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28. Dezember 1999

Heidelberg begrüßt mit einem Brillant-Feuerwerk von der Alten Brücke das Jahr 2000
Aus Sicherheitsgründen sind Verkehrseinschränkungen notwendig

Die Stadt Heidelberg und der Verkehrsverein Heidelberg begrüßen das Jahr 2000 mit einem großen Brillant-Feuerwerk von der Alten Brücke. Das etwa 15-minütige Spektakel soll mit einem grandiosen Abschlusseffekt enden. Das Feuerwerk wird wie bei den Schlossbeleuchtungen so hoch gezündet, dass es von den bekannten Plätzen und Aussichtspunkten gesehen werden kann.

Damit das Feuerwerk, das in der Silvesternacht um 0.00 Uhr beginnt, ordnungsgemäß aufgebaut und gefahrlos abgebrannt werden kann, sind - wie bei den Schlossbeleuchtungen im Sommer - besondere Verkehrsregelungen und verschiedene Verkehrseinschränkungen im Bereich der Alten Brücke erforderlich.

Am Silvesterabend muss die Alte Brücke (Karl-Theodor-Brücke) ab 18.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr und ab 19.45 Uhr auch für Fußgänger gesperrt werden. Bereits ab 16.30 Uhr ist das Parken auf dem Neckarstaden und der Straße "Am Brückentor" sowie in der Neuenheimer Landstraße und in der Ziegelhäuser Landstraße bis jeweils 200 Meter östlich und westlich der Alten Brücke untersagt. Ab 23.15 Uhr werden alle Straßen im Umkreis von ca. 200 Metern um die Alte Brücke für Fahrzeuge und Fußgänger gesperrt. Auch der Aufenthalt am Neckarufer ist in diesem Bereich untersagt.

Der Straßenzug Ziegelhäuser-/ Neuenheimer Landstraße/Uferstraße kann ab 22.00 Uhr nur noch als Einbahnstraße in westlicher Richtung befahren werden. Ab 23.00 Uhr ist dieser Straßenzug ganz gesperrt; Halten und Parken darauf ist verboten. Die Bundesstraße 37 (Neckarstaden) wird ab 23.15 Uhr zwischen Karlstor und Schurmanstraße/Bismarckstraße für alle Fahrzeuge - ausgenommen sind die HSB-Busse der Linien 33, 41 und 42 - geschlossen. Der Verkehr wird durch Schlossbergtunnel und Friedrich-Ebert-Anlage umgeleitet.

Auf den Straßen östlich der Brückenstraße und südlich des Mönchhofplatzes im Stadtteil Neuenheim sind ab 21.45 Uhr Fahrzeugverkehr und Parken untersagt. Auch Halten und Parken auf der Schlierbacher Landstraße zwischen Karlstor und Hausackerweg sind ab 21.45 Uhr verboten.

Auf der Theodor-Heuss-Brücke dürfen ab 23.45 Uhr bis zur Freigabe keine Fahrzeuge außer Zügen der Straßenbahn und OEG und Linienbussen fahren. Vor 22.45 Uhr sollten die Fußgänger auf der Theodor-Heuss-Brücke nicht stehen bleiben. Die Fahrbahn der Ernst-Walz-Brücke darf von Fußgängern nicht betreten werden, damit der Fahrzeugverkehr auch während des Feuerwerks unbehindert fließen kann. Auf der Ernst-Walz-Brücke darf nicht geparkt werden.

Wer das Feuerwerk vom Wasser aus im Schiff oder Boot ansehen möchte, ist aufgefordert die Anordnungen des Wasser- und Schifffahrtsamtes sowie die Anweisungen der Wasserschutzpolizei beachten.

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Stand: 28. Dezember 1999