Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
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24. April 2001

Altstadt: Erst fragen, dann bauen
  Das Gesamtbild ist geschützt - Auch kleinere Veränderungen sind genehmigungspflichtig


Heidelbergs Weltruhm gründet nicht nur auf der mittelalterlich-barocken Architektur der Altstadt, sondern auch auf der einzigartigen Lage der Stadt und ihrer Umgebung. Um das außergewöhnliche Gesamtbild der Stadt zu erhalten und zu schützen, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg die Gesamtanlage "Alt Heidelberg" durch Satzung vom 14. Januar 1998 unter Denkmalschutz gestellt. Damit wurde die Basis für eine mögliche Aufnahme der Heidelberger Altstadt in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes geschaffen.

Gegenstand des Schutzes ist das vorhandene Erscheinungsbild der Altstadt von Heidelberg mit den umgebenden Hanglagen und dem Neckar. Der Schutz umfasst das nach außen wirkende Bild der Altstadt - wie es sich dem Betrachter von den Hängen des Neckartales aus bietet - und das innere Bild der durch die historische Bebauung geprägten Straßen und Plätze, sowie die Sichtbeziehung von der Altstadt auf die Hanglagen.

Wie das Baurechtsamt festgestellt hat, ist bislang kaum bekannt, dass der Geltungsbereich der Satzung nicht nur die Kernaltstadt einschließlich des Schlosses und der unteren Hänge des Königstuhls und des Gaisbergs umfasst, sondern auch das nördliche Neckarufer unterhalb des Oberen Philosophenweges beziehungsweise der Waldgrenze im östlichen Bereich.

Gegenstand der "Gesamtanlage" sind alle Gebäude, baulichen und sonstigen Anlagen, unbebauten Grundstücksflächen wie Straßen, Plätze, Wasserflächen und Parkanlagen, die sich innerhalb dieses Gebietes befinden.

Alle Maßnahmen, die beispielsweise an Gebäuden innerhalb der Gesamtanlage vorgenommen werden, sind genehmigungspflichtig, wenn das äußere Erscheinungsbild verändert, ein Objekt beseitigt oder errichtet wird. Eine Beeinträchtigung muss damit nicht verbunden sein. Auch Veränderungen vorübergehender Natur sowie Instandsetzungsmaßnahmen und Maßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des historischen Erscheinungsbildes der Gesamtanlage dienen, bedürfen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.

Genehmigungspflichtig sind somit nicht nur Veränderungen an der Dachdeckung und der Fassade (Türen, Fenster, Fensterläden, Verputz, Farbe) bestehender Gebäude oder das Anbringen von Jalousien, Markisen, Werbeanlagen, Außenbeleuchtungen, Antennen, Parabolspiegeln oder Solaranlagen, sondern auch Veränderungen an bestehenden Gartenhütten oder Veränderungen im Gelände in den Bereichen Ober und Unter Linsenbühl, Rothenbühl sowie Ober und Unter Lobenfeld.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg, Telefon 58-2550.


Schadstoffsammlungen im Mai
  Schadstoffhaltige Abfälle sollten nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden. Deswegen sammelt das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Heidelberg Schadstoffabfälle direkt in den Stadtteilen. Das Schadstoffmobil ist in der Zeit von 8 bis 14 Uhr wieder vor Ort am Donnerstag, 3. Mai, in der Altstadt (Universitätsplatz); am Mittwoch, 9. Mai, im Stadtteil Boxberg (Eichwald/Fasanenwäldchen); am Donnerstag, 10. Mai, im Emmertsgrund (in der Straße Im Emmertsgrund); am Mittwoch, 16. Mai, in Handschuhsheim (Tiefburgvorplatz); am Donnerstag, 17. Mai, in Kirchheim (Kerweplatz-Spinne); am Dienstag, 29. Mai, in Neuenheim (Marktplatz); und am Donnerstag, 31. Mai, im Pfaffengrund (Marktplatz).

