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23. Mai 2001

Heidelberg regelt Tempo 30-Zonen neu
Geänderte Straßenverkehrsordnung macht Neuregelung erforderlich -
OB Weber: "Schwächere Verkehrsteilnehmer sollen auch weiterhin besonders geschützt werden"
Heidelberg regelt seine Tempo 30-Zonen neu. Notwendig macht das die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die zum 1. Februar 2001 in Kraft getreten ist. Danach dürfen Tempo 30-Zonen künftig weder auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen noch auf Vorfahrtsstraßen, Straßen mit benutzungspflichtigen Radwegen, Fahrbahnmarkierungen oder ampelgeregelten Kreuzungen und Einmündungen angeordnet werden. Für Heidelberg heißt das: Der größte Teil der Tempo 30-Zonen bleibt bestehen, ein kleiner Teil muss den Neuregelungen der Straßenverkehrsordnung angepasst werden. Betroffen sind davon vor allem viel befahrene Straßen wie die Neuenheimer Landstraße bis zur Brückenstraße (Alte Brücke bis B3) und die Schwetzinger Straße vom Kirchheimer Weg kommend bis zur Alstater Straße. Auswirkungen hat die geänderte StVO auch auf die Friedrich-Ebert-Anlage von Tunnelende bis Schießtorstraße und vom Friedrich-Ebert-Platz West bis zur Sofienstraße. Hier gilt künftig Tempo 50.

Oberbürgermeisterin Beate Weber: "Die Änderung der Straßenverkehrsordnung ist leider in Teilen hinter unseren und den Erwartungen des Städtetags zurückgeblieben, der seit Jahren schon die Einführung von 30 Stundenkilometern als Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gefordert hatte. Dennoch werden wir künftig in Heidelberg die schwächeren Verkehrsteilnehmer, vor allem Kinder und ältere Menschen, schützen, indem wir dort, wo Gefahrenstellen bestehen, Streckenverbote mit Tempo 30 einrichten werden. Diese Vorgehensweise haben wir bereits mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Polizeidirektion Heidelberg abgeklärt. Nach den Diskussionen der vergangenen Monate hoffen wir nun, mit der Neuregelung, allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden."

 

Die neuen Regelungen im Einzelnen:
Altstadt

Änderung von Tempo 30-Zonen:
Klingenteichstraße
Die Klingenteichstraße ist in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Auf Grund ihrer Klassifizierung als Kreisstraße (K 9708) muss die Tempo 30-Zone aufgehoben werden.

Verkehrsrechtliche Anordnungen werden auf folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten getroffen:

a) Klingenteichstraße
Gemäß § 45 Abs. 1 StVO wird aus Sicherheitsgründen ein Streckenverbot auf 30 km/h angeordnet. Gründe hierfür sind die unübersichtliche kurvenreiche Streckenführung mit starkem Gefälle bzw. Steigungen sowie teilweise einseitigem, sehr eingeschränktem Gehwegquerschnitt.

b) Friedrich-Ebert-Anlage
Losgelöst von den Tempo 30-Zonen, aber der Regelung im neuen § 45 Abs. 9 StVO entsprechend, ist auch eine Änderung in der Friedrich-Ebert-Anlage zu sehen. Wegen der strengeren Anforderungen an Streckenverbote ist dies notwendig. Auf der nördlichen Fahrbahn gilt zurzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung (Streckenverbot) auf 30 km/h. Das Streckenverbot soll auf den Bereich zwischen Schießtorstraße und Friedrich-Ebert-Platz verkürzt werden. In diesem Bereich wären bei 50km/h Nachteile für die Verkehrssicherheit zu erwarten. Dort ist der Gehweg teilweise eingeschränkt, der Fahrbahnverlauf unübersichtlich und es finden zahlreiche Fußgängerquerungen im Bereich der Schule und der Bushaltestellen statt. Es besteht Einigung mit der Polizei und dem Regierungspräsidium darüber, dass 30 km/h zwischen Schießtorstraße und Friedrich-Ebert-Platz bestehen bleibt; im Übrigen gilt dann 50 km/h.

In die innerörtliche Geschwindigkeit (50 km/h) sind nunmehr einbezogen:

Friedrich-Ebert-Anlage von Tunnelende bis Schießtorstraße, von Friedrich-Ebert-Platz West bis Sofienstraße.

