Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

23. August 2002

Brückenstraße aktuell
In der Woche vom 26. bis zum 30. August 2002 finden in der Brückenstraße folgende Bauarbeiten statt:
  • Verlegen der Gas- und Wasserleitung auf der Ostseite im ersten Bauabschnitt von der Brückenkopfstraße bis zur Ladenburger Straße.
  • Verlegen der Gas- und Wasserleitung auf der Ostseite im zweiten Bauabschnitt von der Ladenburger Straße bis zur Schröderstraße.
  • Verlegen der Gas- und Wasserleitung auf der Ostseite und Vorarbeiten für die Pflasterung auf der Westseite und am Mönchhofplatz im dritten Bauabschnitt von der Schröderstraße bis zum Mönchhofplatz.

Parkplatzreservierung bei Umzügen
Bei einem Umzug sollte der Umzugswagen möglichst direkt vor der jeweiligen Haustür stehen. Um sich einen Parkplatz direkt vor dem Haus zu sichern, kommen manche Bürgerinnen und Bürger auf sehr abenteuerliche Ideen. So werden Stühle, Mülleimer und ähnliches auf die Fahrbahn oder den Gehweg gestellt. Dies ist jedoch nicht erlaubt und kann schlimmstenfalls rechtliche Folgen haben. Zum einen wird damit gegen das Straßengesetz (unerlaubte Sondernutzung) und die Straßenverkehrsordnung (Verbot von Hindernissen auf der Straße) verstoßen. Zum anderen haftet bei einem dadurch verursachten Unfall derjenige, der die Hindernisse aufgestellt hat, in vollem Umfang.

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass es hier eine bessere, völlig legale Lösung gibt: Wer eine Genehmigung des Amtes für öffentliche Ordnung einholt, darf sich den benötigten Platz mit Verkehrszeichen (Halteverbot) reservieren. Falls die Umzugsfirma keine entsprechenden Schilder hat, stellt die Stadt Heidelberg diese gern gegen eine kleine Gebühr auf. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Verkehrsabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung, Telefon 58-1709, 58-17 54 und 58-1756.


Kein Grillen und offenes Feuer auf der Neckarwiese
Stadt Heidelberg appelliert an die Nutzerinnen und Nutzer zur Rücksichtnahme gegenüber Erholungssuchenden, Anwohnern und Natur

Das Neckarvorland, das sich von der Ernst-Walz-Brücke im Westen bis zum Haarlassweg im Osten erstreckt, lockt insbesondere in den Sommermonaten zahlreiche Erholungssuchende an. Dabei stoßen sich die Freizeitaktivitäten der Nutzerinnen und Nutzer häufig mit den Wünschen der Anwohner/innen nach Ruhe. Auch der Rasenbelag der Neckarwiese ist oft hohen Belastungen ausgesetzt.

Ein Problemfall ist in diesem Zusammenhang das Grillen auf der Neckarwiese, das in öffentlichen Anlagen - wie es das Neckarvorland ist - verboten ist. Grillen, auch auf Gas- oder Kohlegrills, gilt als offene Feuerstelle und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann. Zudem fühlen sich viele Anwohner durch Grillgerüche und den nach Grillfesten zurückgelassenen Abfall belästigt.

Vor allem nimmt jedoch der Rasen Schaden. Die verbrannte Grasnarbe und Erde muss jeweils mit viel Reparatur- und Kostenaufwand in Ordnung gebracht werden.

Wer im Freien grillen möchte und keine Möglichkeit hat, dies auf eigenem Grundstück zu tun, kann dies an den offiziell erlaubten und vom Staatlichen Forstamt verwalteten Grillhütten oder am Grillplatz am "Hellenbach" in Handschuhsheim tun.

Auch die Lärmbelästigung, die von der Nutzung der Neckarwiese ausgeht, stellt immer wieder ein Ärgernis dar. Die Stadt Heidelberg bittet deshalb die Besucherinnen und Besucher des Neckarvorlandes sich so zu verhalten, dass andere nicht durch unnötigen Lärm oder laute Musik in ihrem Bedürfnis nach Ruhe beeinträchtigt werden. Dies gilt nicht nur für die unmittelbaren Nachbarn auf der Wiese, sondern auch für die Anwohner, die ein Anrecht auf Ruhe haben.


Bericht zur Bautätigkeit 2001 erschienen
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Heidelberg hat in der Schriftenreihe zur Stadtentwicklung einen Bericht zur Bautätigkeit im Jahr 2001 herausgegeben. In der Broschüre wird anhand von Tabellen und Schaubildern übersichtlich und anschaulich die Entwicklung und räumliche Verteilung des Wohnungsbestandes im Stadtgebiet Heidelberg im Jahr 2001 dargestellt.

Der Bericht kann ab sofort für sechs Euro beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Marktplatz 10, erworben oder telefonisch unter 58-2150/51 angefordert werden.


Infobus zu Fragen der Rente kommt nach Heidelberg
Der Informationsbus der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) steht zwischen Montag, 2. September und Donnerstag, 5. September, auf dem Vorplatz des Bürgeramtes Mitte in der Bergheimer Straße 69. Im Infobus werden Versicherte der Versicherungsträger Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Bundesknappschaft und Seekasse durch Datenübertragung anhand ihres aktuellen Rentenkontos individuell und umfassend beraten - soweit bereits Daten gespeichert sind. Dazu ist es erforderlich, die Versicherungsnummer, alle Versicherungsunterlagen und - aus Datenschutzgründen - ein Personaldokument mitzubringen. Beraten wird nach derzeitiger Gesetzeslage unter anderem zu folgenden Fragen: "Wer hat Anspruch auf die neue staatlich geförderte Altersvorsorge? Wie hoch ist meine spätere Rente? Betrifft mich die Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit? Mit welchen Abschlägen wäre ein vorgezogener Rentenbeginn verbunden? Was bringt mir ein 325-Euro-Job bei der Rente? Sind meine Versicherungsunterlagen vollständig? Was kann ich zu meiner Rente hinzuverdienen? Kann ich Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen?" Der Infobus der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist von 9.30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

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Stand: 23. August 2002