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Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 23. Mai 2005 |
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Informationsveranstaltung in Kirchheim | |
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Kirchheim - Einzelhandelsmarkt
in der Pleikartsförster Straße 13-15"
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat am 24. Februar 2005 beschlossen, für den Bereich der Pleikartsförster Straße 13-15 in Kirchheim ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Das Unternehmen Aldi Süd möchte auf dem Gelände eine Filiale errichten. Der Beschluss über die Einleitung des Planverfahrens wurde am 9. März.2005 im Heidelberger Stadtblatt öffentlich bekannt gemacht. Die Planungsabsichten sowie der Vorentwurf sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung während einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 1. Juni 2005, um 16.30 Uhr im Pavillon des Mathilde-Vogt-Hauses, Schwarzwaldstraße 22, öffentlich erläutert werden. Anschließend besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Auskünfte und Erläuterungen zur Planung gibt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 06221/58-23180. Die Planunterlagen können in der Zeit vom 25. Mai bis zum 17. Juni 2005 auch im Internet unter www.heidelberg.de/bebauungsplanverfahren eingesehen werden. |
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Neue Konzepte für die Innenstadt | |
Architekturstudierende aus Weimar, Karlsruhe, Stuttgart und München setzen am 26. und 27. Mai ihren Workshop in der Jugendherberge fort. | |
80 Studierende aus vier Universitäten - Bauhaus-Universität Weimar,
Universität Karlsruhe, Universität Stuttgart und Technische Universität
München - hatten sich am 21. und 22. April 2005 in der Heidelberger
Jugendherberge zum ersten Teil eines Workshops getroffen, um im Rahmen
ihrer Ausbildung um nach "zukunftsweisenden Ideen und Konzepten für
die Heidelberger Innenstadt" zu suchen.
Der Workshop "Shopping Center Heidelberg - Studentischer Ideenwettbewerb 2005" wird am 26. und 27. Mai jeweils ab 9 Uhr in der Jugendherberge (Tagungsraum Berlin) fortgesetzt. Gegenstand des zweiten Teils des Workshops sind die Präsentation und Diskussion der von den Studierenden erarbeiteten Lösungsansätze. Beteiligt an der Veranstaltung sind neben den Studierenden und Lehrkräften das Baudezernat, das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Heidelberg, die Heidelberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft und PRO Heidelberg - Stadtmarketing. Die Federführung hat Prof. Wolfgang Christ von der Architektur-Fakultät der Bauhaus-Universität Weimar. Am 21. und 22. Juli entscheidet in Weimar eine unabhängige Jury über die Gewinner des Wettbewerbs. Anschließend zeigt eine Ausstellung in Heidelberg und in den beteiligten Universitäten die Entwürfe der Studierenden. Partner des Projektes ist R. E. S. A. - Real Estate and Shopping Association - eine Vereinigung der führenden Shopping Center Unternehmen Deutschlands. R. E. S. A. fördert in großzügiger Weise den gesamten Projektablauf: Für die Preisträger werden 10.000 Euro gestiftet, die auf der EXPO REAL 2005 in München auf dem Stand der Stadt Heidelberg feierlich übergeben werden. Die Ergebnisse sollen auch als Buch publiziert werden. Weitere Informationen zu dem Projekt gibt Prof. Wolfgang Christ, Bauhaus-Universität Weimar, Fakultät Architektur, Albrecht-Dürer-Straße 2, 99425 Weimar, Tel. 03643/582601, E-Mail staedtebau@archit.uni-weimar.de. |
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Rückgabe Frauen-Nachttaxi-Fahrscheine | |
Bis zum 30. Juni können nicht mehr gültige Frauen-Nachttaxi-Fahrscheine aus dem Jahr 2004 (und früher) beim Bürgerservice im Rathausfoyer jeweils montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr zurückgegeben werden. Außerdem nimmt das Gleichstellungsamt im Rathaus, Zimmer 204, die Frauen-Nachttaxi-Fahrscheine dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und dienstags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr zurück. Das Gleichstellungsamt bietet außerdem individuelle Termine an, die per Telefon 06221-58-15540 vereinbart werden können. | |
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Bewohnerparken in der Neuenheimer Landstraße eingeschränkt | |
Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft müssen 30 Bewohnerparkplätze entfallen | |
Seit 1976 war es in der Neuenheimer Landstraße erlaubt, dass Bewohner in
bestimmten Abschnitten parken und dabei den schmalen Schrammbord neben der
Fahrbahn mitbenutzen dürfen. Die geringe Breite zwischen Bordstein und
Grundstücksgrenze ließ diese Ausnahme zu - durch Stützpfeiler und
hervorspringende Gartenmauern eingeengt, stellt der Schrammbord keine
durchgehende Fußgängerverbindung dar. Außerdem ist entlang der gesamten
Straßen am Nordufer des Neckars die Geschwindigkeit auf 30
Stundenkilometer beschränkt.
Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg die Stadtverwaltung wissen lassen, dass sie durch diese Art des Parkens die Fußgänger gefährdet sieht. Bei eventuellen Unfällen müsse die Stadt zu haften - auch strafrechtliche Ermittlungen seien nicht ausgeschlossen. Deshalb ist mit sofortiger Wirkung in folgenden Abschnitten das Parken nicht mehr zulässig:
Insgesamt müssen rund dreißig Bewohnerparkplätze entfallen. Die von der Maßnahme betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden um Verständnis gebeten. Die entsprechenden Schilder werden zunächst nur abgedeckt; ein abschließendes Gespräch mit der Staatsanwaltschaft ist für Mitte Juni vorgesehen. |
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