 

Grenzhof
Änderung von Tempo 30-Zonen:

Heidelberg-Grenzhof
Wegen der Klassifizierung der durch den Grenzhof führenden Straßen als Kreisstraßen (K 9703, K 9704, K 4146) muss die dortige Tempo 30-Zone aufgehoben werden.

 

Verkehrsrechtliche Anordnungen werden auf folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten getroffen:

Heidelberg-Grenzhof
Gemäß § 45 Abs. 1 StVO wird aus Sicherheitsgründen ein Streckenverbot auf 30 km/h angeordnet. Gründe hierfür sind die teilweise schwierigen Sichtverhältnisse, die beengten Straßenverhältnisse und fehlende Gehwege.

 

Kirchheim
Änderung von Tempo 30-Zonen:

a) Pleikartsförster Straße
Die Pleikartsförster Straße ist derzeit in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Auf Grund der Klassifizierung als Kreisstraße kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten werden. Es ist jedoch vorgesehen, die Abstufung zur Gemeindestraße zu betreiben. Die Tempo 30-Zone kann aus rechtlichen Gründen deshalb nur bei dieser Abstufung Bestand haben.

b) Sandhäuser Straße
Die Sandhäuser Straße ist derzeit in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Wegen der Klassifizierung der Straße (L 598) kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten wer

c) Heuauerweg
Der Heuauerweg ist als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet. Auch auf Grund ihres Ausbauzustandes ist die Straße nicht als Tempo 30-Zone geeignet.

d) Kirchheimer Weg
Der Kirchheimer Weg ist derzeit teilweise in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Wegen der Klassifizierung der Straße (L 598), der Vorfahrtsbeschilderungen und der Markierungen kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten werden.

e) Schwetzinger Straße
Die Schwetzinger Straße ist derzeit in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Wegen der Klassifizierung der Straße (L 598) kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten werden.

Verkehrsrechtliche Anordnungen werden auf folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten getroffen:

Schwetzinger Straße
Im Kernbereich der Schwetzinger Straße zwischen Alstaterstraße und "Kirchheimer Spinne" wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als Streckenverbot eingerichtet. Gründe gemäß § 45 Abs. 1 StVO sind die beengten Straßen- und Gehwegverhältnisse, hohe Fußgängerfrequenz mit häufigen Fußgängerquerungen und entsprechende Radverkehrsdichte.


In die innerörtliche Geschwindigkeit (50 km/h) sind nunmehr einbezogen:

Sandhäuser Straße
Heuauerweg
Kirchheimer Weg
Schwetzinger Straße vom Kirchheimer Weg kommend bis Alstater Straße.

 

Neuenheim
Änderung von Tempo 30-Zonen:

a) Ziegelhäuser Landstraße, Neuenheimer Landstraße, Brückenkopfstraße, Uferstraße
Der rund 4 km lange Straßenzug der L 534 ist in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Dies kann wegen der Klassifizierung, der Vorfahrtsstraßenbeschilderung und den Markierungen keinen Bestand haben. Die Tempo 30-Zone ist daher aufzuheben.

b) Neuenheimer Feld, Tiergartenstraße
Der Bereich ist komplett in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Die Bebauung ist von der Straße deutlich abgesetzt. Fußgängerquerungen können gesichert an Fußgängerfurten erfolgen. Die Tempo 30-Zone ist deshalb aufzuheben.

Verkehrsrechtliche Anordnungen werden auf folgenden Straßen bzw.
Straßenabschnitten getroffen:

a) Ziegelhäuser Landstraße, Neuenheimer Landstraße, Brückenkopfstraße, Uferstraße

Aus Verkehrssicherheitsgründen wird in folgenden Straßenabschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung als Streckenverbot auf 30 km/h angeordnet.

- Ziegelhäuser Landstraße ab Ortseingang bis Alte Brücke
Die Beschränkung wird auf Grund eingeschränkten Fahrbahnquerschnitts, zur Sicherheit des Radverkehrs und wegen des einseitigen Gehwegs mit eingeschränktem Querschnitt als erforderlich angesehen.

