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28. Dezember 2000

Sperrzeitregelung in Heidelberg
Stadt Heidelberg stellt klar: Neue Sperrzeitregelung des Landes gilt mit Ausnahme der Altstadt im gesamten Heidelberger Stadtgebiet
Seit dem 19. Dezember gelten in Baden-Württemberg andere Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten. Der geänderten Gaststättenverordnung zufolge beginnt die Sperrzeit täglich um 2 Uhr nachts, in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag um 3 Uhr. Sie endet jeweils um 6 Uhr morgens. Diese Regelung ist im Heidelberger Stadtgebiet - mit Ausnahme der Altstadt - gültig.

Für die Heidelberger Altstadt hat der Gemeinderat am 21. Dezember durch Rechtsverordnung eine besondere Sperrzeitregelung erlassen. Diese Rechtsverordnung ist am 28. Dezember in Kraft getreten und bis 15. März 2001 befristet. Wie die Sperrzeitregelung danach in der Altstadt gehandhabt werden soll, wird der Gemeinderat bis dahin entscheiden. Zunächst soll das Thema aber im Bezirksbeirat Altstadt diskutiert werden.

Die städtische Rechtsverordnung setzt den Beginn der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten in der Altstadt auf 1 Uhr fest. Damit bleibt es in der Heidelberger Altstadt mit Rücksicht auf die Anwohner/innen bei der bisherigen Regelung. Denn immerhin weist die Altstadt im Vergleich mit anderen Stadtteilen die höchste Zahl an Gaststätten auf. Sperrzeitverkürzungen für einzelne Gaststätten, von denen keine nennenswerten Störungen ausgehen, werden auch für Gaststätten in der Altstadt wie bisher vom Amt für öffentliche Ordnung erteilt. Um die Wirte der Altstadt nicht gegenüber den Gaststättenbetreibern in den anderen Stadtteilen zu benachteiligen, werden die Gebühren für einzelne Sperrzeitverkürzungen herabgesetzt.

Die landesweite Aufhebung der Sperrzeit an Silvester gilt in der Gesamtstadt, also auch in der Altstadt.


Moslem-Gemeinde unterstützt Silvester-Putz
Die Heidelberger Moslem-Gemeinde unterstützt das Amt für Abfallwirtschaft mit einer Putz-Aktion nach Silvester. Nach dem Morgengebet werden einige Mitglieder am Neujahrstag ab 8 Uhr den Platz "Rohrbach Markt" reinigen.

Gehwegreinigung
Damit dem Anspruch der Heidelberger Bürger/innen an eine saubere Stadt künftig noch besser Rechnung getragen wird, hat der Heidelberger Gemeinderat Ende Dezember beschlossen, die Reinigung der Gehwege in bestimmten, stark frequentierten Straßen künftig vom Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung durchführen zu lassen. Für die Anlieger dieser Straßen entfällt damit zum 1. Januar die Reinigungspflicht. Schnee und Eis müssen weiterhin die Grundstückseigentümer oder Besitzer räumen. Die Gebührenbescheide für die Gehwegreinigung werden im zweiten Quartal 2001 versandt. Die betroffenen Anwohner/innen werden dieser Tage schriftlich vom Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung benachrichtigt. Fragen zur Gehwegreinigung beantworten Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter Telefon 58 29 37 oder 58 29 66.

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Stand: 28. Dezember  2000