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20. September 2000

Brief der Oberbürgermeisterin an den Städtetag Baden-Württemberg zur Änderung der Gaststättenverordnung
  Das Innenministerium beabsichtigt, die in der derzeitigen Fassung der Gaststättenverordnung enthaltenen Sperrzeiten zu verkürzen. Geplant ist, dass der Sperrzeitbeginn unter der Woche um eine Stunde und an Wochenenden (Nacht zum Samstag und Nacht zum Sonntag) um zwei Stunden hinausgeschoben wird. Der Städtetag Baden-Württemberg informierte Oberbürgermeisterin Beate Weber in einem Brief über seine Absicht, dem Entwurf zuzustimmen. Nachfolgend geben wir den Antwort-Brief der Oberbürgermeisterin im Wortlaut wider, in dem sie sich ausdrücklich gegen eine Verkürzung der Sperrzeiten ausspricht:

Sehr geehrter Herr Mauch,
die Stadt Heidelberg lehnt die beabsichtigte generelle Verkürzung der Sperrzeiten durch eine entsprechende Änderung der Gaststättenverordnung aus den folgenden Gründen ab:

Die geplante Änderung berücksichtigt nicht die berechtigten Interessen der Anwohner von Gaststätten und Vergnügungsstätten. Wer einer geregelten Arbeit nachgeht, hat einen Anspruch auf den Schutz seiner Nachtruhe. Mit dem derzeitigen Sperrzeitbeginn um 1 Uhr haben sich die meisten Menschen, die im Umfeld einer Gaststätte wohnen, arrangiert. Eine allgemeine Verlängerung der Gaststättenöffnungszeiten würde in manchen Stadtvierteln, in denen es viele Schankbetriebe gibt, die Wohnverhältnisse so negativ beeinflussen, dass sich Bewohner zum Wegzug veranlasst sehen könnten.

Gerade in der Heidelberger Altstadt wurden in den vergangenen Jahrzehnten hohe Sanierungsmittel eingesetzt, um ein Wohnumfeld zu schaffen, das Familien mit Kindern einen Anreiz bietet, dort leben zu wollen. Mittlerweile wohnen in der Altstadt wieder fast 5.000 Berufstätige und knapp 1.000 Kinder unter 14 Jahren. In demselben Stadtteil befinden sich aber auch 204 der insgesamt 669 Heidelberger Gaststätten.

Bisher ist es gelungen, größere Konflikte zu vermeiden und in den meisten Fällen einen Interessenausgleich zwischen Wirten, Gästen und Anwohnern herbeizuführen. Die bestehende Sperrzeitregelung war dabei hilfreich. Denn den Wirten war bewusst, dass sie - soweit es die örtlichen Verhältnisse zuließen - zwar nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls eine Sperrzeitverkürzung, z.B. an Wochenenden bis 3 Uhr, erhalten konnten, diese aber nur befristet. Bei wiederholten berechtigten Anwohnerbeschwerden mussten sie damit rechnen, nach Fristablauf keine Verkürzung mehr zu erhalten. Dies war bisher ein wichtiges Steuerungselement für die Gaststättenbehörde, das ihr mit der Neuregelung aus der Hand genommen würde.

Während ein Wirt, der beispielsweise seine Gaststätte gegen den Willen der Nachbarn bis 3 Uhr offen halten will, bisher beweisen musste, dass ein öffentliches Bedürfnis vorhanden ist oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen, träfe künftig für ein Rückführen der Sperrzeit auf 1 Uhr die Beweislast die Stadt. Langwierige Verfahren zum Nachteil der Anwohner wären die Folge. Auch die Möglichkeit, die Verkürzung der Sperrzeit mit gezielten Auflagen zu verbinden, würde entfallen.

Bei Betrachtung der Gesamtproblematik sollte nicht übersehen werden, dass Störungen nicht nur von Gästen und nach Hause Gehenden sowie vom verlängerten Park- und Suchverkehr verursacht werden, sondern dass Geräuschemissionen auch von Musikanlagen, Klimaanlagen und Kühlaggregaten ausgehen, deren nächtliche Betriebszeiten sich permanent verlängern würden.