- Uferstraße zwischen Brückenkopfstraße und Quinckestraße
Der Streckenabschnitt weist eine hohe Fußgängerfrequenz und zahlreiche Fußgängerquerungen auf. Ferner ist das Neckarvorland beliebter Freizeittreff und entsprechend hoch frequentiert. Die Verkehrsbeschränkung wird deshalb neben § 45 Abs. 1 auch auf § 45 Abs. 1 a Nr. 4 StVO gestützt.

b) Neuenheimer Feld, Tiergartenstraße
Gemäß § 45 Abs. 1 StVO wird zum Schutz der zahlreichen Fußgänger im Bereich des Zoos und des Tiergartenschwimmbades ein Streckenverbot auf 30 km/h angeordnet.


In die innerörtliche Geschwindigkeit (50 km/h) sind nunmehr einbezogen:

Neuenheimer Landstraße bis Brückenstraße (Alte Brücke - B 3)
Posseltstraße zwischen Uferstraße und Ernst-Walz-Brücke
Im Neuenheimer Feld

 

Rohrbach
Änderung von Tempo 30-Zonen:

Hasenleiser, Freiburger Straße
Die Freiburger Straße ist zurzeit als Vorfahrtsstraße beschildert. Tempo 30-Zonen dürfen dort nicht eingerichtet sein. In ihrem östlichen Teil ist die Straße auch wegen des Ausbauzustandes nicht als Tempo 30-Zone geeignet. Es erfolgt deshalb eine Verkürzung der Tempo 30-Zone bis zum Bereich der Behindertenwerkstatt.

 

Ziegelhausen
Änderung von Tempo 30-Zonen:

a) Peterstaler Straße
Die Peterstaler Straße ist derzeit in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Wegen der Klassifizierung der Straße (L 596) kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten werden.

b) Kleingemünder Straße und Ziegelhäuser Brücke
Beide Straßen sind derzeit in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Wegen der
Klassifizierung der Straße (L 534a) kann die Tempo 30-Zone nicht beibehalten werden.

Verkehrsrechtliche Anordnungen werden auf folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitten getroffen:

Peterstaler Straße
Im Kernbereich ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als Streckenverbot gemäß § 45 StVO Abs. 1 einzurichten. Grund hierfür sind die dortige Schule, der Schulweg, eingeschränkter Gehwegquerschnitt und eingeschränkte Sichtbeziehungen. Das Streckenverbot beginnt im Süden an der L 534 und endet nördlich der Schule.

In die innerörtliche Geschwindigkeit (50 km/h) sind nunmehr einbezogen:

Kleingemünder Straße und Ziegelhäuser Brücke (der früher in die Tempo 30-Zone einbezogene Teil)


Wunsch nach ausgeglichener Förderung der Mobilität
Ergebnisse der Studie "Mobilität in Heidelberg" liegen vor - Pressekonferenz im Heidelberger Rathaus


Im Februar 2001 führte die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Stadt Heidelberg eine repräsentative Untersuchung zum Thema "Mobilität in Heidelberg" durch. 1.231 zufällig ausgewählte Heidelberger Bürgerinnen und Bürger wurden telefonisch befragt. Auf einer Pressekonferenz im Heidelberger Rathaus stellte Professor Dr. Dieter Roth, Vorstand der Forschungsgruppe Wahlen, jetzt die Ergebnisse der Studie vor.

Als sehr erfreulich wertete Oberbürgermeisterin ein zentrales Resümée der Untersuchung. Bestätigt wird darin die verkehrspolitische Strategie der Stadtverwaltung, die darauf setzt, die Mobilitätsansprüche aller Verkehrsteilnehmer gleichgewichtig und in einem gegenseitigen Interessenausgleich zu fördern.

61 von 100 Befragten forderten auf die Frage, für welche Verkehrsteilnehmer künftig mehr getan werden solle, dass man sich auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß gehen) konzentrieren sollte. Auch 49 Prozent derjenigen, die hauptsächlich das Auto nutzen, waren dieser Meinung.

Weitgehend Zufriedenheit herrscht bei Heidelbergs Autofahrern, wenn es um die PKW-Fahrt zur Arbeit geht. Staus stellen jedoch bisweilen ein Problem dar. Wer mit dem Auto zum Einkaufen oder zu kulturellen Veranstaltungen fährt, mahnt Parkplatzprobleme an.

Insgesamt gute Noten erhält das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Allerdings gibt es auch eine Menge Verbesserungsvorschläge - was als Aufforderung anzusehen ist, das Leistungspotenzial zu optimieren.

Fast einhellig positiv fallen die Antworten zu den Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten (Tempo-30-Zonen) aus.

