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24. Mai 2000

Friedrich-Ebert-Anlage: Tempo 30
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund zweier Verurteilungen zu je 30,-- DM Bußgeld offensichtlich entschieden, den betroffenen Autofahrern Recht zu geben - nach einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Die Begründung liegt der Stadt noch nicht vor.

Es heißt: auf einer Ausfallstraße mit je zwei Fahrstreifen sei die Festlegung von 30 km/h ein absoluter Ausnahmefall.
De facto wird damit eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Unteren Verkehrsbehörde "Stadt Heidelberg" dadurch außer Kraft gesetzt, obwohl das für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der 30 km/h Anordnung zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe diese 1992 bestätigt hat und gemeinsam mit der Stadt die angekündigte Neuregelung der innerörtlichen Geschwindigkeiten durch die Bundesregierung erwartet, die für 2001 angekündigt ist.

Oberbürgermeisterin Beate Weber: "Ich bedauere diese Entscheidung außerordentlich, denn die Anordnung bez. der 30 km/h ist im vollen Bewusstsein der Ausnahmesituation in der Friedrich-Ebert-Anlage getroffen worden und auch deshalb nur in Ost-West-Richtung."

Diese zweispurige Fahrbahn erfüllt eine große Menge sehr unterschiedlicher Aufgaben:
3 Schulen mit Hunderten von Kindern und Jugendlichen liegen an dieser Seite der Straße, die diese zur Bushaltestelle überqueren müssen.
Die Straße ist beidseitig bewohnt, was für Einkaufswege aller südlichen Bewohner die Überquerung nötig macht.
Überall befinden sich Geschäfte, dazu eine Tiefgarageneinfahrt und mehrere Einmündungen von Seitenstraßen und Zufahrten von etlichen Parkbuchten, was einen ständigen Anliefer- und Parksuchverkehr zur Folge hat.
Radfahrer müssen im Zentrum dieses Straßenzuges von der rechten Seite auf die linke in den Bereich der Parkbuchten überwechseln.
Da es vor der Einführung der 30 km/h zu fast 40 Unfällen im Jahr kam und diese Zahl auf ca. 25 weniger gravierende zurückgegangen ist, gehe ich davon aus, dass das Tempolimit zu einer verbesserten Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geführt hat bei zeitlicher Mehrbelastung für Autofahrer.

Wir werden die Geschwindigkeitsbeschränkung jetzt notgedrungen aufheben und hoffen, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit nicht auf die früher üblichen 55 - 60 km/h anwächst. Ob wir durch andere Maßnahmen die Sicherheit in den Schulbereichen gewährleisten können, wird gegenwärtig geprüft.
Ein Brief an die Bundesregierung wird eine schnelle Entscheidung zugunsten von mehr Sicherheit auf innerörtlichen Straßen einfordern.


Schulverwaltungsamt zieht um
Das Schulverwaltungsamt ist ab Montag, 5. Juni, in den neuen Büroräumen in der Friedrich-Ebert-Anlage 50 unter der alten Telefonnummer zu erreichen. Wegen des Umzugs bleibt das Amt von Dienstag, 23. Mai, bis Freitag, 2. Juni, geschlossen.

40 Jahre bei der Stadt
Rita Audilet, Angestellte beim Stadtplanungsamt, kann auf eine 40-jährige Tätigkeit bei der Stadt Heidelberg zurückblicken und wurde aus Anlass dieses Jubiläums jetzt von Oberbürgermeisterin Beate Weber geehrt. Am 1. April 1960 begann Rita Audilet als Anlernling für den Beruf der Bürogehilfin und wurde nach der Ausbildung zunächst im Sekretariat des Ersten Bürgermeisters eingesetzt, wo sie nacheinander drei Amtsinhaber - Prof. Dr. Hagen, Bürgermeister Klemm und Dr. Korz - erlebte. Im August 1967 wechselte sie ins Sekretariat des Stadtplanungsamtes, dem sie als Sekretariats- und Schreibkraft bis heute treu geblieben ist. Die Oberbürgermeisterin überreichte der Dienstjubilarin die Ehrenurkunde der Landesregierung und dankte ihr im Namen der Stadt Heidelberg mit einem großen Blumenstrauß. Den Glückwünschen zum Dienstjubiläum schlossen sich der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Norbert Schweigert, und der Leiter des Personal- und Organisationsamtes, Ludwig Fischer, an.

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Stand: 24. Mai 2000