Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Tel. (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: Oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 26. Oktober 2000 | |
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Neue Kreisverkehre in Heidelberg | |
Es geht rund in Heidelberg: Fünf neue Kreisverkehre bereichern künftig das Straßenbild. Nach den guten Erfahrungen mit den beiden provisorischen "kleinen Kreisverkehren" (Außendurchmesser zwischen 26 und 35 Metern) in der Haberstraße/Hertzstraße und Haberstraße/Tullastraße in Rohrbach-Süd, ist das Tiefbauamt der Stadt nun dabei, den beiden Kreiseln eine endgültige bauliche Gestalt zu geben. Wegen der Umbauten sind im November dort einige Umleitungen erforderlich. Ganz neue sogenannte "Minikreisverkehre" (Kreisaußendurchmesser unter 26 Metern) mit geringem baulichem Aufwand entstehen in Rohrbach an den Kreuzungen Heinrich-Fuchs-Straße/Fabrikstraße und Freiburger Straße/Kolbenzeil. Auf dem Boxberg wird am Knoten Boxbergring/Zur Forstquelle ebenfalls ein Minikreisverkehr eingerichtet. In Vorbereitung für das kommende Jahr sind Umbauten an den Kreuzungen oder Einmündungen Erlenweg/Max-Josef-Straße, Englerstraße/Tullastraße, Mannheimer Straße/Ludwig-Guttmann-Straße, Pleikartsförster Straße/Schwarzwaldstraße und Mönchhofstraße/Quinkestraße. Diese sind im Haushaltsplan für 2001 angemeldet und sollen, wenn der Gemeinderat die Mittel bereitstellt, zügig verwirklicht werden. Ein umfassendes Kreisverkehrsprogramm, das dem Gemeinderat Prioritäten für die Folgejahre vorschlägt, wird in Kürze vorgelegt. Kreisverkehre haben sich in Ländern wie England, Frankreich, Australien und Schweden in den vergangenen Jahren bestens bewährt, weil sie eine hohe Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit verbinden. Die Unfallzahlen an solchen Kreuzungen gingen teilweise dramatisch um bis zu 90 Prozent zurück. Auch in Deutschland hat das Interesse an Kreisverkehrsplätzen zugenommen. Verkehrssicherheit, ein guter Verkehrsfluss und ein besseres Miteinander der Verkehrsteilnehmer sprechen ebenso für diesen Trend wie die oft günstige stadtgestalterische Einpassung eines Kreisverkehrs in sein Umfeld und ihre Geschwindigkeit bremsende Wirkung (Verkehrsberuhigung). | |
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Sanierung der Heiligenbergschule | |
Die Dächer und Fassaden der Heiligenbergschule werden mit einem Gesamtaufwand von über vier Millionen Mark saniert. Der Bauausschuss vergab in seiner Sitzung am 24. Oktober 2000 die als erster Bauabschnitt vorgesehenen Fenster- und Verglasungsarbeiten einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Schillinger aus Oberwolfach zum Angebotspreis von 529.000 Mark. | |
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Generalsanierung der Internationalen Gesamtschule Heidelberg (IGH) | |
Zur Durchführung des ersten Bauabschnittes der Generalsanierung der IGH, der mit Kosten von insgesamt 2,1 Millionen Mark veranschlagt ist, stimmte der Bauausschuss einstimmig der Vergabe der Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten an die Firma Essenpreis Holzbau und Bedachungen aus Östringen zum Angebotspreis von 794.000 Mark zu. Die rund 3.000 Quadratmeter große zu erneuernde Dachfläche soll begrünt werden. | |
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Kehler Weg wird beleuchtet | |
Der Kehler Weg in Rohrbach wird von Fußgängern und Radfahrern - insbesondere auch von vielen Kindern - als Verbindung zur Reithalle und zum Einkaufszentrum Rohrbach Süd genutzt, wie Erster Bürgermeister Prof. Dr. Raban von der Malsburg im Bauausschuss erläuterte. Einstimmig folgte der Ausschuss der Empfehlung der Verwaltung und des Bezirksbeirates Rohrbach und stimmte der Beleuchtung des Kehler Weges von Dohlweg bis Hertzstraße mit zusätzlicher Anbindung der Reithalle zu. | |
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Baumarkt in Wieblingen | |
Zwei im Stadtgebiet vertretene Baumärkte, die Firmen Bauhaus und Hornbach, haben Interesse bekundet, sich zwischen Rittel und Wieblinger Weg anzusiedeln. Im dortigen Gewerbegebiet stehen Grundstücke zum Verkauf, die zum Bau eines Baumarktes geeignet erscheinen. Der Bauausschuss stimmte der Ansiedlung eines Baumarktes einstimmig (bei einer Enthaltung) im Grundsatz zu. Er beauftragte die Verwaltung, unverzüglich die Bezirksbeiräte zu informieren und eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes vorzubereiten. | |
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