 

Die Ergebnisse der Studie im Einzelnen:
  Wahl der Verkehrsmittel
Es gibt bei der Verkehrsmittelwahl in Heidelberg auch im Jahr 2001 keine Trendwende gegenüber früheren Umfrageergebnissen. Für die Wege innerhalb Heidelbergs nimmt ein Drittel der Befragten hauptsächlich den ÖPNV in Anspruch. Rund 27 Prozent benutzen überwiegend den PKW. Knapp jeder Vierte ist vor allem mit dem Fahrrad unterwegs. Nur jeder Siebte geht überwiegend zu Fuß. Damit ist bezogen auf die drei Hauptverkehrsmittel eine relativ ausgewogene Nutzung festzustellen.

Verkehrsmittelwahl nach Fahrtmotivation
Die PKW-Nutzung rangiert bei der Fahrt zur Arbeit (49 Prozent) sowie beim Besuch von Freizeitveranstaltungen (42 Prozent) weit vor den anderen Verkehrsmitteln. Der Kindertransport zum Kindergarten (47 Prozent) sowie der Einkauf des täglichen Bedarfs (38 Prozent) werden am häufigsten zu Fuß erledigt. Das Fahrrad nimmt die Spitzenposition beim Schul-/Universitätsbesuch (50 Prozent) ein. Der Einkauf in der Innenstadt (33 Prozent) wird am häufigsten mit dem ÖPNV erledigt.

Vorteile und Probleme der PKW-Nutzung
In Komfort und Bequemlichkeit (53 Prozent), Schnelligkeit (41 Prozent) und Flexibilität (25 Prozent) liegen nach den Angaben der Befragten die großen Vorteile des Autos.
Bei der Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück zur Wohnung sehen die Bewertungen deutlich anders aus: Die Schnelligkeit wird mit 54 Prozent als der größte Vorteil des PKW angesehen. Die Flexibilität folgt mit 33 Prozent der Nennungen, der Komfort nimmt mit 23 Prozent nur noch den dritten Rang ein.

Knapp ein Drittel der Befragten, die häufig das Auto nutzen, hat keine Probleme in Heidelberg. Wer zur Arbeit fährt, hat als Autofahrer in der Mehrheit (52 Prozent) keine Probleme. 32 Prozent nannten Staus, Parkplatzmangel neun Prozent und Ampelschaltungen sieben Prozent. Nach den häufigsten Problemen befragt, wurden bei der Autonutzung innerhalb Heidelbergs insbesondere Parkplatzmangel (36 Prozent), Staus (26 Prozent) und die als unbefriedigend empfundenen Ampelschaltungen (15 Prozent) angeführt. Da 31 Prozent der Befragten ihren Arbeitsplatz außerhalb Heidelbergs haben, sind die Probleme nicht grundsätzlich auf Heidelberg lokalisierbar.

Vorteile und Probleme der ÖPNV-Nutzung
Die großen Vorteile des ÖPNV liegen in den Augen derjenigen, die mit dem ÖPNV in Heidelberg unterwegs sind, vor allem in der nicht notwendigen Parkplatzsuche (38 Prozent), in der Kostengünstigkeit (30 Prozent), der Bequemlichkeit (24 Prozent), der Schnelligkeit (14 Prozent) und der stressfreien Fahrt (13 Prozent). Auch die Tatsache, dass man auf ihn angewiesen ist, da man über keinen Führerschein bzw. PKW verfügt (27 Prozent), spielt eine Rolle. Diejenigen, die mit dem ÖPNV zur Arbeit fahren, beurteilen die Vorteile etwas anders als die hauptsächlichen ÖPNV-Nutzer. Fast gleichrangig werden von je rund einem Viertel angeführt: Kostengünstigkeit (29 Prozent), keine Parkplatzsuche (28 Prozent), Schnelligkeit (26 Prozent) Stressfreiheit (24 Prozent) kein Führerschein/Auto verfügbar (22 Prozent) und Bequemlichkeit (21 Prozent).

Nahezu vier von zehn Befragten (39 Prozent) haben nichts zu bemängeln. Unbefriedigend ist für die hauptsächlichen ÖPNV-Benutzer die Unpünktlichkeit (19 Prozent), gleichauf mit der geringen Taktfolge und Fahrtfrequenz (19 Prozent). Es folgen die (permanente) Überfüllung (17 Prozent) und das mangelnde Angebot nachts (15 Prozent).

