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27. September 1999

Briefwahl jetzt beantragen

Wer bei der Gemeinderats- und Ausländerratswahl am 24. Oktober verhindert ist, sollte jetzt Briefwahlunterlagen anfordern
 

 

 Am Wahltag verreist oder aus anderen Gründen verhindert? Wer bei der Gemeinderats- und Ausländerratswahl am 24. Oktober nicht die Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann jetzt Briefwahlunterlagen anfordern.

Bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg sind für beide Wahlen Briefwahlunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Wahl kann dann dort auch direkt erledigt werden. Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können entweder mit der Wahlbenachrichtigungskarte (die bis 3. Oktober zugestellt wird), als formloser schriftlicher Antrag per Fax oder persönlich im Bürgeramt gestellt werden. Telefonisch können die Unterlagen nicht beantragt werden.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt oder amtlich überbracht. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen durch einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig durch die Post oder amtlich überbracht werden können.

Wer sich für Briefwahl entschieden hat, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen Wahlumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen; außerdem sind auf dem Wahlschein die vorgedruckte Versicherung an Eides statt (Gemeinderatswahl) bzw. die Erklärungen nach § 4 Abs. 3 der Satzung zur Errichtung eines Ausländerrates und zur Briefwahl (Ausländerratswahl) zu unterzeichnen. Den Wahlumschlag sowie den unterschriebenen Wahlschein steckt man dann in den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief durch die Post oder auf andere Weise an die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg. Natürlich kann der Wahlbrief auch persönlich bei der Wahldienststelle oder in den Bürgerämtern abgegeben werden. Ausländische Unionsbürger/innen sollten bei Teilnahme an der Briefwahl für beide Wahlen auf die inhaltlich und farblich unterschiedlich gestalteten Briefwahlunterlagen achten, um Verwechslungen der Unterlagen zu vermeiden.

Wer behindert ist, kann sich bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen einer Hilfsperson bedienen, die auch bei der Stimmabgabe behilflich sein kann. Die Hilfsperson muss dann auf dem Wahlschein die eidesstattliche Versicherung bzw. die Erklärungen unterzeichnen. Hierbei erklärt die Hilfsperson, dass die Stimmabgabe nach dem erklärten Willen des Wählers/der Wählerin erfolgt ist.
Übrigens: Rückkehrer, also Personen, die ihr Bürgerrecht durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr Bürger/innen, müssen aber ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis bis spätestens 3. Oktober 1999 schriftlich beantragen. Die Rückkehrer-Regelung gilt auch für die Ausländerratswahl.
Noch Fragen zur Wahl? Die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg in der Bergheimer Str. 69 gibt gerne Auskunft: Telefon (06221) 58 42 22, Fax (06221) 58 49 15. Infos zur Gemeinderats- und zur Ausländerratswahl gibt’s auch im Internet unter www.heidelberg.de/wahl.

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Stand: 27. September 1999