Nach alledem ist mir wichtig, dass es nicht zu einem allgemeinen landesweit gültigen Hinausschieben der Sperrzeiten kommt. Ich habe aber Verständnis dafür, dass andere Städte, in deren Innenstadt wenig Menschen wohnen, sich eine liberalere Sperrzeitregelung wünschen, die über die Möglichkeiten, die die §§ 11 und 12 GastVO heute schon bieten, hinausgeht.

Deshalb schlage ich vor, dass das Recht und die Verpflichtung, allgemeine Sperrzeitregelungen für das jeweilige Gemeindegebiet oder für einzelne Stadtteile zu treffen, ausschließlich auf die Gemeinden übertragen wird.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate W e b e r


Kulturausschuss tagt
  Die nächste Sitzung des Kulturausschuss findet statt am

Mittwoch, 27. September 2000, 16 Uhr,
im Kleinen Rathaussaal, Zimmer 114, Marktplatz 10.

Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen folgende Punkte:

1.01 Beschlussvorlage: Verlässliche Grundschule
Außerschulische Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Heidelberg
hier: Anhörung von Frau Susanne Meyer, päd-aktiv, gem. § 33 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung

1.02 Informationsvorlage: Verlässliche Grundschule
Außerschulische Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Heidelberg
hier: Bericht der Verwaltung

2.01 Antrag Nr. 42/2000
Antragsteller: aus der Mitte des Gemeinderates
Antragsdatum: 12.09.2000
Künstlerische und finanzielle Situation des UnterwegsTheaters

2.02 Informationsvorlage: Künstlerische und finanzielle Situation des UnterwegsTheaters
hier: Bericht der Verwaltung

3.00 Informationsvorlage: Kultur Thermal - Abschlussbericht

4.00 Beschlussvorlage: Zuschuss für die Durchführung der Veranstaltung "Heidelberg jazzt" an Flamme GmbH


Abfallgebühren werden fällig
  Das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass die vierte Rate der Abfallgebühren 2000 zum 1. Oktober fällig wird. Falls der Betrag nicht eingezogen wird, sondern überwiesen oder eingezahlt wird, bittet das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung darum, die Angabe des Buchungszeichens nicht zu vergessen.

Änderung der Müllabfuhr
  Wegen des Feiertags "Tag der deutschen Einheit" am Dienstag, 3. Oktober, verschieben sich die Müllabfuhrtermine in der 40. Kalenderwoche um jeweils einen Tag:

Die Montagsabholung am 2. Oktober bleibt;
die Dienstagsabholung am 3. Oktober auf Mittwoch, 4. Oktober;
die Mittwochsabholung am 4. Oktober auf Donnerstag, 5. Oktober;
die Donnerstagsabholung am 5. Oktober auf Freitag, 6. Oktober;
die Freitagsabholung am 6. Oktober. auf Samstag, 7. Oktober.


Betriebsausflüge
  Folgende Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg unternehmen in nächster Zeit ihre Betriebsausflüge und sind an den angegebenen Tagen nicht zu erreichen:

· Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Kornmarkt 1, am Freitag, 22. September;
· Amt für öffentliche Ordnung, Bergheimer Straße 69, am Montag, 25. September;
· Gebäudemanagement, Gaisbergstraße 7-9, am Dienstag, 26. September;
· Amt für Soziale Angelegenheiten und Altenarbeit, Fischmarkt 2, am Mittwoch, 27. September;
· Kurpfälzische Museum, Hauptstraße 97, am Donnerstag, 28. September;
· Amt für Wohnbauförderung, Palais Graimberg, Kornmarkt 5, und Prinz Carl, Kornmarkt 1 (Wohngeldstelle), am Freitag, 29. September.


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Stand: 20. September  2000