Der Personenkreis, der überwiegend mit dem ÖPNV den Arbeitsplatz erreicht, geht aufgrund seiner geringeren Zeitflexibilität wesentlich kritischer mit der Dienstleistungsqualität des Nahverkehrs um. Nur 23 Prozent führen keine Probleme an, sind demnach mit dem Angebot voll zufrieden. 42 Prozent monieren die Unpünktlichkeit, 18 Prozent die Überfüllung, 11 Prozent die nicht ausreichende Taktfolge sowie zu lange Fahrtzeiten (neun Prozent).

Vorteile und Probleme der Fahrrad-Nutzung
Der große Vorteil des Fahrradfahrens liegt in der Schnelligkeit, mit der man seine Ziele erreicht. Hierin unterscheiden sich diejenigen, die das Fahrrad für den Arbeitsweg benutzen (68 Prozent) nur graduell von denjenigen, die auch für andere Wege das Fahrrad nutzen (53 Prozent). Außerdem ist Fahrradfahren nach der Meinung der Nutzer sportlich und gesund. Auch die Kostengünstigkeit und die Tatsache, dass kein Parkplatz gesucht werden muss, sprechen aus Sicht der Nutzer für dieses Verkehrsmittel.

Wer das Fahrrad nutzt, für den ist die Welt weitgehend in Ordnung. 40 Prozent derjenigen, die den Arbeitsplatz überwiegend mit dem Rad erreichen, sind voll zufrieden. Dies gilt auch für 39 Prozent aller Fahrradnutzer. Rechnet man jene Gruppe hinzu, die nur die Witterungsabhängigkeit moniert, so sind es bei denjenigen, die mit dem Rad zur Arbeit fahren sogar nahezu zwei Drittel (64 Prozent), die mit den Transportbedingungen zufrieden sind. Bei allen Radfahrern sind es immerhin noch 57 Prozent. Am meisten bemängelt werden fehlende, ungepflegte oder von Autos zugeparkte Radwege (alle 33 Prozent; Arbeitspendler: 23 Prozent) gefolgt vom Autoverkehr (alle: 17 Prozent; Arbeitspendler: neun Prozent) und teilweise bestehende Unfallgefahren (alle: 14 Prozent; Arbeitspendler: acht Prozent).

Vorteile und Probleme des Zu-Fuß-Gehens
Nahezu zwei Drittel (61 Prozent) der Fußgänger führen keine Probleme an. Wenn sie doch genannt werden, dann sind es Fahrradfahrer auf den Gehwegen (sieben Prozent), der starke Verkehr (fünf Prozent) und die zu langen Rotphasen an den Fußgängerampeln (vier Prozent).

Unübertroffen positiv urteilen diejenigen, die in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen und ihn zu Fuß erreichen. Unter ihnen sind 89 Prozent mit der Fortbewegungsmöglichkeit per Pedes in Heidelberg zufrieden. Nur die Unsicherheit am Abend bekommt auf der Problemskala auf einen Wert von vier Prozent.

Besonders die Schnelligkeit und die Tatsache, dass man zu Fuß direkt ans Ziel kommt, werden als Stärken von den Befragten hervorgehoben.

Verkehrspolitische Schwerpunkte
Danach befragt, für welche Verkehrsteilnehmer zukünftig in Heidelberg mehr getan werden sollte, forderten insgesamt 61 von 100 Befragten eine Konzentration der künftigen Fördermaßnahmen auf den "Umweltverbund", also den ÖPNV (23 Prozent), das Fahrrad (22 Prozent) und das Zu-Fuß-Gehen (16 Prozent). Ein Viertel sprach sich für eine stärkere Förderung der Mobilitätsbedingungen für PKW-Nutzer aus.

Es überrascht nicht, dass die Verkehrsteilnehmer je nach dem hauptsächlich in Heidelberg benutzten Verkehrsmittel die Förderpräferenz anders gewichten. Bis auf die Fußgänger liegt in jeder Gruppe das selbst am häufigsten genutzte Verkehrsmittel auf dem ersten Platz. Bemerkenswert ist jedoch, dass sich in keiner Gruppe eine absolute Mehrheit nur für ein Verkehrsmittel ausspricht. So sind immerhin 49 von 100 Autofahrern der Meinung, dass für den "Umweltverbund" mehr getan werden müsse, "nur" 41 von 100 vertreten reine Autofahrerinteressen (10 Prozent machten hierzu keine Angaben). Ähnliches gilt für die anderen Verkehrsteilnehmer. Aus den Untersuchungsergebnissen wird deutlich, dass zukünftig eine ausgewogene, alle Mobilitätsbedürfnisse berücksichtigende Verkehrspolitik von der Heidelberger Bevölkerung erwartet wird.