Gedenken an die Opfer von Gurs
  Oberbürgermeisterin Beate Weber reist vom 28. bis 30. April mit einer offiziellen Delegation des Gemeinderates und der Jüdischen Kultusgemeinde ins südfranzösische Gurs, um dort der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken. Bei Gurs, im französischen Departement Basses-Pyrenées, lag der größte Deportiertenfriedhof deutscher Juden in Südfrankreich. Von den 20.000 Männern und Frauen - darunter 5617 aus Baden und mehrere Tausend aus der Pfalz - die im Oktober 1940 in diese Gegend gebracht worden sind, wurden 1276 dort begraben. Mehr als ein Drittel der 282 Heidelberger Juden, die die Nazis nach Gurs deportiert hatten, fanden hier oder in den Vernichtungslagern des Ostens den Tod. Jeweils am letzten Sonntag im April, am französischen "Tag der Deportierten", findet auf dem Deportiertenfriedhof in Gurs eine Gedenkfeier statt, bei der ein Vertreter der badischen Städte sowie Vertreter des Oberrates der Israeliten Badens, des Generalkonsulates der BRD in Bordeaux und der Gemeinde Gurs als äußeres Zeichen des Gedenkens Blumengebinde am Mahnmal niederlegen. In diesem Jahr wird Oberbürgermeisterin Beate Weber diese Aufgabe wahrnehmen.

Noch Plätze frei
  Das Sport- und Bäderamt der Stadt Heidelberg bietet wieder Aquajogging-Kurse an. Freie Plätze gibt es noch für Fortgeschrittene freitags ab 17.30 Uhr im Hallenbad Darmstädter-Hof-Centrum sowie für Anfänger und Fortgeschrittene dienstags ab 18.30 Uhr im Hallenbad Köpfel. Information und Anmeldung unter Telefon 40 31 10.

Haupt- und Finanzausschuss tagt
Der Haupt- und Finanzausschuss tagt wieder am
am Mittwoch, 2. Mai 2001, um 16 Uhr
im Kleinen Rathaussaal, Zimmer 114, Marktplatz 10.
  Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen folgende Punkte:

1. Internationales Frauenzentrum Heidelberg e. V.

2. Frauennotruf gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e. V.

3. "Haus Cajeth", Haspelgasse 12
- Erhöhung der Maßnahmekosten
- Genehmigung überplanmäßiger Mittel


Spielplatz Müllenberg wieder geöffnet
  Die umfangreichen Arbeiten zur Hangsicherung am Kinderspielplatz Müllenberg im Stadtteil Rohrbach sind beendet. Der Spielbereich wurde überarbeitet und steht den Kindern ab sofort wieder zur Verfügung.

Im Kühlen Grund in Rohrbach wurden früher in verschiedenen Steinbrüchen Sandsteine gewonnen. In dem unteren Steinbruch wurde 1973 der Spielplatz Müllenberg neben dem damals noch offenen Bachlauf angelegt. Zur Sicherung des Steinbruchs wurde eine Trockenmauer errichtet. Die übrige Steinbruchwand besteht teilweise aus stabilem Fels, natürlichem Hangschutt oder Abraum vom höher gelegenen Steinbruch.

Mitte letzten Jahres lösten sich mehrere Steine aus der zehn bis zwölf Meter hohen Steinbruchwand und durchbrachen den vorhandenen Schutzzaun. Aus diesem Grund wurde der Spielplatz sofort geschlossen und ein Sanierungskonzept erarbeitet. Dieses sah vor, die Trockenmauer zu befestigen, den Hang zu sichern und den bestehenden Einfriedigungszaun so zu verstärken, dass herabrollendes Gestein aufgefangen werden kann bevor es die spielenden Kinder gefährdet.

In einem ersten Schritt wurde die 50 Quadratmeter große Trockenmauer überarbeitet. Fehlende Steine wurden ergänzt und die Mauer stabilisiert. Anschließend errichtete man einen 17 Meter langen und 1,5 Meter hohen Schutzzaun am Fuß der Steinbruchwand, der sicherstellt, dass Geröll und Hangschutt nicht mehr den Spielbereich gefährden. Die Hangseite des Spielplatzes wurde zusätzlich mit einem fast zwei Meter hohen Maschendrahtzaun geschlossen.

Die Wiedereröffnung des Spielplatzes war ursprünglich für Mitte März vorgesehen. Aufgrund der umfangreichen Überarbeitung der Belagsfläche entschloss sich das Landschaftsamt - im Vorgriff auf die Haushaltsanmeldung 2002 - die Flächen für die ergänzenden Spielangebote bereits bei den jetzigen Belagsarbeiten herzustellen. Zusätzlich wurden die Wünsche des Bezirksbeirates aufgenommen und die Spielgeräte überarbeitet. In diesem Jahr ist zudem vorgesehen, die noch offene Seite des Spielplatzes mit einem ein Meter hohen Zaun zu schließen.

Die Kosten der Gesamtmaßnahme betrugen rund 55.000 Mark.


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Stand: 24. April 2001