Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
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28. Juni 2001

Alte Brücke wird saniert
Die Karl-Theodor-Brücke, weltweit besser bekannt als die "Alte Brücke", muss saniert werden. Den Auftrag für den ersten Bauabschnitt der Sanierungsarbeiten, die am 21. August beginnen und rund ein Jahr dauern, vergab der Bauausschuss jetzt einstimmig an die Rastatter Firma Reif zum Angebotspreis von 1.563.000 Mark. Die einzige Heidelberger Firma, die sich an der Ausschreibung beteiligte, wollte nahezu die dreifache Summe. Erfreuliches Ergebnis der Ausschreibung: die Baukosten fallen um rund 800.000 Mark niedriger aus als erwartet. Während der Bauzeit muss die Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Für Fußgänger und Radfahrer bleibt sie passierbar.

Energiespar-Contracting für das Hölderlin-Gymnasium
Der Bauausschuss stimmte dem Abschluss eines Energiespar-Contractingvertrages mit der Bieter- und Arbeitsgemeinschaft SWH / Ingenieurbüro Luxenburger zur energetischen Sanierung des Hölderlin-Gymnasiums über eine Laufzeit von zehn Jahren ohne Gegenstimmen zu. Durch die Erneuerung der Anlagen und eine optimierte Steuerungstechnik werden jährliche Einsparungen von rund 23.500 Mark sowie eine Verminderung der CO2-Emissionen um 62 Tonnen pro Jahr erwartet.

Fahrradaktion am Hauptbahnhof
Die Anzahl von herrenlosen, teilweise nicht mehr gebrauchsfähigen Fahrrädern vor dem Heidelberger Hauptbahnhof hat wieder zugenommen. Sowohl "Schrottfahrräder" als auch noch gebrauchsfähige Fahrräder, die außerhalb der vorhandenen Abstellanlagen herumstehen, sind zum einen nicht gerade ein Aushängeschild für die Stadt Heidelberg, vor allem aber versperren sie den Fußgängern den Weg.

Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Heidelberg führt daher gemeinsam mit den Heidelberger Diensten am Mittwoch, 25. Juli 2001, wieder eine Aufräumaktion durch. Soweit es möglich ist, werden dann auch verbotswidrig abgestellte Fahrräder in die vorhandenen Fahrradständer gebracht.


Hunde sollten auch im Wald an die Leine
Stadt Heidelberg und Jagdgenossenschaft Heidelberg bitten Hundehalter, ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Wald laufen zu lassen - Mehrere Waldtiere kamen im vergangenen Jahr zu Tode


Der jüngste Fall ereignete sich vor wenigen Wochen in Ziegelhausen: Dort fand ein Jagdpächter Spuren eines verletzten Rehs, das Augenzeugenberichten zufolge offensichtlich von einem wildernden Hund angegriffen worden war. Kein Einzelfall im Heidelberger Wald: "Uns erreichen immer wieder Anrufe von Jagdpächtern und Waldspaziergängern, die Tiere entdeckt haben, die ganz offensichtlich von Hunden gerissen wurden", berichtet Michael Schwarz, Leiter des Landschaftsamtes der Stadt Heidelberg, das auch gleichzeitig Geschäftsstelle der Kreisjagdbehörde ist.

Das Problem: In Baden-Württemberg gilt im Wald kein Leinenzwang, Hundehalter dürfen ihre Vierbeiner frei laufen lassen. Wer seinen Hund allerdings nicht unter Kontrolle hat, richtet damit oftmals großen Schaden an. Allein im vergangenen Jahr kamen mehrere Waldtiere durch wildernde Hunde zu Tode. "Hundehalter sollten sich bewusst machen, dass sie damit eine Anzeige riskieren", betont Michael Schwarz. Laut Landesjagdgesetz handeln Hundehalter nämlich ordnungswidrig, wenn sie vorsätzlich oder auch nur fahrlässig ihre Tiere ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen außer Sicht- und Reichweite entkommen lassen. Geahndet werden solche Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 10.000 Mark Strafe. Grundsätzlich haben Jagdpächter sogar das Recht, wildernde Hunde zu töten.

Die Stadt Heidelberg und die Jagdgenossenschaft appellieren deshalb noch einmal dringen an alle Hundehalter, ihre Vierbeiner beim Waldspaziergang stets in Reichweite und - wenn nötig - möglichst auch an der Leine zu halten. Michael Schwarz: "Hier ist mehr denn je gegenseitige Rücksichtnahme gefragt - den Waldtieren zuliebe!".


Außenbestuhlung in der Altstadt soll nicht vereinheitlicht werden
OB Weber: "Beirat zur Gesamtanlagenschutzsatzung fordert qualitätvolle Außenbestuhlung" - Anpassung bis 2003


Meldungen, denen zufolge die Außenbestuhlung der Heidelberger Kneipen und Gaststätten vereinheitlicht werden soll, hat Oberbürgermeisterin Beate Weber jetzt energisch zurückgewiesen: "Von Vereinheitlichung kann keine Rede sein. Den Empfehlungen des Beirates zur Gesamtanlagenschutzsatzung entsprechend, sollen im Bereich der Altstadt lediglich solche Möbel ausgeschlossen werden, die mit den Vorstellungen des Denkmalschutzes nicht vereinbar sind - dazu gehören unter anderem Kunststoffmöbel, Bierzeltgarnituren und grelle oder neonfarbige Tischdecken."