Der Anteil der Unentschiedenen ist bei den ÖPNV-Nutzern und den Fußgängern am höchsten. Das Votum für die eigene Zielgruppe ist bei den Auto- und Fahrradfahrern am ausgeprägtesten. Das Urteil bei den ÖPNV-Nutzern und Fußgängern am ausgeglichensten.

Bewertung der Tempo-30-Zonen
Drei von vier Befragten wohnen in einer Tempo-30-Zone. Die überwiegende Mehrheit (86 Prozent) ist damit zufrieden. Die anderen führen als Unzufriedenheitsmotiv überwiegend die nicht eingehaltene Geschwindigkeit (47 Prozent) oder den Lärm (zehn Prozent) an. Nur 29 Prozent der Unzufriedenen möchten schneller fahren. Wer dagegen nicht in einer Tempo-30-Zone wohnt, ist unzufriedener. Man wünscht sich weniger Lärm (48 Prozent) und hat "Sehnsucht", in einer Tempo-30-Zone zu wohnen (39 Prozent).

Die Studie "Mobilität in Heidelberg" kann beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Heidelberg bestellt werden, Telefon 58-2150.


Hallenbad Hasenleiser geschlossen
Das Hallenbad Hasenleiser bleibt ab Samstag, 26. Mai, bis voraussichtlich 9. September (Ende der Sommerferien) für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. Jahreskarteninhaber können das Hallenbad im Darmstädter-Hof-Centrum nutzen oder für den Schließungszeitraum auf Wunsch die Karte beim Sport- und Bäderamt hinterlegen. Sie erhalten danach eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Schadstoffsammlung
Schadstoffhaltige Abfälle sollten nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden. Deswegen sammelt das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Heidelberg Schadstoffabfälle direkt in den Stadtteilen. Das Schadstoffmobil ist wieder vor Ort am Dienstag, 29. Mai, im Stadtteil Neuenheim (Marktplatz) und am Donnerstag, 31. Mai, im Stadtteil Pfaffengrund (Marktplatz), jeweils von 8 bis 14 Uhr.

Baumarbeiten
Im Bereich der neu geschaffenen Platzfläche Römerstraße/Alte Eppelheimer Straße werden innerhalb der nächsten zwei Wochen Baumarbeiten fällig. Drei Platanen müssen wegen eingeschränkter Standsicherheit im Kronenbereich um 60 Prozent zurückgenommen werden.

Frauenhandbuch soll ins Internet
Das Amt für Frauenfragen der Stadt Heidelberg plant eine Internetversion des bekannten Handbuches für Frauen. Sie soll aktuelle Informationen zu Heidelberger Gruppen, Initiativen, Vereinen und Verbänden bieten, die für Frauen wichtig sind. Mit den Gruppierungen, die schon im gedruckten Handbuch vertreten waren, wird demnächst Kontakt aufgenommen. Neue Gruppen und Einrichtungen, die ihr Angebot ebenfalls für Frauen transparent machen möchten, sind herzlich eingeladen, sich umgehend .an das Amt für Frauenfragen zu wenden, Telefon 58 15 -51/-52, Fax: 58 12 99, E-Mail: Doris.Rasch@Heidelberg.de.

Amt für Denkmalschutz zieht vorübergehend um
Der Bereich Denkmalschutz des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg (ausgenommen der für das Gebiet der Gesamtanlagenschutzsatzung zuständige Bezirk 1) zieht vorübergehend um. Wegen Umbaus ihrer Büroräume im Verwaltungsgebäude Prinz Carl sind die Mitarbeiter/innen ab Mittwoch, 30. Mai, bis voraussichtlich Ende Juli in den Räumen Zimmer 32-34 im Erdgeschoss des Rathauses zu erreichen. Die telefonischen Anschlüsse bleiben gleich (Tel. 58-2569, 58-2568,
58-2582). Während des Umzuges am 28. und 29. Mai steht für dringende Anfragen das Sekretariat des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz zur Verfügung,
Tel. 58-2550.

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Stand: 23. Mai 2001