Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Tel. (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: Oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 21. Februar 2001 |
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Schnupperkurs Aquajogging | |
Das Sport- und Bäderamt bietet vom 5. März bis 2. April einen Aquajogging-Schnupperkurs für Anfänger an. Der Kurs findet immer montags um 18 Uhr im Hallenbad Hasenleiser statt. Interessierte können sich ab sofort beim Sport- und Bäderamt unter Telefon 40 31 10 anmelden. | |
Fastnachtdienstag kein Dienst-Tag | |
Der Fastnachtdienstag ist bei der Stadt Heidelberg traditionell kein Dienst-Tag. Das heißt: Am 27. Februar sind alle städtischen Ämter und Dienststellen geschlossen, auch die Stadtbücherei mit allen Zweigstellen und Bücherbus, die Hallenbäder, die städtischen Recyclinghöfe, die Biogärtnerei an der Speyerer Schnauz und das Büro der Heidelberger Dienste. Ab Aschermittwoch, 28. Februar, stehen die städtischen Einrichtungen den Bürgerinnen und Bürgern wieder wie gewohnt zur Verfügung. Die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung sind am Rosenmontag ebenfalls dienstbereit, auch wenn die närrischen Truppen der Kurpfälzer Trabanten das Rathaus stürmen und vorübergehend besetzt halten. | |
Badespaß an Rosenmontag | |
Am Rosenmontag, 26. Februar, ist das Hallenbad im Darmstädter Hof Centrum von 14 bis 18 Uhr, das Hallenbad Hasenleiser von15 bis 22 Uhr und das Hallenbad Köpfel von 7 bis 22 Uhr geöffnet. Kassenschluss ist jeweils eine Stunde vor Badschließung. Am Fastnachtdienstag sind die städtischen Hallenbäder geschlossen. | |
Sperrzeitregelung an Fastnacht | |
Das Amt für öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass für Fastnachtveranstaltungen und für den normalen Gaststättenbetrieb folgende Regelungen gelten: | |
· In der Nacht zum Fastnachtsdienstag beginnt die Sperrzeit generell erst um 3 Uhr nachts, auch in der Heidelberger Altstadt | |
· An den übrigen Tagen beginnt die allgemeine Sperrzeit im Heidelberger Stadtgebiet - mit Ausnahme der Altstadt - um 2 Uhr nachts, in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag, um 3 Uhr. | |
Für die Heidelberger Altstadt gilt die vom Gemeinderat am 21. Dezember 2000 verabschiedete Rechtsverordnung, die dort eine besondere Sperrzeitregelung noch bis einschließlich 15. März 2001 vorsieht. Danach müssen die Gaststätten in der Altstadt an den Fastnachtstagen - mit Ausnahme der Nacht zum Fastnachtsdienstag - um 1 Uhr nachts schließen, falls keine Sperrzeitverkürzung beantragt wird. Der Antrag kann persönlich beim Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbeabteilung, Bergheimer Straße 69, Zimmer 204, oder per Fax unter der Nummer 58 17 98 eingereicht werden. Weil in den letzten Jahren in der Nacht zum Fastnachtssonntag auch in der Altstadt die Sperrzeit um 3 Uhr begann, wird die hierfür erforderliche Sperrzeitverkürzung gebührenfrei erteilt. | |
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