch Heidelberger Gebäude fotografisch erfasst hat. Bedauerlicherweise haben die Kommunen allerdings, anders als teilweise in der Öffentlichkeit dargestellt, bisher keine rechtliche Handhabe, gegen entsprechende Aktivitäten privater Unternehmen einzuschreiten." Bei der in Heidelberg tätig gewordenen Firma handelt es sich um ein Unternehmen aus Niedersachsen. Zuständige oberste Aufsichtsbehörde im datenschutzrechtlichen Sinne ist deshalb das niedersächsische Innenministerium. Diese Zuständigkeit ist im Bundesdatenschutzgesetz verbindlich geregelt. Die aufsichtsbehördliche Überprüfung durch das Ministerium und den Landesbeauftragten für den Datenschutz führte zu dem Ergebnis, dass die Aktivitäten des Verlages, der die CD-ROM herausgibt, nach derzeit geltendem Datenschutz-Recht nicht verhindert werden können. Der Verlag erreichte sogar eine einstweilige Anordnung gegen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wegen einer Äußerung zur Unzulässigkeit. Die Aufnahmen in Heidelberg erfolgten nach unserer Kenntnis bereits Ende 1998, und zwar ohne dass die Stadtverwaltung darüber informiert war. Eine Entscheidung der Stadt Dortmund, die offensichtlich noch während der Aufnahmen das Fotografieren untersagte, betraf einzig und allein die fehlende Erlaubnis für die so genannte Sondernutzung des Straßenraumes und nicht die eigentliche Erfassung der Gebäude. Gegenwärtig sind Datenschutzbeauftragte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit der Frage befasst, ob und wie die Verbreitung dieser Daten verhindert werden kann. Darüber hinaus lässt die laufende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes Einschränkungen auf der einen Seite und größere Rechtssicherheit auf der anderen Seite erwarten. |
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Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern steht die Möglichkeit offen, gegenüber dem Verlag schriftlich zu erklären, dass keine Veröffentlichung von Fotos des eigenen Anwesens gewünscht wird. Ein entsprechendes Musterschreiben bietet in Heidelberg der Verein "Haus und Grund" (Rohrbacher Straße 43, 69115 Heidelberg) an. | |
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