Neu ist die Diskussion um die Außenbestuhlung übrigens keineswegs: Bereits im November 1999 hatte der "Beirat zur Gesamtanlagenschutzsatzung", dem Vetreter aus Bauhandwerk, Handel, Bürgerschaft, Universität und zwei Architekten angehören, Empfehlungen zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines harmonischen Stadtbildes auf öffentlichen Straßen und Plätzen ausgesprochen. Danach sollten "die rechtlichen Möglichkeiten zur Einschränkung/Reduzierung der Anzahl der Außenbewirtschaftungen ausgeschöpft" und auf eine qualitätvolle Ausgestaltung der Außenbewirtschaftung geachtet werden. "Die Einrichtungsgegenstände", so die Empfehlung des Beirates, "dürfen einzeln und in ihrer Gesamtheit hinsichtlich Form, Größe, Werkstoff und Farbe das Erscheinungsbild der sie umgebenden baulichen Anlagen und das Straßenbild nicht beeinträchtigen sowie deren historischen, künstlerischen und städtebaulichen Charakter stören." Konkret heißt das, dass

1.) Tische und Stühle im Kunststoff-Monoblocksystem,
2.) Kunststoffstühle und -tische,
3.) Bierzeltgarnituren,
4.) Garnituren in Metallglanz,
5.) auffallend grelle (Neon-)Farben inklusive Tischdecken,
6.) Zelte oder Partyzeltlinge,
7.) Stehtische und Barhocker,
8.) Schirme mit Kunststoffbespannung und
9.) Einzäunungen

nicht mehr möglich sein sollen. Mit Beginn der Saison 2003 soll die Möblierung den Anforderungen der Gesamtanlagenschutzsatzung angepasst werden. Um die Gastwirte bei ohnehin notwendigen Neuanschaffungen vor Fehlinvestitionen zu bewahren, hat sie die Stadt bereits zweimal (Februar 2000 und Januar 2001) schriftlich auf die Empfehlung des Beirats hingewiesen und auch den Hotel- und Gaststättenverband informiert.

Auch der Gemeinderat hat sich bereits bei der Novellierung der "Richtlinien für Außenbewirtschaftungen" im Jahr 1995 in Sachen Außenbestuhlung deutlich geäußert. Den Richtlinien zufolge können Sondernutzugnserlaubnisse nicht erteilt werden, "wenn dadurch eine Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbildes entsteht". Gegebenenfalls, so der Gemeinderat, sei dies durch Auflagen sicherzustellen.


Zum RNZ-Artikel "Stadt will Gebühren im Einzelhandel erhöhen" vom 27.06. 2001
Stadt passt Gebührenrahmen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen an
OB Weber: Sondernutzungsgebühren wurden seit 1996 nicht erhöht - Städtevergleich zeigt Heidelberg in der Gebührentabelle bisher weit hinten

Die Stadt Heidelberg passt ihren Gebührenrahmen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen dem anderer Städte an. Der Gemeinderat entscheidet heute über die Änderung der bisher geltenden Satzung.

Entschieden werden soll dabei nicht über eine konkrete Erhöhung einzelner Gebühren, sondern lediglich über die Änderung des Gebührenrahmens. Darauf hat Oberbürgermeisterin Beate Weber im Vorfeld der heutigen Gemeinderatssitzung noch einmal hingewiesen.

Seit 1996 hat die Stadt Heidelberg die Gebühren im Bereich der gewerblichen Sondernutzungen nicht erhöht. Eine Umfrage bei anderen Städten in Baden-Württemberg ergab, dass der Gebührenrahmen in Heidelberg (bisher 20 bis 300 Mark) im Vergleich zu den Städten Karlsruhe (30 bis 500 Mark), Heilbronn (100 bis 400 Mark) und Ulm (100 bis 1200 Mark) niedriger lag. OB Weber: "Unsere neue Regelung ist jetzt mit anderen Städten in Baden-Württemberg vergleichbar."

Keine Rede kann davon sein, dass die Gebühren allgemein um 150 Prozent angehoben würden. Wenn die untere Grenze des Gebührenrahmens von bisher 20 auf künftig 50 Mark angehoben wird, so liegt das daran, dass Gebühren unter 50 Mark in diesem Bereich schon lange nicht mehr festgesetzt wurden. Die Obergrenze liegt künftig bei 500 Mark.

Im Regelfall wurde bisher eine Gebühr von 220 Mark je Quadratmeter pro Jahr erhoben. Jetzt ist eine Erhöhung auf 270 Mark angestrebt, was einen Anstieg von 23 Prozent bedeutet.

Keine Erhöhung der Gebühren ist derzeit bei den traditionellen Straßenfesten wie beipielsweise dem Heidelberger Herbst vorgesehen.

Was die privaten Großveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen anbelangt, war der bisherige Gebührenrahmen von 10 bis 50 Mark allerdings unangemessen. Hier konnten bislang nicht mehr als 50 Mark für die Nutzung eines auch großen öffentlichen Platzes festgesetzt werden. Das war - im Vergleich zu den Umsätzen der Veranstalter einerseits und den Folgekosten beispielsweise durch Platzreinigung andererseits - unangemessen.


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Stand: 28. Juni 2001