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Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

30. Juli 2003

 

Keine Fehlbelegungsabgabe im Emmertsgrund

 

Öffentlich geförderte Wohnungen bleiben nach Gemeinderatsbeschluss weiterhin von Belegungsbindung ausgenommen

  Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner jüngsten Sitzung am 23. Juli 2003 beschlossen, die Freistellung von den Belegungsbindungen für die 1016 öffentlich geförderten Wohnungen im Emmertsgrund bis zum 31.12.2008 zu verlängern. Dadurch ist auch weiterhin eine Vermietung der Wohnungen ohne die Vorlage von  Wohnberechtigungs-
bescheinigungen und ohne Beachtung festgelegter Einkommens-
grenzen möglich. Auch die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe entfällt. Weiterhin unberührt von der Freistellung bleibt die durch das Kostenmietprinzip gekennzeichnete Mietpreisbindung. Mit dem Beschluss sind keine Mieterhöhungen verbunden.

Der Gemeinderat hatte die Verlängerung der Freistellung aufgrund der hiermit gemachten durchweg guten Erfahrungen in den vergangenen fünf Jahren beschlossen. Neben einem spürbaren Rückgang der Fluktuation entwickelten sich die Belegungsstrukturen positiv, da einerseits langjährige Mieter und ehemalige "Fehlbeleger" im Emmertsgrund gehalten werden konnten und gleichzeitig Wohnungsbewerber mit familiären Bindungen sowie Bezieher mittlerer Einkommen als Neumieter gewonnen werden konnten. Der Gemeinderatsbeschluss deckt sich zudem mit den Entwicklungszielen des Programms "Soziale Stadt", in das der Stadtteil Emmertsgrund 2001 aufgenommen wurde.


 

Fassadenwettbewerb Altstadt: Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. September

  Eigentümer/innen von Häusern in der Altstadt sind zur Teilnahme aufgerufen - Sanierte Hausfronten werden prämiert - Attraktives Preisgeld winkt
  Die Stadt Heidelberg lobt in diesem Jahr unter dem Motto "Fassaden - Gesichter der Stadt" in der Altstadt einen Fassadenwettbewerb aus. Anlass ist das 25-jährige Bestehen des Fußgängerbereichs. Zur Teilnahme aufgefordert sind alle Eigentümer/innen von Häusern im Bereich der Heidelberger Altstadt, die an ihren Häusern in den Jahren 1998 bis 2003 die Fassaden saniert haben. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2003. Eine prominent besetzte Jury wird unter den Teilnehmer/innen entscheiden. Der Gewinnerin/ dem Gewinner winkt ein Preisgeld in Höhe von 8000 Euro. Als Sponsoren konnten folgende namhafte Heidelberger Unternehmen gewonnen werden: Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz (GGH), Heidelberger Garagengesellschaft (HGG), H + G Bank, FAY, Hans Grimmig (Bauunternehmen), Modehaus Kraus, Sparkasse Heidelberg, Firma Winterbauer (Bedachungen) und die Galerie Kaufhof.

Ein ausführliches Info-Faltblatt mit Teilnahmeunterlagen liegt im Technischen Bürgeramt, im Bürgeramt Altstadt und im Stadtplanungsamt der Stadt Heidelberg aus.
Weitere Informationen zum Fassadenwettbewerb erteilt das Stadtplanungsamt der Stadt Heidelberg, Palais Graimberg, Kornmarkt 5, Telefon 58-2300.


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Stand: 30. Juli 2003