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24. September 2000

Oberbürgermeisterin Beate Weber fordert Nachbesserungen bei der geplanten Novellierung der Straßenverkehrsordnung zu Tempo-30-Zonen
  In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt hat Oberbürgermeisterin Beate Weber sich dafür eingesetzt, die Einrichtung von Tempo-30-Zonen möglichst schnell neu zu regeln. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Kommunen künftig größere Spielräume bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen haben sollten. Allerdings sollten einige geplante Maßnahmen noch einmal daraufhin überprüft werden, ob sie das anvisierte Ziel wirklich erreichen können. Falls die Neuregelung wie geplant in Kraft trete, so die Oberbürgermeisterin, "würde dies für viele Städte und Gemeinden einen Rückfall in bereits überwunden geglaubte Zeiten bedeuten. Nicht nur für Heidelberg würde dann nämlich gelten, dass viele Tempo-30-Zonen nicht erhalten werden könnten. Und das nach teilweise mehr als eineinhalb Jahrzehnten positiver Erfahrungen, bei großer Akzeptanz in der Bevölkerung und einem - auch in den Unfallzahlen sichtbaren - merklichen Zugewinn für die Verkehrssicherheit. Die daneben noch weiter bestehende Möglichkeit der Einrichtung von Streckenverboten würde die mit der Reduzierung der 30er Zonen einhergehenden Nachteile nicht ausgleichen können."

Oberbürgermeisterin Weber spricht sich insbesondere dagegen aus, dass für die Anordnung von Tempo 30 grundsätzlich die Vorfahrtsregelung "rechts vor links", das Fehlen von Ampeln, Fahrbahnmarkierungen und Leitlinien sowie das Fehlen von benutzungspflichtigen Radwegen verlangt werden soll. "Warum sollen beispielsweise vor einer Schule oder einem Kindergarten 50 km/h gefahren werden dürfen, wenn zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der Kinder eine signalisierte Fußgängerfurt angelegt ist?", fragt die Oberbürgermeisterin.

Sollte die Bundesregierung dennoch an der Neuregelung in der bisher vorgesehenen Form festhalten wollen, müsse zumindest eine "Altfallregelung" in die Bestimmungen aufgenommen werden, um den vielen Kommunen, die wie Heidelberg über langjährige positive Erfahrungen mit der bisherigen Regelung verfügen, die Beibehaltung bestehender Tempo-30-Zonen zu ermöglichen.

Das Schreiben, von dem Bundesumweltminister Jürgen Trittin, der Deutsche Städtetag sowie die Heidelberger Bundestagsabgeordneten Durchschriften erhielten, nachstehend im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundesminister Klimmt,
für das o. g. Schreiben, die Antwort auf meinen Brief vom 28. 06. 2000, danke ich Ihnen.
Sie haben mir mitteilen lassen, dass Städte und Gemeinden künftig größere Spielräume bei der Anordnung von Tempo 30-Zonen in geschlossenen Ortschaften haben sollen. Dies würde ich nachdrücklich begrüßen. Die Entwicklung in den Kommunen und auch ganz speziell unsere Erfahrungen in Heidelberg mit der Tempo 30-Regelung seit Mitte der 80er Jahre haben gezeigt, wie wichtig es ist, der in ihrer positiven Wirkung auf Verkehrssicherheit und Umwelt unstrittigen Senkung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit eine bessere rechtliche Basis zu geben. Wenn die Autofahrerinnen und Autofahrer abseits der Hauptverkehrsstraßen künftig grundsätzlich mit der Anordnung von geschwindigkeitsreduzierten Zonen rechnen müssen, ist dies ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Wenn ich allerdings lese, welche weiteren Maßnahmen vorgesehen sind, habe ich Zweifel daran, ob das anvisierte Ziel erreicht werden kann. Mehr noch: Sollte das, was in den mittleren beiden Absätzen der Seite 2 des Schreibens Ihres Hauses beschrieben ist, wirklich Gegenstand der Neuregelung werden, würde dies für viele Städte und Gemeinden einen Rückfall in bereits überwunden geglaubte Zeiten bedeuten. Nicht nur für Heidelberg würde dann nämlich gelten, dass viele Tempo 30 nicht erhalten werden könnten. Und das nach teilweise mehr als 1 ½ Jahrzehnten positiver Erfahrungen mit der Regelung, bei großer Akzeptanz in der Bevölkerung und einem - auch in den Unfallzahlen sichtbaren - merklichen Zugewinn für die Verkehrssicherheit. Die daneben noch weiter bestehende Möglichkeit der Einrichtung von Streckenverboten würde die mit der Reduzierung der 30er Zonen einhergehenden Nachteile nicht ausgleichen können.

Es wäre enttäuschend, wenn die jahrzehntelangen Bemühungen des Deutschen Städtetags als einzigen Erfolg eine Lockerung bei den Anforderungen an das "Zonen-Bewusstsein" und einen Verzicht auf die Notwendigkeit baulicher Maßnahmen zum Ergebnis hätten. Über diese beiden Gesichtspunkte hinaus würden nämlich die Voraussetzungen für die Anordnung einer Tempo 30-Zone gerade nicht erleichtert werden.

Besonders ärgerlich wäre es, wenn es bei der apodiktischen Formulierung bliebe, dass bei Anordnung einer Tempo 30-Zone "grundsätzlich die Vorfahrtsregelung rechts vor links, das ausnahmslose Fehlen von Lichtzeichenanlagen, Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien sowie benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen" vorausgesetzt würde. Warum sollen beispielsweise vor einer Schule oder einem Kindergarten 50 km/h gefahren werden dürfen, wenn zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der Kinder eine signalisierte Fußgängerfurt angelegt ist? Wie soll ich erkennen, dass "der Einfluss der Kommunen auf die konkrete Entscheidung über die Anordnung einer Zone gestärkt" ist, wenn jedes der oben zitierten Merkmale uns das Instrument der Geschwindigkeitsreduzierung aus der Hand nehmen würde.

Wenn dies aber alles doch so kommen soll, bitte ich darum, zumindest eine "Altfallregelung" in die Bestimmungen aufzunehmen. Wenn eine Stadt bei Inkrafttreten der StVO-Novellierung schon über einen längeren Zeitraum hinweg Erfahrungen mit 30er Zonen gemacht hat, sollte ihr ein Abweichen von den für die Neuerrichtung geltenden Vorschriften und damit das Beibehalten der bisherigen Regelungen ermöglicht werden. Das Beispiel der "Schulampel" in der 30er-Zone macht dies vielleicht anschaulich.

Sie werden nach alldem verstehen, sehr geehrter Herr Bundesminister, dass ich alles versuchen werde, um zu erreichen, dass die beabsichtigten Regelungen den Städten und Gemeinden die Spielräume eröffnen, die der Deutsche Städtetag schon lange Zeit reklamiert und die - wenigstens annähernd - dem Geist der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung entsprechen. Eine Durchschrift dieses Schreibens werde ich deshalb sowohl dem Städtetag als auch den Heidelberger Bundestagsabgeordneten sowie dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zuleiten.

Mit freundlichen Grüßen - Beate Weber, Oberbürgermeisterin"


100 kunstvoll bemalte Fächer zur Kumamoto-Woche
  100 kunstvoll bemalte, so genannte Haiku-Fächer, sind im Rahmen der Heidelberger Kumamoto-Woche von Montag, 25. September, bis Dienstag, 3. Oktober, im Schaufenster des Kaufhofs in der Hauptstraße ausgestellt. Teilnehmer/innen der Jugendkunstschule haben die unbemalten Fächer aus Kumamoto mit "Haikus", einer kurzen japanischen Gedichtform, beschriftet und illustriert. Ein Haiku, ein Vers des Augenblicks, besteht aus 17 Silben, die in drei Zeilen zu fünf, sieben und nochmals fünf Silben gegliedert sind und sich nicht reimen müssen. Im Anschluss an die Kumamoto-Woche nehmen die japanischen Gäste die Fächer wieder mit zurück nach Kumamoto. Dort werden sie bei einem Haiku-Wettbewerb zu sehen sein.

Schadstoffmobil in Schlierbach
  Schadstoffhaltige Abfälle sollten nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden. Mit dem Schadstoffmobil sammelt das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Heidelberg Schadstoffe direkt in den Stadtteilen, um den Bürgerinnen und Bürgern die korrekte Entsorgung zu erleichtern und ihnen den Weg zu den Recyclinghöfen zu ersparen. Am Freitag, 29. September, steht das Schadstoffmobil zwischen 14 und 16 Uhr in Schlierbach an der Grundschule. Fachkundige Mitarbeiter/innen nehmen die Schadstoffe entgegen.

"Zwei Welten" im Bürgerhaus Emmertsgrund
  Unter dem Titel "Zwei Welten" zeigt das Bürgerhaus Emmertsgrund, Forum 1, vom 29. September bis 31. Oktober Acrylgemälde auf Leinwand von Gerardo de Gioa und Metallskulpturen von Georg Görtz. Eröffnet wird die Ausstellung im Bürgerhaus am Freitag, 29. September, um 19 Uhr. Alle Kunstinteressierten sind herzlich eingeladen. Im Anschluss an die Vernissage können die Kunstwerke noch bis zum 31. Oktober montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr im Bürgerhaus besichtigt werden.

Wassergymnastik für Schwangere
  Im Hallenbad Hasenleiser in der Baden-Badener-Straße bietet das Sport- und Bäderamt der Stadt Heidelberg ab Freitag, den 29. September, einen Wassergymnastik-Kurs für Schwangere an. Der zehnstündige Kurs findet jeweils freitags von 16.45 bis 17.45 statt und kostet 110 Mark. Weitere Informationen zum Kurs gibt das Sport- und Bäderamt montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 40 31 10/ 11 und nimmt auch die Anmeldungen entgegen.

Heidelberger Trinkwasser nicht belastet
  Nach Recherchen des ARD-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" ist in vielen Orten das Trinkwasser mit krebserregenden polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen belastet. Umweltbürgermeister Thomas Schaller hat daraufhin bei den Stadtwerken Heidelberg AG, dem Gesundheitsamt Heidelberg und beim Umweltamt der Stadt Heidelberg nachgefragt. Das Ergebnis ist für alle Heidelbergerinnen und Heidelberger beruhigend:

Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Heidelberg AG wurde das Trinkwasser auf polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe untersucht. Dabei sind Trinkwasserproben, verteilt auf das gesamte Versorgungsgebiet, entnommen worden. Bei den Untersuchungen waren die Stoffe nicht nachweisbar oder lagen deutlich unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung (0,0002 Milligramm pro Liter). Auch der Grenzwert der neuen Trinkwasserverordnung (0,0001 Milligramm pro Liter), die sich zurzeit im Anhörungsverfahren befindet, wurde nicht überschritten. Auf der Basis dieser Ergebnisse wird von dem zuständigen Gesundheitsamt Rhein-Neckar eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen.


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Stand: 24. September  2000